Maxibrief in die USA- Absender/ Zollerklärung nötig?
Ich möchte einen oder zwei Maxi- oder Großbriefe in die USA verschicken. Ein bisschen Weihnachtsschokolade, Duft(räucher)dinger, ein Buch, zwei Kleinigkeiten. Da es ein Wichtelpäckchen ist sollte mein Absender nicht darauf stehen. Brauche ich denn dafür eine Zollerklärung? Wenn ja, darf diese nur vom Absender unterschrieben werden? Oder kommt die Sendung auch ohne Zollzettel an? Was muss noch beachtet werden? Idealerweise möchte ich eigentlich einen Phantasie-Absender angeben. Darf man das?
Soweit ich weiß, musst du einen Absender drauf angeben wenn das Paket oder der Brief ins Ausland geht da der Versender für die Sendung haftet. Wenn kein Absender angegeben ist, dann kann der Zoll diese Sendung festhalten und vernichten aus Gründen der inneren Sicherheit und die USA sind in diesem Falle doch schon sehr Konsequent in diesen Fällen. Wüsste auch nicht was dagegen spricht dich als Absender darauf zu verewigen, denn dein Wichtelpartner wird den Brief sowieso öffnen und heraus bekommen wer ihn beschenkt hat. Einen falschen Absender solltest du nicht angeben, da du damit eine falsche Identität vortäuschst und dafür sogar rechtlich belangt werden kannst sollte es zu Problemen mit der Sendung kommen.
Eine Zollerklärung muss man immer beilegen sobald die Ware ins Ausland geschickt wird und insbesondere außerhalb der EU. Auch solltest du dich vorab informieren, ob man die von dir geschilderten Waren in die USA Importieren kann denn bei Lebensmitteln herrschen immer besondere Voraussetzungen. Die Informationen kannst du dazu selbst auf DHL nachlesen.
Ich denke, in dem Fall musst Du Deinen Absender angeben, da Du ja Geschenke verschicken möchtest. Anders wäre es bei einem Dokument, da braucht man keine Erklärung abgeben. Wir haben zwar Exporte nach Asien, aber in den USA haben wir keine Kunden, deshalb bin ich mir auch nicht ganz sicher. Aber sobald man Gegenstände in den Umschlag packt, muss man angeben, was es ist, sonst kann es passieren, dass der Brief zurückkommt oder eben vom Zoll geöffnet wird, die USA sind ja kein EU-Land.
Ich kenne es nur von Mustersendungen, wenn wir z.B. Flaschen mit Chemikalienmustern in ein Nicht-EU-Land schicken, möchte der befördernde Kurierdienst immer eine Proforma-Rechnung haben, auf der dann steht, was das Paket enthält, ob es Gefahrgut ist und solche Sachen. In Deinem Fall sollte aber der kleine Abschnitt (die Zollinhaltserklärung) an der Paketkarte reichen.
Zwei Sendungen ohne Absender und ohne Zoll-Inhaltserklärungen gingen nun problemlos durch den Zoll. Nach dem was ich bei der Post noch an Informationen gefunden habe, würden andernfalls verdächtige Sendungen geöffnet werden, sofern kein Zollzettel dabei ist. Wobei natürlich auch Sendungen mit Zollerklärung geöffnet werden dürften. Sofern sich dann nichts gefährliches in der Sendung befindet, reisen diese wohl ganz normal weiter zum Empfänger.
An sich bist Du rechtlich dazu verpflichtet, Deinen Absender auf einen Brief, der ins Ausland geht, zu schreiben. Die Angabe muss auch korrekt sein. Und wenn Du eine Zollerklärung gibst, musst Du selbstverständlich auch Deinen echten Namen und eine echte Unterschrift draufschreiben. Irgendeinen Fantasienamen zu nehmen könnte möglicherweise sogar strafbar sein, sofern es jemandem auffällt, denn die Zollerklärung ist ein amtliches Dokument.
Für einen Großbrief, in dem sich die von Dir aufgezählten Dinge befinden, sollte auf jeden Fall eine Zollerklärung nötig sein. Schokolade, Räucherwerk, ein Buch und noch weitere Dinge sind schon eine ganze Menge an Zeug. Natürlich kann es sein, dass der Brief auch ohne Zollerklärung "durchrutscht", aber wenn einem etwas am Inhalt und dessen zeitnahen Ankunft liegt, dann sollte man wohl doch lieber eine Zollerklärung schreiben.
Übrigens sehe ich auch gar kein Problem dabei, dass Du beim Wichteln Deine echten Daten als Absender angibst. Wenn das Paket angekommen ist, "enttarnt" man sich doch sowieso und der Empfänger erfährt, wer ihn gezogen hat, oder nicht? Die Male, die ich bisher gewichtelt habe, war das immer so üblich. Aber selbst, wenn es in diesem Fall nicht so sein sollte: Hast Du vielleicht Verwandte oder einen Partner, dessen Daten Du, natürlich mit deren Einverständnis, als Absender nehmen könntest? Das wäre möglicherweise auch eine Methode, seine eigene Identität gegenüber dem Beschenkten zu verbergen. Sofern sich Deine Identität nicht vielleicht vom gleichen Wohnort ableiten ließe.
Ein kleiner Hinweis noch am Rande: Beim Versenden von Räucherwerk ins Ausland sollte man immer etwas vorsichtig sein. Es gibt Länder, bei denen ist der Empfang von Räucherwerk verboten, aus irgendwelchen sicherheitstechnischen Gründen. Ebenso gibt es übrigens auch Länder, in die man keine Blumensamen oder auch keinen Tee senden kann.
Ach so, und abgesehen davon kann eine Sendung ohne Zollerklärung auch einfach beim Zoll hängen bleiben, bis der Empfänger, der dann per Brief informiert wird, die Daten des Absenders nachgereicht hat. Du musst bedenken, dass nur die Zollerklärung ersichtlich macht, dass es sich bei der Sendung beispielsweise um ein Geschenk handelt. Solche Angaben benötigt der Zoll, um zu berechnen, ob Zollgebühren auf den Inhalt fällig werden, und wenn ja, in welcher Höhe. Vorher wird das Päckchen dann teilweise einfach nicht weitertransportiert, sondern bleibt eben auf der Zollstelle liegen, bis die Dinge irgendwie schriftlich geklärt worden sind.
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