Renten-/Lebensversicherungen gesetzliche Änderungen 1.1.2012

vom 05.11.2011, 21:56 Uhr

Nachdem am 01.01.2005 die generelle Besteuerung von Rentenversicherungen und Lebensversicherungen eingeführt wurde, ändert der Gesetzgeber zum 01.01.2012 wieder einmal die Gesetzgebung zur Besteuerung und auch zur Verzinsung.

Bis zum 31.12.2004 war die Besteuerung von Renten- und Lebensversicherungen ganz einfach geregelt. Sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist, wurde er gar nicht versteuert. Wurde er innerhalb der ersten 12 Jahre aufgelöst, so unterlag er der Kapitalertragssteuer und dem Soli.

Ab 01.01.2005 hat sich diese Regelung in erster Instanz nicht gravierend geändert. Wird ein solcher Vertrag heute innerhalb der ersten 12 Jahre aufgelöst, so unterliegt er wiederrum der Kapitalertragssteuer und dem Soli. Eine weitere Eigenheit ist hier hinzugekommen, und zwar, dass die Kapitalertragssteuer und der Soli auch fällig werden, sofern der Vertrag zwar länger als 12 Jahre gelaufen ist, er aber vor dem 60. Lebensjahr der Versicherten Person aufgelöst wird.

Die gravierendste Änderung in der Steuergesetzgebung für Lebens- und Rentenversicherungen war hier die generelle Besteuerung bei Auszahlung der Verträge. Mit genereller Besteuerung ist hier gemeint, dass der Vertrag auch der Steuer unterliegt, sofern er mindestens 12 Jahre gelaufen ist und erst nach dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung kommt. Allerdings wird ein solcher Vertrag dann nach dem Halb-Einkünfte-Verfahren besteuert. Das heißt, nur die Hälfte aller Gewinnanteile (Zinsen, Überschüsse und sonstige Gewinne)werden für die Errechnung der fälligen Steuer heran gezogen. Diese Gewinnanteile werden auch nicht mit Kapitalertragssteuer und Soli belegt, sondern werden zu dem zum Zeitpunkt der Auszahlung gültigen persönlichen Steuersatz belegt. Das bedeutet, wenn man 20.000 Euro ausbezahlt bekommt und davon 10.000 Euro Gewinnanteile sind, so werden nur 5.000 Euro steuerlich heran gezogen.

Ab dem 01.01.2012 ändert sich hier mal wieder etwas. Die Änderung betrifft nicht die Art und Weise der Besteuerung (Halb-Einkünfte-Verfahren), diese bleibt so, wie sie jetzt auch ist. Allerdings ändert sich mal wieder die Altersgrenze. Vor dem Hintergrund, dass die Regelaltersgrenze für gesetzliche Altersrenten auf 67 angehoben wurde, müssen Lebens- und Rentenversicherungen nun ab Januar bis zum 62. Lebensjahr laufen und mindestens 12 Jahre Laufzeit hinter sich haben, um in den Genuss der „günstigeren“ Steuer zu kommen. Das heißt also für uns alle, die noch in Erwägung ziehen, etwas für das Alter in Form einer Versicherung tun zu wollen, dass man sich damit beschäftigen sollte, noch in diesem Jahr etwas zu tun, da sonst die neue Altersgrenze gilt.

Hinzu kommt, dass im Januar 2012 die Mindestverzinsung mal wieder per Gesetz gesenkt wird. In den letzten Jahren ist dies öfter einmal passiert, dass der Rechnungszins so verringert wurde. Dieses mal wird er von derzeit 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent gesenkt. Glücklicherweise gilt dieser garantierte Rechnungszins nur für Klassische Rentenprodukte (also festverzinsliche), die Fondsgebundenen Verträge sind hiervon nicht berührt, da diese keinen festen Rechnungszins haben.

Soviel Information muss sein, was haltet ihr persönlich davon, dass die Altersgrenze nach oben gesetzt wurde? Werdet ihr dieses Jahr noch aktiv werden, um euch die alte Altersgrenze und den höheren Rechnungszins zu sichern? Habt ihr vielleicht sogar eine Rentenversicherung nach altem Steuerrecht bzw. nach derzeitigem Recht?

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» martin22 » Beiträge: 231 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also ich sage es mal so, ich bin ja nun auch schon ein paar Jährchen länger auf der Welt und habe einiges gerade im Bereich Rentenpolitik erlebt, was brandaktuell war und sofortigen Handlungsbedarf erforderte, um dann ein paar Jahre später so etwas von ein alter Hut zu sein, dass mich heute gar nichts mehr so schnell zur Bank rennen lässt. Denn vier Jahre später ist eine andere Partei am Zug und schon ist das was man einst tat, sich vorstellte und so schön plante, zwar nicht null und nichtig, aber im Endeffekt zumindest ganz anders bis hinfällig.

Beispiel? zu meiner Zeit war das Thema Altersteilzeit neu und wichtig. Unter dem Gesichtspunkt dachte ich mir, eine Rentenversicherung, die ab meinem 55. Lebensjahr "ausspuckt" wäre eine tolle Sache und ich könnte da die Altersteilzeit locker mit angehen. Altersteilzeit ist heute politisch kein Thema mehr. Wahrscheinlich bin ich noch mit 85 an der Schüppe.

Natürlich heißt das nicht, dass man nichts für sein Alter tun sollte, aber es besteht kein Grund etwas zu übereilen oder sich Druck machen zu lassen, nur weil die Versicherungen dies jetzt akut wieder als Verkaufsargument benutzen.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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