Wann zahlt sich Reparatur nicht mehr aus?
Ich fahre einen Mercedes A Klasse 180 aus dem Jahr 2004. Wie ich schon in einem anderen Thread geschrieben habe, hatte ich einen Unfall wo ich einen Fuchs überfahren hatte und einen ziemlichen Schaden an dem Auto hatte. Aber ich habe ja eine Vollkasko Versicherung und daher wurde der Schaden übernommen und das Auto bereits repariert. Meine Frage ist daher auch keine Rechtsberatung sondern nur eine Frage aus Interesse an den Erfahrungen.
Ich hätte vor einem Jahr im Eintausch gerade noch gute 3000 Euro für mein Auto bekommen auch wenn es in der Eurotaxliste noch ein wenig höher drinnen war. Jetzt ist meine Frage wie lange wird ein Auto bei so einem Unfall noch repariert und ab wann wird im Prinzip nur noch der Schrottwert bezahlt. Gibt es da irgend einen Prozentsatz, zum Beispiel wenn die Reparatur 80% vom Wagenwert ausmacht wir noch repariert, darüber nicht? Oder wie läuft so etwas ab. Meine Reparatur hat jetzt ja fast 4000 Euro ausgemacht und jetzt ist ja die Wasserpumpe kaputt was angeblich nichts mit dem Unfall zu tun hat und jetzt würde es mich in der Werkstatt an die 1400 Euro kosten. Das heißt der Unfall war ein Totalschaden (weil mir jeder andere Mechaniker sagt das das Problem mit der Wasserpumpe zu 90% auch vom Unfall kommt) und die Reparatur hat jetzt mehr ausgemacht als das Auto überhaupt noch wert ist.
Hattet ihr schon so einen Unfall wo die Reparatur teurer gewesen wäre als euer Auto noch wert war und hattet ihr noch eine Versicherung? Wurde die Reparatur bezahlt obwohl sie teurer war als das Auto. Wie gesagt, mein Auto ist repariert und fertig, aber es würde mich einfach nur interessieren.
Der Normalfall ist, dass die Versicherer dich vor die Wahl stellen, was du machen möchtest, wenn die Reparaturkosten auf dem gleichen Niveau liegen, wie der Wagenwert. Das heißt, wenn zum Beispiel dein Auto einen Restwert von 4.000 Euro hat und die Reparatur auch 4.000 Euro kosten würde, dann stellt dich der Versicherer vor die Wahl, ob du es reparieren lassen möchtest, oder ob du den Restwert bzw. Wiederbeschaffungswert ausgezahlt bekommst. Liegen die Reparaturkosten über dem Restwert, dann wird in aller Regel nach dem Restwert abgerechnet und du bekommst diesen ausgezahlt und kannst quasi machen, was du willst. Wenn nun die Reparaturkosten unter dem Restwert liegen, dann bekommst du diese natürlich erstattet.
Meiner Meinung nach zahlt sich eine Reparatur nicht mehr aus, wenn die Reparaturkosten den Neupreis des jeweiligen Fahrzeuges übersteigen. Kostet das Fahrzeug also 4000,00 Euro und die Reparaturkosten liegen etwa im gleichen Bereich, so lohnt sich die Reparatur natürlich nicht. Betragen die Reparaturkosten hingegen 2000,00 Euro, so wäre diese natürlich sinnvoll und gerechtfertigt. Auch wenn ich selbst bisher keine Erfahrungen machen konnte, so greife ich auf die Erfahrungen meiner Schwester zurück, welche vor kurzer Zeit vor einer Reparatur oder dem Austausch ihrer Frontscheibe stand. Eine Reparatur hätte genauso viel gekostet, wie ein kompletter Austausch einer neuen Scheibe. Da sich die Versicherung zunächst querstellte und auf eine Reparatur bestand, so konnte dies durch ein klärendes und freundliches Gespräch geklärt werden. Da die Reparaturkosten den Neupreis einer Frontscheibe sogar überschritten einigten sich die Beteiligten auf einen Austausch und somit auf eine, Einbau einer neuen Frontscheibe.
Ich denke, dass man immer mit der Versicherung sprechen und sich glimpflich und sinnvoll einigen kann. Natürlich muss man dabei freundlich, aber bestimmend sein, um sein Recht durchsetzen zu können. Wenn man die Situation plausibel erklären kann, so steht einer Einigung wohl nichts mehr im Weg.
Vor einigen Jahren hatte ich mit meinem damals drei Jahre alten Auto einen nächtlichen Zusammenstoß mit einem Dachs, der bei diesem Unfall unter mein Auto geraten ist und dort den Abschlepphaken verbogen hat. Beim Aufprall hat er allerdings auch noch die Frontstoßstange verbogen und sie ist ein wenig gerissen. Das Auto wurde trotz dieser geringen Beschädigung und absolut gegebenen Fahrtüchtigkeit als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft, weil, und die Begründung fand ich beinahe lustig, der Abschlepphaken verbogen war, und zwar so, dass er nicht mehr zu gebrauchen war.
Als ich nachgefragt habe, erhielt ich die Erklärung, dass ein Abschlepphaken mit einem tragenden Teil der Karosserie verbunden sein muss, und weil hier eine grobe Beschädigung vorlag, deren Reparatur äußerst kostenintensiv gewesen wäre, gab es wieder die Rechnung: Kosten für die Reparatur sind höher als der Wiederbeschaffungswert, also wird ein Restwert errechnet. Dass es in dieser Rechnung einen Prozentwert gibt, der ausschlaggebend für die Bezeichnung „wirtschaftlicher Totalschaden“ gibt, wüsste ich nun nicht. Es ist meines Wissens immer davon abhängig, wie hoch die Reparaturkosten sind. Liegen diese über dem Wiederbeschaffungswert eines neuen, also nicht kaputten gleichartigen Fahrzeuges, so ist die Reparatur unwirtschaftlich, daher also auch der wirtschaftliche Totalschaden.
Insgesamt hatte ich zwei solcher Unfälle an meinen Fahrzeugen, die zu einem wirtschaftlichen Totalschaden geführt haben. In beiden Fällen habe ich die betreffenden Fahrzeuge allerdings trotzdem weitergefahren, wobei ich das, mit dem ich den Dachs-Unfall hatte, kurze Zeit später aus anderen Gründen als dem Schadensfall verkauft habe. In beiden Fällen habe ich eine Erstattung von Seiten der Versicherung bekommen, wobei ich mir beim Dachs-Unfallschaden nicht sicher bin, ob der verbogene Abschlepphaken mit ins Gutachten eingeflossen ist.
Übrigens ist für die Erstattung von Seiten der Versicherung bei einem Wildunfall keine Vollkasko-Versicherung, sondern lediglich eine Teilkasko, die Wildschäden mit abdeckt. Im zweiten Schadensfall musste ich allerdings heftig mit der Versicherung kämpfen, dass mir mein entstandener Schaden ersetzt wird und dafür auch meinen Rechtsanwalt bemühen, denn die Versicherung wollte damals darauf bestehen, dass ich mein Auto in der Restwertbörse für einen minimalen Preis verkaufe und mir nur einen ganz geringen Betrag für die Schadensregulierung auszahlen. Hier handelte es sich aber um einen Auffahrunfall und somit um die gegnerische Versicherung, die mir diesen Ärger bereitet hat. Das scheint aber durchaus nicht selten vorzukommen, dass es hier Zank gibt und ich habe den Streit auch glücklicherweise gewonnen.
Ich denke auch, dass man es von einigen Faktoren abhängig machen sollte. So pauschal sagen kann man das aber wohl nicht. Wenn ich mir für das Geld einen Neuwagen kaufen kann, dann würde ich das Auto selbstverständlich nicht reparieren lassen. Aber ein so hoher Schaden wäre schon eher unwahrscheinlich, denke ich mal. Wenn ich nun einen älteren Wagen fahre, dann würde ich auch dann nicht reparieren lassen, wenn ich für das Geld ein vergleichbares oder besseres Auto bekomme. Entscheidend ist dann aber sicherlich noch mal, wie sehr man nun an dem Auto hängt.
Das mit dem Wert eines gebrauchten Wagens ist natürlich so eine Sache. Wenn du dafür eben einen ähnlichen Wagen bekommen kannst, würde ich den nehmen, aber wenn nicht, und das kann auch sein, weil zum Beispiel die Marktlage gerade schlecht ist, dann muss man sich schon entscheiden. Mein damals 12 Jahre altes Auto habe ich auch reparieren lassen, obwohl er nicht mehr so viel Wert war, wie die Reparatur. Er wurde auf 900€ geschätzt, wenn überhaupt. Aber dafür hätte ich auch nur wieder ein sehr altes Auto bekommen, und da hätte mir gleiches passieren können. Also habe ich ihn reparieren lassen. Leider war es so, dass in absehbarer Zeit noch mehr kaputt gegangen wäre. Man teilte mir zum Beispiel mit, dass demnächst wohl der Motor kaputt gehen würde, und das hätte wirklich nicht mehr im Verhältnis gestanden .
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