eBay: Käufer bekommt angeblich keine eMails vom Verkäufer
Verkäufer A hat vor etwa drei Wochen einen Amazon-Gutscheincode bei eBay zum Verkauf angeboten und Käufer B hat den Zuschlag bekommen. Im Anschluss an die Auktion hat der Käufer die Kaufabwicklung abgeschlossen und vom Verkäufer eine eMail erhalten, der zu entnehmen war, an welche eMail-Adresse der Verkäufer den Gutscheincode nach Zahlungseingang senden wird. Der Käufer hat sich allerdings zunächst sehr bitten lassen, bis seine Zahlung beim Verkäufer einging, der dann auch direkt den Gutscheincode per eMail verschickte.
Etwa eine Woche nach dieser Abwicklung erhielt Verkäufer A eine eMail von Käufer B, in der dieser über das eBay-System mitteilte, keinen Gutscheincode erhalten zu haben, woraufhin Verkäufer A ihm – ebenfalls über die eBay-Webseite – antwortete, dass er die Mail nochmals verschicke, der Käufer allerdings seinen Spamordner bei seinem Freemailanbieter überprüfen solle. Der Verkäufer erhielt zunächst keine Antwort mehr, bis eine Woche später erneut eine Mail bei ihm einging, wiederum über eBay verschickt, in der der Käufer erneut mitteilte, keinen Gutscheincode erhalten zu haben. Der Verkäufer A hat nun sowohl die eMail erneut verschickt als auch über die eBay-Webseite dem Käufer B geantwortet, dass ihm eine Woche zuvor geantwortet worden war, er sich seinerseits darauf aber nicht gemeldet hat. Als weitere Nachricht verschickte der Verkäufer A den Inhalt eben dieser Mail nochmals über das eBay-System, damit ihr Inhalt – und somit seine Transaktionserfüllung – bei eBay festgehalten und nachweisbar ist.
Verkäufer A befürchtet mittlerweile, dass Käufer B seinen Kaufpreis zurückerstattet haben möchte, den Gutscheincode aber längst erhalten und auch schon eingelöst hat. Kann man bei Amazon die Einlösung bestimmter Codes abfragen, um dies zu überprüfen? Auf diese Weise könnte der Verkäufer A wenigstens klären, ob seine Vermutung begründet ist oder nicht. Nachdem vom Verkäufer A bereits ein Fall wegen der länger nicht eingehenden Zahlung seitens des Käufers B geöffnet und nach Zahlungseingang wieder geschlossen wurde, kann der Verkäufer A kein erneutes Problem mehr melden und auf diese Weise den erworbenen Gutscheincode verschicken. Was hat Verkäufer A noch für Möglichkeiten, um dem Käufer B nachzuweisen, dass er den Gutscheincode längst erhalten hat?
Schlag ihm doch mal vor, ob du ihm den Code per SMS schicken kannst, wenn er schon zu blöd ist, seine Mails abzurufen. Hast du ihm mal über das Mailsystem von ebay, also über "Verkäufer kontaktieren" oder ähnlich den Code zukommen lassen? Wenn nicht würde ich das tun. Dann bis du ziemlich auf der sicheren Seite, falls es hart auf hart kommt. Dann würde ich im Zweifel den ebay-Kundendienst antexten und die können das dann ja nachvollziehen.
Das hört sich meiner Meinung nach schon nach Abzocke an, wenn ich ehrlich bin. Dabei muss ich aber sagen, dass auch bei mir schon mal die ein oder andere Mail bei Ebay nicht angekommen ist, aber in diesem Fall ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass alle Mails nicht ankommen. Da ist doch irgendetwas faul und ich würde mich ehrlich gesagt auch nicht wundern, wenn der Käufer nun bald ankommt und sein Geld zurück haben möchte. Da der Verkäufer A dem Käufer B ja auch über das E-Mail-System eine Nachricht mit dem Gutschein-Code geschickt hat und sich die Mail dann ohnehin im Ordner Gesendet befindet, kann dem Verkäufer da also schon mal nicht viel passieren. Schreibt man eine Mail über die eigene e-Mail-Adresse, dann hat man ja ebenfalls einen Ordner mit den gesendeten Mails.
Soweit ich weiß, kann man einen Gutschein-Code immer nur einmal einsetzen. Ich habe aus Unachtsamkeit schon mal versucht, einen Gutschein zweimal einzugeben. Das war nicht bei Amazon, sondern bei buecher.de, aber das ist in etwa dasselbe - davon gehe ich einfach mal aus. Ich hatte mehrere Gutscheine und da habe ich einen doppelt kopiert und eingegeben. Als ich ihn dann das zweite Mal einlösen wollte, stand da "Gutschein nicht bekannt". Da fiel mir dann auf, dass ich den Gutschein schon eingegeben hatte und habe dann den anderen Code genommen. Ich denke, wenn man versucht, den Gutschein bei Amazon einzugeben, der aber schon eingelöst wurde, wird da ebenfalls eine Fehlermeldung kommen. Dann hätte der Verkäufer ja quasi Gewissheit, dass man ihn abzocken möchte. Das würde ich also auf jeden Fall mal versuchen. Dann würde ich auch direkt dagegen vorgehen, denn das ist einfach nur dreist und so etwas muss gemeldet werden.
Für mich klingt das alles nicht mehr nach Zufall. Auch bei mir wurden solche Dinge schon versucht (bei Warensendungen, die angeblich nicht angekommen sind). Auch hier ließ man sich ewig Zeit mit dem Bezahlen und dann wollte man plötzlich das Geld zurück. Manche Käufer denken leider echt, dass sie bei Ebay machen können, was sie wollen, weil sie ohnehin nicht mehr schlecht bewertet werden können. Aus diesem Fall bin ich nur noch selten bei Ebay, weil es mich einfach zu viele Nerven kostet. Das sollte man sich also echt nicht gefallen lassen. Der Verkäufer hat ja den Mail-Verkehr als Nachweis und das sollte meiner Meinung nach absolut genügen. Somit kann man beweisen, dass man den Code mehrfach verschickt hat. Der muss einfach angekommen sein, das steht für mich jetzt echt außer Frage. Da versucht jemand, den Code für lau zu bekommen. Das geht nun echt zu weit!
Zum Testen, ob der Gutscheincode schon verwendet wurde, fallen mir nur zwei Möglichkeiten ein. Einmal könnte der Verkäufer ihn auf seinem eigenen Kundenkonto testen. Problem ist dabei allerdings, dass der Gutscheincode dann entweder als "bereits verwendet" gekennzeichnet wird (womit der Verkäufer ertappt wäre), oder aber auf dem eigenen Kundenkonto gutgeschrieben wird und eigentlich wollte A den Gutschein ja verkaufen. Die andere Möglichkeit wäre ein Anruf bei Amazon, denn die Mitarbeiter an der Kundenhotline könnten A mitteilen, ob der Gutschein bereits verwendet wurde oder nicht.
Soweit ich es weiß sollte man hierzu allerdings wissen, dass (da ich es mal auf der Homepage von Amazon gelesen habe) man keine Gutscheine von Amazon auf ebay zur Auktion anbieten oder sonst wie verkaufen darf. Nicht, dass der Verkäufer das nicht weiß, denn wer weiß, wie Amazon darauf dann reagiert. Ich würde gar nichts tun, zumal noch nicht einmal feststeht, dass der Käufer nun wirklich das Geld wieder haben will.
Ich würde versuchen den Käufer irgendwie anders zu erreichen als über das Ebay System. Ich hatte das gleiche Problem als Käufer nämlich auch schon mal und habe meinen Verkäufer zur Verzweiflung getrieben. Ich habe den Käufer sicher zehn mal über das Ebay System angeschrieben das ich die Bankdaten zum Überweisen benötige und der Verkäufer hat, wie sich allerdings erst hinterher herausgestellt hat, immer brav geantwortet. Nur habe ich leider nie ein Mail erhalten und war echt schon grantig weil ich das gekaufte schon gebraucht hätte. Ich habe dann den Verkäufer noch mal die Mail Adresse geschickt und gesagt er soll es nicht über Ebay machen und siehe da, plötzlich hat es funktioniert. Also vermute ich das Ebay hier hin und wieder einen Durcheinander hat. Vielleicht schafft man es so den Code aus zu tauschen.
Ob man es jetzt bei Amazon irgendwie überprüfen kann, kann ich dir leider nicht sagen. Mir fiele jetzt auch nur ein den Gutscheincode selber ein zu geben, aber wenn der Käufer ihn noch nicht verwendet hat dann ist er leider schon auf dein Konto gut geschrieben.
Das eBay-Nachrichtensystem ist in diesem Fall so ziemlich das Einzige, was Verkäufer A nutzen kann, wenn er weitere Kosten vermeiden will. Es wäre noch möglich gewesen, dem Käufer B den Code per Einschreiben mit Rückschein zu schicken, aber das hätte wiederum Kosten verursacht, die Verkäufer A scheut. Die einzige kostenfreie Möglichkeit wäre also gewesen, Käufer B eine weitere Mail über das eBay-Nachrichtensystem zu schicken, um zu hoffen, dass er diese bei seinem nächsten Besuch der eBay-Webseite sieht und liest und dass damit dann das Problem gelöst ist. So ist es übrigens nun auch geschehen und der Käufer B hat dem Verkäufer gemeldet, dass alles funktioniert hat.
@ torka: Die erste Kontaktaufnahme mit dem Amazon-Kundenservice war hier wenig aufschlussreich, da man dort auf die Frage, ob der Kundenservice die Möglichkeit hat, die Codes einzeln nachzuvollziehen, wenn man ihnen einen solchen durchgibt, dahingehend geantwortet hat, dass ein bestimmter (der letzte gekaufte) Gutscheincode, der im eigenen Kundenkonto als Kauf gespeichert ist, zu einem bestimmten Zeitpunkt verwendet wurde. Das findet ein eBay-Kunde allerdings selbst heraus und die Frage bezog sich nicht auf den zuletzt gekauften Gutschein. Wenn ich einen Amazon-Gutschein zum Geburtstag bekomme, aber eben keine Verwendung habe und ihn zu Bargeld machen will, ist er eben nicht als Kauf in meinem Kundenkonto gespeichert. Glücklicherweise musste der Verkäufer A nun wegen der Klärung der Angelegenheit aber auch nicht mehr weiter bei Amazon nachhaken.
@ ygil: Das habe ich auch schon gelesen, allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass Amazon wirklich verbieten kann, dass man seine eigenen Gutscheincodes verschenkt oder veräußert. Immerhin handelt es sich bei einem solchen Gutscheincode um einen Geldwert, und was jeder Einzelne mit seinem Geld macht, kann Amazon wohl reichlich egal sein. Ich selbst hatte übrigens schon ein paarmal den Fall, dass ich Familienmitgliedern Amazon-Gutscheine schenken wollte, diese aber an mich adressiert und den Code nach Erhalt dann meinerseits in eine Geburtstagskarte geschrieben habe. Das wäre wohl einer der Fälle, den Amazon nicht wünscht, aber was ist dagegen zu sagen? Ich würde zu gern mal die Begründung Amazons erfahren, weshalb man deren Gutscheine neuerdings nicht mehr weitergeben „darf“. Die Gutscheine sind ja de facto nicht personenbezogen, auch, wenn man einen Namen angeben muss. Ein Gutscheincode von Amazon kann aber nicht nur mit einem bestimmten Kundenkonto verknüpft werden, und so lange diese technische Gegebenheit nicht umgesetzt wird, halte ich es ohnehin für fraglich, ob Amazon die Weitergabe eines Codes verbieten darf.
Zunächst einmal ist ein Nachweis absolut unnötig. Wenn der Gutschein korrekt versendet wurde, gibt es kein Problem. Da müsste schon Ebay persönlich nachfragen oder es zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Vor allem bei Kleinbeträgen sollte man sich bloß nicht um den Finger wickeln lassen.
Wenn man aber ein Mailprogramm hat, werden dort im Normalfall alle gesendeten Nachrichten für eine bestimmte Zeit gespeichert. Die Nachricht im Ordner "Gesendet", versehen mit Zeit und Datum, dürfte meiner Meinung nach Zeit genug sein. Für technische Probleme seitens des Käufers ist der Verkäufer nicht zuständig.
Die letzte Option war, die Nachricht über Ebay zu senden und somit ist mit hoher Sicherheit ein Beweis überbracht, also sollte man sich da keine Sorgen machen, dass da ein Problem entstehen könnte. Viele Menschen lassen sich da einfach nur zu schnell einschüchtern. Man kann garantiert bei Amazon anfragen, ob der Gutscheincode schon benutzt wurde. Ich würde den Fall einfach dem Kundenservice schicken. Einfach so würde ich diesen ganzen Aufwand nicht auf mich nehmen. Dies sollte ein Verkäufer nur, wenn er wirklich in die Beweispflicht kommt.
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