Wann dürfen Abmahnungen verschickt werden?
Wann darf ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Abmahnungen geben? Wieviel Abmahnungen in welcher Zeit sind dann einer Kündigung gleichzusetzen oder hat eine Kündigung nicht mal was mit den Abmahnungen zu tun? Kann der Arbeitnehmer sich auch gegen eine Abmahnung wehren, wenn er glaubt, dass sie nicht gerechtfertigt vergeben war? Wie macht man das denn?
Wenn man wegen des gleichen "Vergehens" die dritte Abmahnung bekommt, dann muss man mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Man kann für alles abgemahnt werden, was gegen den Arbeitsvertrag verstößt und den Betriebsfrieden stört. Gründe wären zum Beispiel: "Blau machen", ständige Unpünktlichkeit, Mobbing und andere Verstöße.
Wie kann man sich wehren? Man kann der Abmahnung schriftlich widersprechen und sich dazu äußern. Obwohl das wenig nützt, muss dieser Widerspruch in die Personalakte gegeben werden ( für den Ernstfall). Eine erste Abmahnung ist eigentlich als "Warnung" zu verstehen. Der Chef hat denjenigen dann auf dem "Kieker". Der Arbeitnehmer kann nun trotzen oder dies als Chance verstehen, es nicht noch einmal so weit kommen zu lassen.
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