Anwaltsrechnung auch in Raten?

vom 05.11.2011, 17:14 Uhr

Person A hat einen Anwalt in Anspruch genommen und Anwaltskostenbeihilfe beantragt, diese wurden aber abgelehnt da die ganze Sache zu Unklar erscheint. Nun hat Person A eine dicke Rechnung bekommen, die sie natürlich nicht auf einmal bezahlen kann. Weiß jemand ob Anwälte bereit sind auf eine Ratenzahlung ein zu gehen, oder ob das nicht möglich sei und Person A die komplette Rechnung auf einmal bezahlen muss?

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



A hätte dies im Vorfeld abklären sollen. Ob sich der Anwalt von A nun auf eine Ratenzahlung einlässt, ist abzuwarten, jedenfalls sollte A sich gleich am Montag in der Rechtsanwaltskanzlei melden und das Gespräch mit dem Anwalt suchen. Nur so ist es möglich, in Erfahrung zu bringen, ob ein Rechtsanwalt sich auf eine Ratenzahlung einlässt. Im Prinzip sollte es aber kein Problem sein, nur wie gesagt, klärt man diese Dinge vorher ab und nicht hinterher.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Grundsätzlich ist das natürlich möglich, die Anwaltskosten in mehreren Raten zu bezahlen. So ein Anwalt kann ganz schön teuer sein und nicht alle Menschen haben das Geld, den Anwalt komplett auf einmal zu bezahlen. Daher kommt das eigentlich sogar recht häufig vor, dass die Kosten monatlich abbezahlt werden. Person A sollte die Sache einfach mit dem Anwalt besprechen und eine Ratenzahlung vereinbaren.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es kommt sicher darauf an, wie "klamm" der Anwalt selber ist, ob er in diesem Fall auf eine Ratenzahlung eingeht. Normalerweise ist das möglich, sofern die Raten nicht zu gering sind und die Rechnung in absehbarer Zeit beglichen ist. Im Zweifelsfall bei der Bank vorsprechen, ob diese eine Finanzierung der Rechnung durchführen würde.

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» martin22 » Beiträge: 231 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Soweit ich weiß, wird Prozesskostenhilfe nicht verweigert, weil die Sachlage zu unklar erscheint, sondern weil nicht alle für deren Bewilligung benötigten Unterlagen vorgelegt werden oder aus diesen Unterlagen hervorgeht, dass der Antragssteller eben keinen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe hat. Eine Ratenzahlung kann man mit einem Rechtsanwalt aber natürlich vereinbaren, Person A sollte ihn also bestenfalls sofort darauf ansprechen und hätte diese Frage sicherlich auch am besten gleich ab dem Zeitpunkt angesprochen, an dem der negative Bescheid zur Prozesskostenhilfe bei ihr eingegangen ist.

In unserer Kanzlei werden häufiger Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen, die sich in ganz unterschiedlichen Höhen ansiedeln. In ganz seltenen Fällen gibt es wirklich niedrige Ratenzahlungen, in der Regel liegt deren Höhe bei etwa 50 Euro monatlich. Person A sollte sich also schnellstmöglich um eine Klärung bemühen, damit hier keine Maßnahmen von Seiten des Anwalts ergriffen werden müssen, die seine Forderung noch erhöhen.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich habe bisher zweimal einen Anwalt in Anspruch nehmen müssen und konnte bei beiden die Rechnung in zwei Raten bezahlen. Der zweite Anwalt meinte zwar zu mir, dass es eigentlich nicht üblich wäre, aber er hat eine Ausnahme gemacht. Nur denke ich, dass es maximal zwei Raten sind, auf mehr werden sich die Anwälte kaum einlassen. Das hängt sicher vom zu zahlenden Betrag ab, aber ich schätze, bei Rechnungsbeträgen von 400,- bis 700,- € wird man maximal zwei Raten aushandeln können.

Es ist immer gut, solche Konditionen im Vorfeld abzuklären, denn nicht jeder Anwalt wird sich auf eine Ratenzahlung einlassen, weil sie es eben auch nicht müssen. Nicht, dass man dann das böse Erwachen bekommt!

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» Jacqui_77 » Beiträge: 2718 » Talkpoints: 19,87 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Prozesskostenhilfe wird auch dann verweigert, wenn die Sache keine Aussicht auf Erfolg hat. Mit diesem Antrag kann man deshalb immer schon einmal vorfühlen, wie das Gericht später wohl entscheiden würde. Ansonsten hätte man im Vorfeld abklären sollen, ob die Klage für den Fall überhaupt durchgeführt werden soll, denn nun kommen auch die Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite auf einen zu.

Viele Anwälte sitzen immer noch auf dem hohen Ross und verweigern Ratenzahlung. Sie haben einfach noch nicht kapiert, dass manche Leute tatsächlich kein Geld haben. In dem Fall aber trotzdem einfach mal mit Ratenzahlung anfangen. Das zeigt den Zahlungswillen und lässt den Anwalt eher dazu neigen, die Ratenzahlung anzunehmen oder zumindest zu dulden. Ist es ein Anwalt, mit dem man "normal" reden kann, wird er die Ratenzahlung annehmen. Man solle aber dafür sorgen, dass die Zahlungen dann tatsächlich auch immer pünktlich kommen, denn Anwälte müssen auch viele Rechnungen zahlen.

Wenn man die Ratenzahlung vereinbart, sollte man auch noch bedenken, dass auch noch die Rechnung der Gegenseite und die Gerichtskosten auf einen zukommen. Man muss also an drei Stellen gleichzeitig Raten zahlen, wenn der Gegner die Klage eingereicht hat, dann sind die Gerichtskosten an ihn zu zahlen und man hat nur noch einen weiteren Gläubiger.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



SonjaB hat geschrieben:Viele Anwälte sitzen immer noch auf dem hohen Ross und verweigern Ratenzahlung. Sie haben einfach noch nicht kapiert, dass manche Leute tatsächlich kein Geld haben. In dem Fall aber trotzdem einfach mal mit Ratenzahlung anfangen. Das zeigt den Zahlungswillen und lässt den Anwalt eher dazu neigen, die Ratenzahlung anzunehmen oder zumindest zu dulden. Ist es ein Anwalt, mit dem man "normal" reden kann, wird er die Ratenzahlung annehmen. Man solle aber dafür sorgen, dass die Zahlungen dann tatsächlich auch immer pünktlich kommen, denn Anwälte müssen auch viele Rechnungen zahlen.

Ich halte es für ein Gerücht, dass die Anwälte auf ihrem hohen Ross sitzen und sich deswegen nicht auf eine Ratenzahlung einlassen. Immerhin wissen die Leute die einen Anwalt in Anspruch nehmen vorher, dass dieser Geld kostet und wenn man sich vorab nicht um eine Prozesskostenbeihilfe kümmert und auch direkt eine Zusage bekommt dann muss man damit rechnen, dass die Rechnung an die Privatadresse kommt. Hat man sich im Vorfeld nicht mit dem Anwalt auf eine monatliche Rate geeinigt, dann ist es nicht das Problem des Anwaltes wie der Klient das Geld für diese Dienste zusammen bekommt.

Du kannst auch nicht im Supermarkt einkaufen gehen und an der Kasse dann eine Ratenzahlung vereinbaren und noch erwarten, dass der Supermarkt dir dafür dankbar sein wird, dass du die Rechnung nicht auf einmal begleichen kann. Das hat aber nichts mit Überheblichkeit zu tun, man sollte sich halt auch im Vorfeld über die Chancen und Kosten informieren und nicht wahllos Dienstleistungen in Anspruch nehmen und hinterher einen auf Opfer machen wenn die Rechnung dafür kommt. Über kurz oder lang wird es in trotzdem solchen Fällen meistens auf eine Ratenzahlung hinauslaufen, nämlich dann wenn der Anwalt einen Titel gegen seinen Klienten erwirkt und den Gerichtsvollzieher schickt. Kann dieser nicht Pfänden vereinbart man oftmals eine Ratenzahlung um die Schulden zu begleichen was natürlich für den Klienten ungleich teurer wird durch die anfallenden Verwaltungsgebühren. Wie gesagt, Person A hat schlichtweg Pech gehabt wenn sie sich nicht mit dem Anwalt auf eine Ratenzahlung direkt einigen kann denn der Anwalt ist zu einer solchen Lösung auch nicht verpflichtet. Eine Ratenzahlung ist auch immer mit einem höheren Aufwand verbunden, da die Zahlungseingänge einzeln geprüft werden müssen und auch die laufenden Zinsen aufgeschlagen werden.

Deswegen kann ich ich mir auch gut vorstellen, dass Person A für diese anfallenden Zinsen ebenfalls aufkommen muss. Sollte sich der Anwalt nicht auf eine Ratenzahlung einlassen, sollte Person A sich schon einmal im Vorfeld Gedanken machen wie sie an Geld kommt zum Beispiel durch Geld leihen von Verwandten/Bekannten oder einige Dinge zu veräußern oder zu versetzen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Also ich musste auch gegen meinen alten AG klagen und habe mir einen Anwalt nehmen müssen. Dieser sagte mir im Vorfeld schon, wie viel es genau kosten wird, nämlich 1.023 €. Ich habe ihn sofort gefragt, ob es möglich wäre, dies in Raten zu bezahlen und für ihn war dies absolut kein Problem. Leider übernahm diesen Fall meine Rechtschutz Versicherung nicht, da die 3 monatige Wartezeit noch nicht ganz vorbei war. Da mir mein AG mein letztes Gehalt und mein Urlaubsgeld nicht ausbezahlen wollte, war ich gezwungen einen Anwalt zu nehmen. Mein Anwalt schickte mir die Ratenzahlungsvereinbarung zu und ich musste diese unterschreiben und ihm zurück schicken. Er sagte mir jedoch, das wenn ich einmal nicht bezahlen könnte, es kein Problem wäre. Ich müsste mich nur melden, damit sein automatisches Rechnungsprogramm keine Mahnung heraus schickt.

Man muss nur offen und ehrlich mit dem Anwalt reden und ihm schildern wie es finanziell bei einem aussieht. Nicht jeder Anwalt gewährt dies und "muss" er auch keinesfalls, wenn im Erstgespräch dies genannt wurde. Mein Anwalt kann im Erstgespräch schon sagen, wie viel es kosten wird, wenn dies vor das Gericht gehen wird. Versuche einfach mit dem Anwalt zu reden und erkläre ihm dein Problem. Vielleicht ist er so kulant und gewährt auch dir Ratenzahlung.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Hier muss man besonders vorsichtig sein, denn wenn man bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung verliert, zahlt man leider auch den gegnerischen Anwalt. Daher sollte sich Person A erst einmal überlegen welche Leistungen sie vom Anwalt unbedingt benötigt, denn sie muss den Anwalt ja bezahlen. Ich würde mir an ihrer Stelle auch einmal Rat von einer Verbraucherzentrale einholen, denn der ist nämlich total kostenlos und kann unter Umständen sogar weiter helfen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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