Tiere vergraben verboten - Tier Urne als Alternative?
In diesem Jahr verstarb meine Labrador Hündin. Nach dem Tod habe ich sie in einem Waldstück, das unserer Familie gehört vergraben. Als ich sie bei der Gemeinde abmelden wollte, wegen der Hundesteuer, sagte man mir nur, das ich eine Bescheinigung benötige des Endsorgers oder Bestatters. Ohne solch einer Bescheinigung würde man Leila nicht abmelden. Die Bescheinigung des Todes von Leila reichte nicht aus. Man hat mir auch gleich eine Frist gesetzt von 1 Woche mit den Folgen, das man mir meinen Garten umgraben würde, falls ich die Bescheinigung nicht vorlegen würde. Es wären in letzter Zeit vermehrt Tierleichen gefunden worden, sodass dagegen nun sehr streng kontrolliert werden würde. Ich dachte immer, das man Tiere in seinem eigenen Garten begraben darf und das dies erlaubt sei. Anscheinend doch nicht und das so extrem kontrolliert wird, wusste ich zuvor auch nicht.
Ich grub Leila wieder aus, aus Angst man würde mir meinen Garten umgraben, denn laut der Gemeinde wäre es nicht gestattet Tiere zu vergraben, egal ob in eigenem Grundstück oder nicht. Da es schnell gehen musste, fand ich im Internet einen Tierbestatter. Diesen rief ich an. Er war sehr nett und kompetent und meinte, ich soll ihm Leila sofort nach dem Ausgraben vorbei bringen. Dies tat ich auch und sie kam sofort in die Tiefkühltruhe. Einmal die Woche würde er nach Heilbronn ins Tierkrematorium fahren, in diesem die Tiere verbrannt werden würden. Ich entschied mich für eine Einzelverbrennung incl. Urne. Nach 2 Wochen bekam ich sie in einer speziell angefertigten Urne in schwarz mit goldenem Namen und goldener Pfote wieder. Sie steht seitdem im Wohnzimmer in der Wohnwand.
Im Nachhinein bin ich froh sie nicht beim Tierarzt gelassen zu haben, denn dort wäre sie entsorgt worden. Ich habe somit Leila ganz nah bei mir und denke immer noch sehr oft an sie.
Käme für Euch soetwas in Frage? Oder begrabt ihr doch lieber eure Tiere oder lasst sie beim Tierarzt?
Nein, das käme für mich nicht in Frage. Das würde ich mit einer Präparierung der Tiere fast gleichsetzen, wenn ich die Asche des Tiers in einer Urne auf dem Regal stehen hätte. Ich würde das nicht haben wollen.
Dass man Tiere in manchen Gegenden gar nicht begraben darf ist klar. Darüber sollte man sich vorher informieren. Dass man in einem Wald, der einem nicht gehört ein Tier nicht begraben darf ist auch ganz normal. Denn man kann nicht einfach ein Tier begraben. Wenn man im eigenen Garten begräbt muss man sich erkundigen, ob man es darf und da muss man auch 80 cm tief graben und dann das Tier erst beerdigen.
Für mich ist das Tier, was verstorben ist nicht mehr das Tier, was ich gehabt habe. Es ist die Hülle des Tiers und die muss ich nicht wie einen Kult behandeln. Mir läuft es eiskalt den Rücken runter, wenn ich totes Tier auf dem Regal stehen habe. Wenn ich ein Tier verbrennen lassen würde, dann würde für mich nur das Verstreuen der Asche in Frage kommen.
Das käme für mich überhaupt nicht in Frage, weder Urne noch ausstopfen oder ähnliches. Vor kurzem ist mein Hamster verstorben und wir haben ihn auch vergraben (auf privatem Grundstück). Ich wusste nicht, dass das verboten ist. Ich halte das für die beste Möglichkeit, da man so seinem geliebten Tier die letzte Ehre erweisen kann. Am schönsten finde ich es dann noch mit einem kleinen Kreuz und dem Namen des Tieres daran. Beim Tierarzt lassen kommt für mich überhaupt nicht in Frage, denn das finde ich einfach nicht schön und allein der Gedanke daran treibt mir Tränen in die Augen.
Vor langer Zeit arbeite ich ehrenamtlich im Tierheim, in welchem die verstorbenen Tiere ebenfalls in einer Kühltruhe gelagert wurden. Einmal im Monat wurde diese dann entleert von einem Mitarbeiter eines Krematoriums abgeholt. Auch Tiere von Tierarztpraxen, die anonym vergraben werden sollten gelangten dorthin. Zusammen mit jeglichen Tierarten wurden diese nach und nach in die große Truhe geworfen und anschließend im Krematorium zusammen verbrannt. Da ich diese Art der „Entsorgung“ nicht nur unheimlich schlimm fand sondern es bis heute nicht verstehen kann, wie man die Tiere nach dem Ableben so behandeln kann, würde für mich kein anonymes Begräbnis in Frage kommen. Die zweite Möglichkeit das Tier im Garten vergraben zu können wäre durch das Verbot und durch den fehlenden Garten ebenfalls nicht möglich, wo wir dann bei der letzten Möglichkeit, der Verbrennung mit anschließender Aufbewahrung in einer Urne wären.
Vor einiger Zeit verstarb mein Kaninchen, welches ich abgöttisch liebte, da ich dieses auch nach dem Tod respektvoll behandeln und in Erinnerung behalten wollte, entschied ich mich, wie Du für eine Verbrennung mit anschließender Aufbewahrung in einer Urne. Ich entschied mich für eine eher schlichtere Urne, welche ich bis heute im Regal hinter einem Foto meines verstorbenen Kaninchens aufbewahre. Auch meine Eltern entschieden sich bei dem Tod unser damaligen Hunde für diese Variante, mit dem Unterschied, dass meine Eltern die Urnen nicht in der Wohnung aufbewahren sondern auf dem Balkon in einem großen Blumentopf vergraben haben. Auch wenn dies für mich ebenfalls nie in Frage käme, sollte jeder Mensch selbst entscheiden, wie er mit der entstandenen Trauer am besten fertig wird, in diesem Fall war es wohl das Beste für meine Eltern es so zu tun. Der Blumenkübel wird dabei immer wieder mit blühenden Pflanzen versehen und dient nun als Ruhestätte unserer Hunde.
Derzeit lebt eine 10-jährige Mischlingsdame in meinem Haushalt, welche ich ebenfalls über alles liebe. Ich holte sie damals im Welpenalter aus dem Tierheim und werde, wenn es denn einmal soweit sein sollte ähnlich wie mit meinem Kaninchen verfahren, mit dem Unterschied, dass ich für meinen Hund eine Trauerfeier für mich und meine bessere Hälfte abhalten werde. Diese Möglichkeit bietet jedes gute Krematorium an und dient zur Trauerbewältigung. Danach werde ich sie ebenfalls in einer Urne in meiner Wohnung aufbewahren, egal was andere Menschen, welche diese Variante nicht verstehen können dazu sagen werden. Auf alle Fälle finde ich es toll, dass sich mittlerweile die Verbrennung eines Tieres durchgesetzt hat und offiziell anerkannt wurde, was vor etlichen Jahren leider noch nicht der Fall war.
@jenna87w: Einen kleinen Hamster kannst du bedenkenlos vergraben. Auch eine Katze. Denn dort brauchst du ja keinen Todesnachweis oder einen Bestattungsnachweis oder eben einen Entsorgungsnachweis für die Steuer. Die Hundesteuer kann allerdings nur abgemeldet werden, wenn alles seine Richtigkeit hat. Aber auch bei Kleintieren muss man ein Loch graben, was mindestens 80 cm tief ist. Früher waren es 50 cm. Aber mittlerweile will man 80 cm haben. Wenn man in einem Wasserschutzgebiet wohnt, darf man allerdings auch keine Kleintiere vergraben. Aber wo kein Kläger da kein Richter .
Diamante hat geschrieben:@jenna87w: Einen kleinen Hamster kannst du bedenkenlos vergraben. Auch eine Katze. Denn dort brauchst du ja keinen Todesnachweis oder einen Bestattungsnachweis oder eben einen Entsorgungsnachweis für die Steuer. Die Hundesteuer kann allerdings nur abgemeldet werden, wenn alles seine Richtigkeit hat. Aber auch bei Kleintieren muss man ein Loch graben, was mindestens 80 cm tief ist. Früher waren es 50 cm. Aber mittlerweile will man 80 cm haben. Wenn man in einem Wasserschutzgebiet wohnt, darf man allerdings auch keine Kleintiere vergraben. Aber wo kein Kläger da kein Richter .
Wenn man ein Tier in einem Wasserschutzgebiet vergräbt, dann ist man meiner Meinung nach nicht ganz dicht, schließlich handelt es sich dabei um Wasser, welches später als Trinkwasser dient und aus unseren Wasserhähnen kommt, welches wir dann tatsächlich trinken, welches wir für die Nahrungszubereitung benötigen oder in welchem wir uns baden. Würde nun jeder sein verstorbenes Haustier in einem solchen Gebiet vergraben, dann wäre die Gefahr groß, dass die Schadstoffe, welche bei der Verwesung entstehen unser Wasser verseuchen würde. Bevor man sein Tier vergräbt und sei es noch so klein, sollte man sich ausgiebig darüber informieren, ob dieses überhaupt erlaubt ist, damit keine Verseuchung stattfinden kann. Zudem sollte man tatsächlich auf die Tiefe des Grabes achten, schließlich möchte man ja auch nicht, dass das geliebte Tier von einem Aasfresser ausgegraben und gefressen wird.
@Ringwraith: Ich persönlich würde auch so kein Tier begraben. Aber das ist ein anderes Thema. Hier geht es dann aber um einen kleinen hamster Ich habe von Kleintieren gesprochen und die sind schneller von Würmern zerfressen und den hat die Naturpolizei schneller entsorgt als den Fuchs, der im Wald eines natürlichen Todes gestorben ist oder die Kaninchen, die in ihrem Bau von der Mutter alleine gelassen wurden und nun verwesen. Man kann auch päpstlicher sein wie der Papst selber. Die Natur nimmt auch im Wasserschutzgebiet die Tiere unter ihre Fittiche und es sterben genug in Wald und Flur und der Bauer, der sein Feld pflügt wird nicht jede Maus aufsammeln und anders entsorgen.
Also für mich käme das auch nicht in Frage. Ich könnte mir niemals eine Urne mit der Asche meines geliebten Hundes in die Wohnung stellen. Letztes Jahr musste mein Hund leider auch eingeschläfert werden. Er war 15 Jahre alt und bekam einfach kaum noch Luft. Für mich war das echt schlimm, aber ich hätte ihn auch niemals beim Tierarzt lassen können. Da es ihm schon Wochen vorher schlecht ging, war eigentlich auch abzusehen, dass er bald eingeschläfert werden muss. Meine Mama hat ein Haus mit Garten und da wollten wir ihn dann auch begraben. Sie hat sich dann auch informiert, ob das überhaupt erlaubt wäre und in unserem Fall war es das auch.
Meine Mutter musste da einen Antrag stellen (so genau weiß ich das aber nicht mehr). Es wurde dann überprüft, ob das Haus meiner Mutter in einem Wasserschutzgebiet liegt, denn dann wäre es verboten gewesen. Da es das aber nicht war, konnte mein Hund dort beerdigt werden. Wir mussten ihnen eben nur in eine Wolldecke einwickeln und ein 60 cm tiefes Loch graben. Nun ist er im Garten meiner Mutter beerdigt und ich kann immer mal wieder seine letzte Ruhestätte besuchen. Wäre mein Hund an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben, hätte man ihn aber gar nicht im Garten beerdigen müssen. Ist schon schwer zu sagen, was ich gemacht hätte, wenn ich ihn hätte nicht dort begraben dürfen, aber eine Urne wäre für mich absolut keine Alternative gewesen.
@Diamante, SybeX hat den Hund ja in einem Waldstück begraben, das ihrer Familie gehört. Also so ganz illegal hat sie ja nicht gehandelt und ob der Wald in einem Wasserschutzgebiet liegt ist ja auch nicht geklärt.
Als mein letzter Hund vor einigen Jahren verstorben ist, habe ich am nächsten Morgen gleich beim Ordnungsamt angerufen und gefragt, welche Bescheinigungen nötig wären, damit ich den verstorbenen Hund abmelden könne. Bei uns waren keine Bescheinigungen nötig und es folgten auch keine Belehrungen darüber, dass das Tier nicht einfach vergraben werden dürfe. Vielleicht lag das aber daran, dass es Winter war und der Boden gefroren, so dass es sicher eine Heidenarbeit gewesen wäre, so ein Loch zu graben.
Was mich aber unabhängig von der Witterung abgehalten hätte das Tier zu vergraben ist einfach die Tatsache, dass bei uns auch Grundwasser zu Bewässerungszwecken gefördert wird. So ein großes Tier im Boden - da hätte ich dann schon Bedenken gehabt. Außerdem weiß man ja nie, ob nicht in absehbarer Zeit wieder ein neues Tier angeschafft wird. Und da bisher alle unsere Hunde ein Faible dafür hatten, tiefe Löcher zu schachten, wäre die Gefahr doch da gewesen, dass irgendwann der geliebte verstorbene Hund ausgegraben worden wäre. Auch das wollte ich nicht. Daher habe ich den Hund beim Tierarzt abgegeben, der den Leichnam fachgerecht einäschern ließ.
Eine Urne käme für mich nicht in Frage. Wozu auch? Ich sehe es so, dass ich ja unabhängig von so einer Urne die schönen Erinnerungen an das Tier bewahren kann. Dazu brauche ich nicht noch einen weiteren Staubfänger. Für mich hat das auch sehr mit Vermenschlichung zu tun und wer meine Postings hier verfolgt, der weiß sicher auch inzwischen, dass ich davon so überhaupt nichts halte.
@JotJot : Nein, das Waldstück lag in keinem Wasserschutzgebiet. Jedoch wurden zu dieser Zeit vermehrt Tierleichen entdeckt und sodass sie vermehrt und sehr streng kontrollieren. Dies ist auch ein halbes Jahr später immer noch genauso. Da einer Freundin von mir einer ihrer Hunde an Altersschwäche verstarb und sie all diese Bescheinigungen auch benötigte. Da sie ihren Hund beim Tierarzt lies, war dies kein Thema und der Hund wurde anhand der Bescheinigung des Tierarztes zum Verbleib abgemeldet.
Ist wohl auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich wie man hier an den Post´s erkennen kann.
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