Krankenhaus: Auf eigenen Wunsch entlassen

vom 05.11.2011, 23:12 Uhr

Nehmen wir mal an, A liegt im Krankenhaus und möchte gerne entgegen den Rat der Ärzte entlassen werden. Man kann A ja nicht festbinden und so muss A für seine Entlassung unterschreiben. Die Ärzte überreden auch nicht lange und legen A ein Dokument hin, was A unterschreiben muss, dass er auf eigenen Wunsch das Krankenhaus verlässt.

Welche Nachteile hat A nun, wenn A nun doch zu früh entlassen wurde und es ihm wieder schlechter geht und A wieder ins Krankenhaus muss. Oder wie sieht es, wenn A sich zwar gut fühlt, aber noch vom Hausarzt behandelt werden muss mit der Nachbehandlung aus? Hat A irgendwelche Schwierigkeiten zu erwarten, wenn er sich quasi "selber entlässt"? Wenn A keine rechtlichen Schwierigkeiten zu erwarten hat, warum muss A dann was unterschreiben?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn A keine rechtlichen Schwierigkeiten zu erwarten hat, warum muss A dann was unterschreiben?

Wenn dein Patient A. nun auf eigenen Wunsch ein Krankenhaus verlässt und fällt nun zum Beispiel vor dem Krankenhaus tot um, dann wird mit Sicherheit nachgesehen, woher A. kam und wohin A. wollte. Wenn A. regulär entlassen worden wäre, hätten die Angehörigen eventuell Ansprüche an das Krankenhaus. Eben weil zu früh entlassen, Kunstfehler etc. Geht der Patient aber auf eigene Verantwortung und fällt vor dem Krankenhaus tot um, dann hat die Klinik was schriftliches in der Hand. Deshalb müssen die Patienten unterschreiben.

Wenn A. sich selbst entlässt und die Folgebehandlung teurer ist als der weitere Krankenhausaufenthalt, dann kann es schon sein das die Krankenkasse mit den Mehrkosten an den Patienten heran tritt und die Mehrkosten auch einfordert. Oder das auch weitere Therapien nicht einfach so bewilligt werden und so weiter.

Und es gibt durchaus Fälle, in denen die Klinik den Patienten durchaus zum Bleiben zwingen können. Beziehungsweise die Klinik direkt nicht, aber sie wird dafür alles in die Wege leiten und im Endeffekt ausführendes Organ sein.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Das kommt wahrscheinlich auch auf die Erkrankung und deren Folgebehandlungen an. Ich war vor ein paar Jahren wegen chronischer Nasennebenhohlenentzündung und Schiefstellung der Naseninnenwand im KH. Der OP-Termin war kurz vor Weihnachten und weil ich den Heiligabend nicht im Krankenhaus verbringen wollte, habe ich mich am 24.12. frühs selber entlassen (entgegen aller ärztlicher Ratschläge). Ich musste dann regelmäßig zu irgendwelchen Ärzten und so, aber ich musste keine Aufpreise bezahlen. Im Endeffekt musste ich nicht mal den KH-Aufenthalt bezahlen (dachte eig. das man dir ersten 10 Tage selbst zahlen muss). Das Ganze ist nun schon ca. 4 Jahre her und bis jetzt kamen keine unangenehmen Forderungen :)

» Smylinchen » Beiträge: 22 » Talkpoints: 9,55 »



Ich denke, dass man nur in extremen Ausnahmefällen mit Rückforderungen der Krankenkassen zu rechnen hat, d.h. finanzielle Folgen hätte das wohl kaum. Denn genauso besteht ja die freie Arztwahl und de Möglichkeit, eine Behandlung bei Arzt A abzubrechen und diese bei einem anderen Arzt fortzusetzen. Das ist zwar nicht gerne gesehen, aber nicht verboten und demzufolge sollte es auch sanktionsfrei möglich sein, dass ein zurechnungsfähiger Mensch auf eigenen Wunsch eine Klinik verlässt.

Allerdings wird die Entlassung auf eigenen Wunsch vermerkt, nämlich im Entlassungsbericht (und vielleicht auch noch anderswo). D.h. alle, die diesen Entlassungsbericht später lesen – weitere behandelnde Ärzte zum Beispiel – wissen dann davon und haben deswegen dann eventuell eine negative Voreinstellung dem Patienten gegenüber, so nach dem Motto „Aha, ein Querulant“.

» vde » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Letztes Jahr war ich im Krankenhaus und wollte mich fast selbst entlassen, da sich dort einfach nichts getan hatte. Dann erklärte man mir, dass das negative Konsequenzen haben kann und so weiter. Die Krankenkasse und der behandelnde Hausarzt würden das so wie eine Art Behandlungsabbruch sehen und es würde dann Schwierigkeiten geben, wenn es einem dann so schlecht geht, dass man wieder ins Krankenhaus muss. Man hätte dann (Krankenkasse und so weiter) eine negative Einstellung zu dem Patienten, da man dann denkt, er zieht Behandlungen nicht bis zum Schluss durch. Nachteile durch zusätzliche Kosten wurden mir aber nicht genannt.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Also, wenn A sich wirklich gut fühlt, kann er sich natürlich selber entlassen, denn kein Krankenhaus kann ihn zum Bleiben zwingen, aber er muß dann auch, damit sich das Krankenhaus absichert, etwas unterschreiben, wo er bestätigt, das er sich gegen den Rat vom behandelnden Arzt, aber auf einen Wunsch selber entlässt. Wenn man sich selber entlässt und anschließend doch etwas passiert, dann braucht das Krankenhaus dafür nicht aufzukommen und aus diesem Grund muss man bei jeder Selbstentlassung etwas unterschreiben, das man es auf eine Gefahr hin macht und somit zieht man das Krankenhaus aus der evtl. nötigen Verantwortung. Also man sollte sich so einen Schritt schon gut überlegen, denn wenn wirklich was passiert, haftet dafür keiner mehr, außer man selbst.

Es geht ja auch um mögliche Folgebehandlungen, denn auch die müsste A dann für sich selber übernehmen, da er die Krankenhausbehandlung ja nicht abgeschlossen hat und die Krankenkasse kann so auch Extra Kosten für den Versicherten verlangen, für die nötigen Behandlungen, bzw. es werden evtl. nötige Behandlungsmaßnahmen, wie Kur oder Therapie gar nicht erst genehmigt.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Mit der Unterschrift sichert man sich doch nur ab, wenn ein Patient sich entgegen dem ärztlichen Rat selber entlässt. In den meisten Fällen geht das auch gut, aber wenn nicht, dann muss man einen Schuldigen finden und das Krankenhaus ist in dem Falle dann einfach auf der sicheren Seite. Was viele Patienten einfach nicht bedenken ist, dass es einen Grund dafür gibt, dass man den Patienten noch ein bisschen da behalten will. Oftmals sieht er selbst keine Veranlassung mehr, da herum zu liegen und nichts tut sich, aber Fakt ist doch: wenn etwas sein sollte, dann ist die medizinische Versorgung wesentlich schneller möglich. Aber das muss natürlich jeder selber wissen.

Wenn also irgend etwas sein sollte und der Patient wird dadurch dauerhafte Probleme haben und das sein Leben lang: dann ist das ein klarer Fall von Pech gehabt, weil er sich eben vorzeitig selber entlassen hat. Als einfaches Beispiel: Der Patient hat Nachblutungen und befindet sich eben schon daheim und nicht mehr im Krankenhaus - im Krankenhaus kann man binnen von Sekunden etwas tun und notfalls gleich einen OP vorbereitet. Daheim sieht der Ablauf etwas anders aus.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



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