Von Probezeit zu Probezeit
A. hat nun schon 2x den Betrieb gewechselt. Zuletzt war er 5 Jahre in einem Betrieb mit hoher Anstellung tätig, wechselte jedoch den Arbeitsplatz, da er nicht glücklich dort mehr war und alles nur noch mit hohem Druck, Anschreien und umsonst arbeiten ablief.
Nun arbeitet A seit fast einem halben Jahr bei einem neuen AG und es läuft sehr gut laut A., jedoch bekam A. nun gekündigt aus betriebswirtschaftlichen Gründen. A. war noch in der Probezeit und hat sich in der Probezeit auch 1x einen Tag Urlaub genommen, obwohl es A. schon unangenehm war diesen Tag zu nehmen, da A.´s Kind Geburtstag hatte. A.´s Chef hatte absolut kein Problem mit diesem Tag Urlaub, da in der Zeit sowieso nicht viel los war. Die restlichen Tage Urlaub, die A. zustehen würden, werden von A.´s Chef ausbezahlt.
Nun sucht A. einen neuen Arbeitsplatz und kommt so wieder in die Probezeit. Kann sich A. auch mal etwas mehr als einen Tag Urlaub nehmen, wenn A. nun schnell einen neuen Arbeitsplatz findet und so der Arbeitslosigkeit entkommen kann? Darf man in der Probezeit überhaupt Urlaub nehmen oder sollte man es nur nicht, weil es nicht gut aussieht?
A. möchte gerne mit der Familie nächstes Jahr in Urlaub fliegen und wenn A. die komplette Probezeit (die bis zu einem halben Jahr oder länger sein kann) wieder keinen Urlaub nimmt, fällt der Urlaub vielleicht flach. Wie würdet ihr dies handhaben?
In der Probezeit wird grundsätzlich keinen Urlaub gewährt, Ausnahmen sind dann schon so etwas wie Betriebsurlaub. Aber was sollte A auch im neuen Betrieb, wenn alle anderen Mitarbeiter im Urlaub sind und A wäre der einzige Arbeitnehmer, der dann dort arbeitet? Nichts. Allerdings wird es schwierig werden, während der Probezeit mehr Urlaubstage herauszuschlagen. In Ausnahmefällen, wie Beerdigung oder ähnliche Anlässe, kann Urlaub gewährt werden, aber das sollte man bei einer potentiellen Einstellung noch einmal geklärt werden. Ansonsten ist Urlaub erst mit Beendigung der Probezeit zu nehmen. Das findet man auch so in Arbeitsverträgen vor.
Die Probezeit kann zwischen vier Wochen und einem Jahr dauern. Meines Wissens nach sind inzwischen sechs Monate Probezeit recht weit verbreitet, manche Unternehmen gestatten auch eine Probezeit von drei, andere sogar von zwölf Monaten. Ich würde nun an A's Stelle nicht danach gehen, sondern schauen, möglichst schnell wieder eine Arbeitsstelle zu finden und diese auch nachzugehen. In diesem Fall würde ich den Urlaub auch entsprechend sausen lassen und die Buchung, sofern eine Reise geplant und bereits gebucht wurde, auch rückgängig machen. Ich hätte ehrlich gesagt auch schon während der ersten Probezeit keinen Urlaub gebucht, weil es schon in der Probezeit sein kann, dass man von einem Tag auf den anderen gekündigt wird.
Warum sollte man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen können? Wenn man sich mit dem Arbeitgeber darauf einigt, ist das doch alles kein Problem.
Wenn die Probezeit ein halbes Jahr dauert (oder manchmal auch ungerechtfertigterweise auch länger), ist man doch geradezu dazu gezwungen, seinen Urlaub eben während dieser zu nehmen. Und wenn man Kinder hat, die schulpflichtig sind, hat man auch kaum eine andere Chance, als den Urlaub in den Schulferien zu nehmen. Auch wenn man nicht plant, in den Urlaub zu fahren, muss ja die Betreuung der Kinder während der Ferien gewährleistet sein. Wenn man das also schon zu Beginn einer Anstellung absehen kann, spricht doch nichts dagegen, dies dem Arbeitgeber mitzuteilen und um Urlaub während der Probezeit zu bitten. Wenn man natürlich irgendwo anfängt zu arbeiten und sagt, nächste Woche muss ich Urlaub haben, ist das schlecht, ein sachliches Gespräch sollte in diesem Fall aber schon irgendwie weiterhelfen. Zur Not kann man die Probezeit um den genommenen Urlaub verlängern, was aber auch nicht unbedingt in Ordnung wäre.
@steph: Das würde ja heißen, das wenn man von der einen in die nächste Probezeit (weil man gekündigt bekam) hüpft und diese zwischen einem halben Jahr und Jahr im Arbeitsvertrag festgehalten werden, das man dann nie Urlaub machen kann?
A. hatte bei seiner ersten Arbeitsstelle in d.J. kein Urlaub nehmen können wegen Ostern. Da das Geschäft in diesem Bereich boomt ohne Ende, gab es in dieser Zeit Urlaubssperre. Da dies vorab bekannt war, war das für A. auch kein Problem. Nun hatte A. in diesem Jahr außer diesem einen Tag sonst keinen Urlaub und bekam den Urlaub daher immer ausbezahlt. A. möchte gerne mit seiner Familie für nächstes Jahr gerne Urlaub planen (Ende nächsten Jahres), ist sich jedoch unsicher, weil er wieder in die Probezeit damit kommt. A.möchte jedoch so schnell es geht einen neuen Arbeitsplatz.
@Squeeky, in den Arbeitsverträgen ist es aber oft ausgearbeitet, dass ein Urlaubsanspruch erst nach der Probezeit besteht. Sicherlich kann man sich darauf einigen, aber die Regel ist es nun mal nicht, wenn ich jetzt von einer drei- bis sechsmonatigen Probezeit ausgehe. Einzelne Tage werden auch mal bewilligt, aber darüber hinaus wird es schwer werden, laut persönlichen Erfahrungen.
@SybeX, ich kann A's Wunsch ja auch gut verstehen. Aber dazu kann ja nun ein potentiell neuer Arbeitgeber nichts, dass A aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wurde. Ist es in der neuen Firma die Regel, dass erst nach der Probezeit Urlaub genommen werden kann, wird man bei A auch keine Ausnahme machen können.
Da aber nun der Urlaub erst für Ende kommenden Jahres geplant ist und A angenommen zum 1.12. diesen Jahres eine neue Stelle erhält, kann A da schon Glück haben. Aber A sollte sich nicht darauf verlassen, sondern abwarten, was die Stellensuche betrifft und wie der neue Arbeitgeber es handhabt. Es bringt nichts, wenn A von Anfang an gleich Sorge hat, dass es mit dem Urlaub und alles nicht so hinhaut. Dass A in eine neue Arbeitsstelle rutschen kann, sollte auch für A oberste Priorität haben.
Würde A nun in ein Unternehmen eingestellt werden, welches mit dem bisherigen Arbeitgeber zu tun hatte oder weil sie zusammengehören, könnte man auch fragen, ob es möglich ist, die Probezeit vom vorherigen Arbeitgeber wenigstens etwas anrechnen zu lassen. Ich finde es aber grundsätzlich problematisch, gleich mit der Tür ins Haus zu fallen und die Urlaubssituation klären zu wollen.
*steph* hat geschrieben:In der Probezeit wird grundsätzlich keinen Urlaub gewährt, Ausnahmen sind dann schon so etwas wie Betriebsurlaub.
Das stimmt ganz sicher nicht. Es ist lediglich so, dass man nur anteilig Urlaub gewährt bekommen wird. Bei einem Monat Arbeit als 1/12 des Jahresurlaubs, ist man drei Monate in der Firma, dann schon 1/4 (also 3/12) des Jahresurlaubs. Ist etwas anderes vereinbart, dann sollte man sich vor Unterschreiben des Arbeitsvertrages beraten lassen, da im Bundesurlaubsgesetz grundsätzlich etwas anderes zu lesen ist.
@JotJot, dann hat mein damaliger städtischer Arbeitgeber und auch der danach stattfindende Verwaltungsträger mir wohl etwas untergejubelt. Ich weiß eben nur, wie es bei mir und in meinem Umfeld gehandhabt wurde und dort hat man mir stets gesagt, dass auch Freunde und Verwandte während einer drei- und sechsmonatigen Probezeit keinen Urlaub haben nehmen dürfen. Hast Du eine Quelle beziehungsweise einen Link zum Bundesurlaubsgesetz?
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