Zweitwagenversicherung: Mann muss nicht unterschreiben?

vom 31.10.2011, 23:23 Uhr

Mein Mann hat den Wagen meiner Tochter als Zweitwagen über seine Versicherung laufen. Meine Tochter fängt so mit 85 % Schadensfreiheitsklasse an. Sie ist selber Versicherungsnehmer und sie ist auch Fahrzeughalter. Es ist ein Versicherungstarif der sich "Vater-Tochter-Tarif" nennt und ist bei der Provinzial abgeschlossen. Wir waren heute mit meiner Tochter bei dem Versicherungsunternehmen und dachten, dass mein Mann auch mit unterschreiben muss. Aber der Versicherungsmann meinte, dass er nicht mal hätte mitkommen müssen, weil die Daten ja bekannt sind und er auch nicht unterschreiben muss.

Wir haben uns damit abgefunden und ich habe auch extra noch einmal nachgefragt und er meinte, dass es nicht so ist, dass er unterschreiben muss. Aber die Versicherung würde nicht laufen können, wenn er nicht einverstanden wäre. Aber man geht wohl von einem Einverständnis aus. Wenn die Versicherung nicht über meinen Mann laufen würde, würde meine Tochter mit über 200% einsteigen, weil sie auch noch unter 25 Jahre ist.

Ich verstehe das nicht, dass mein Mann als Versicherungsnehmer nicht unterschreiben muss. Der Versicherungsmensch meinte, dass ja die Versicherungsnehmerin mit dem Zweitwagen die Tochter ist und sie nur durch den Vater an den Tarif kommt. Versteht ihr das? Kann mir das jemand idiotensicher erklären, wie das funktioniert? Sie hat einen außerordentlich guten Tarif bekommen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Du sagst ja selber, dass deine Tochter die Versicherungsnehmerin geworden ist. Damit muss auch nur sie unterschreiben. Einen Antrag auf Versicherung müssen immer nur folgende Personen unterschreiben: Versicherungsnehmer, bei Personen Versicherungen (Unfall usw) die versicherte Person und bei abweichendem Kontoinhaber (wenn das Geld zum Beispiel von deinem Konto runter gehen würde) der Kontoinhaber von dem Girokonto.

Deine Tochter hat diesen günstigen Tarif bekommen, weil ihr bereits bei der Provinzial Kunden seid und vor allem das Auto dort versichert habt. Durch die Konstellation, dass dein Mann das Auto dort versichert hat, kann deine Tochter über deinen Mann dort mit 85 % Prozent einsteigen. Allerdings hätte die Provinzial auch sagen können, dass es nur funktioniert, wenn dein Mann der Versicherungsnehmer wird, da sie das aber nicht gesagt hat, braucht nur deine Tochter unterschreiben. Am Ende ist die ganze Konstellation eine Sondereinstufung für deine Tochter und es besteht ausschließlich ein Rechtsverhältnis zwischen ihr und der Versicherung. Also nur sie muss unterschreiben.

Hätte dein Mann gesagt, "ich will diesen Vater-Tochter-Tarif nicht", dann hätte die Provinzial euch diese Einstufung nicht anbieten können. Im Zweifelsfall hätte er da etwas unterschreiben müssen. Der Berater eurer Versicherung hat alles richtig gemacht, du brauchst dir keine Sorgen machen.

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» martin22 » Beiträge: 231 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Betrachte doch diesen Tarif als "Werbe-Prämie", ähnlich wie bei Zeitschriften. Dein Mann wirbt einen neuen Kunden, diesem wird als Prämie dann ein günstiger Tarif angeboten.

Damit sind Versicherung und Tochter Vertragspartner, Dein Mann hat einen neuen Kunden gebracht und diesem den Vorteil abgetreten. Vielleicht ist gerade dies der Wunsch vieler Kunden gewesen. So hat man seinem Kind eine Menge Geld erspart, hat aber nichts mit der Versicherung des Kindes zu tun. Das Kind wiederum ist selbständig versichert und muss nichts mit den Eltern abrechnen und im Schadenfall bekommen die Eltern nicht mal was mit. :wink:

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Die Versicherung meiner Tochter ist aber in den Versicherungsunterlagen bei der Versicherung bei meinem Mann notiert. Wenn jetzt mein Mann sagen würde, dass er es nicht will, hätte es nicht stattfinden dürfen. OK, er hat natürlich nichts dagegen. Aber woher weiß man, dass er auch einverstanden war. Er musste bei der Versicherung ja nicht mal seinen Ausweis vorlegen und es war ein mann dort, der die Versicherung von meinem Mann damals nicht abgeschlossen hat. Ich habe eben damit gerechnet, dass er wenigstens eine Einverständniserklärung unterschreiben muss.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Bei einer KFZ-Versicherung muss auch kein Ausweis vorgelegt werden. Ausweise und damit die zweifelsfrei Identifizierung ist nur notwendig bei Produkten, die nach dem Geldwäschegesetz behandelt werden. Also Konten, Sparbücher, Fonds, Bausparverträge und Renten bzw. Lebensversicherungen (auch Berufsunfähigkeitsversicherungen). Bei Sachversicherungen, wie KFZ, Hausrat, Haftpflicht und so weiter ist die Identifizierung nicht gesetzliche vorgeschrieben.

Die Vorgehensweise der Provinzial ist trotz allem richtig. Sollte dein Mann nicht einverstanden sein, so muss er schriftlich einen Widerspruch einlegen. Das Einverständnis wird also voraus gesetzt, sollte dieses doch nicht gegeben werden, so eben schriftlich Widerspruch einlegen. Weiterhin war dein Mann bei Vertragsunterzeichnung dabei, wenn er etwas dagegen gehabt hätte, dann hätte er es dem Berater schon gesagt und auch somit kann ruhigen Gewissens das Einverständnis voraus gesetzt werden.

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» martin22 » Beiträge: 231 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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