Kleiderkreisel - Kleid zurücknehmen und Geld erstatten?
Ich habe das erste Mal nun etwas bei Kleiderkreisel.de verkauft. Es handelt sich um eine neues Cocktailkleid wo auch noch das original Etikett dran war. Ich habe es der Interessentin für 15 Euro verkauft. Leider ist mir der Fehler unterlaufen, dass ich die Größe 38 angegeben hatte, statt 36.
Das Kleid habe ich am 28.09. verschickt und heute bekomme ich dann eine Nachricht von der Käuferin, dass das Kleid nicht passen würde und ich ja die falsche Größe angeben hätte und sie daher ihr Geld zurück haben möchte und sie mir das Kleid dann zurück schicken würde. Ich habe das Geld natürlich bereits ausgegeben und 15 Euro ist für mich schon Geld. Natürlich sehe ich meinen Fehler ein und habe mich dafür auch bei ihr entschuldigt. Was ich allerdings komisch finde ist, dass sie Käuferin nun erst Wochen später ankommt und sagt, dass das Kleid nicht mehr passen würde. Das schrieb ich ihr auch. Nun wird sicher irgendwas kommen wie, dass sie viel Stress hatte oder im Urlaub war oder ähnliches. Ich würde mir dann auch vorher noch ein Bild von dem Kleid schicken lassen. Denn es war neu und mit Etikett, so könnte ich dann ja auch sehen, ob sie es vielleicht doch getragen hat und es unter diesem Vorwand nur zurückgeben will. Leider habe ich schon viel Mist im Internet erlebt und bin daher sehr misstrauisch. Was würdet ihr nun an meiner Stelle machen? Ich werde ansonsten wohl eine schlechte Bewertung bekommen und das mit der Größe war wirklich anscheinend mein Fehler. Eigentlich bleibt mir doch nichts anderes übrig als ihr das Geld zurück zu erstatten oder?
Das ist natürlich blöd, dass du die falsche Größe angegeben hast. An sich musst du es dann schon zurücknehmen. Allerdings finde ich es auch komisch, dass die Käuferin sich erst einen Monat später bei dir meldet und die angeblich falsche Größe reklamiert. Normalerweise schaut man bei gekauften Artikeln doch sofort nach, ob alles in Ordnung ist und da ist es schon komisch, dass ihr das angeblich erst so spät aufgefallen ist. Es könnte wirklich sein, dass die Frau das Kleid ersteigert hat und es jetzt nicht mehr haben will. Ich finde diesen Größen-Wirrwar sowieso komisch. Größen können ja mal anders ausfallen, hattest du denn auch cm-Maße dazu geschrieben?
Wer weiß, ob dort wirklich Größe 36 drin steht und nicht, wie du angegeben hast, die Größe 38. Die Käuferin kann ja viel behaupten. Ich würde mir an deiner Stelle überlegen, ob du den Artikel zurücknehmen würdest. Dann würde ich fordern, dass sie das Kleid zurückschickt und dass das Etikett noch dran sein muss, denn ansonsten hat sie die Ware nicht im ursprünglichen Zustand gelassen. Und du solltest natürlich nur zurückerstatten, wenn sie wirklich Recht hat und du die Größe falsch angegeben hattest. Allerdings musst du auch damit rechnen, dass die Käuferin dich trotzdem noch schlecht bewertet, auch wenn du den Artikel nun zurück nimmst. Bei einer schlechten Bewertung, könntest du dir dann nicht einfach einen neuen Account eröffnen?
Wenn es wirklich Dein Fehler war, dass in der Produktbeschreibung Deines Kleides die falsche Konfektionsgröße angegeben war, dann wirst Du das Kleid tatsächlich nicht nur zurücknehmen müssen, sondern der Käuferin auch den Kaufpreis sowie, meiner Meinung nach jedenfalls, ihre Kosten für den Rückversand tragen, da es zu dieser Transaktion mit ihr nicht gekommen wäre, wenn Du diesen Fehler nicht gemacht hättest. Dass sich die Käuferin so spät erst bei Dir meldet, kann verschiedene Gründe haben und mir fallen auch spontan so einige ein, die ich teilweise selbst von mir kenne. Diese Gründe sind aber meiner Meinung nach im vorliegenden Fall unerheblich, weil die Käuferin etwas erhalten hat, das sie eigentlich nicht gekauft hat, denn sie ging ja von einer kleineren Kleidergröße aus, die Du angegeben hattest.
Sofern Du Dir also sicher bist, dass es sich hier um Deinen Fehler handelte, beiße in den sauren Apfel und überweise ihr das Geld zurück, das wird auf irgendeinem Weg schon machbar sein. Wenn Du denkst, dass das erfolgversprechend sein könnte, frag doch die Käuferin, ob es ihr möglich wäre, das Kleid noch ein wenig zu behalten. Ich habe in einem ähnlichen Fall einen neuen Verkauf organisiert und die neue Käuferin gebeten, das Kleidungsstück, um das es damals bei mir ging, bei der alten Käuferin abzuholen, was gut funktioniert hat, da meine ursprüngliche Käuferin hierbei mitgespielt hat. Das ist aber nicht wirklich selbstverständlich und ich würde in diesem Fall auch versuchen, der ursprünglichen Käuferin im Falle ihres Mitwirkens noch einen kleinen zusätzlichen Betrag zu überweisen, nicht nur ihren Kaufpreis also, sondern noch ein paar Euro mehr für ihre Mithilfe.
Vielleicht lässt Du Dir aber, wenn Du Dir wegen der Größe nicht sicher bist, zunächst ein Foto vom Etikett des Kleides schicken, das zeigt, welche Größe dort festgeschrieben ist. In diesem Fall wirst Du allerdings vermutlich nicht mehr darauf hoffen können, dass die Käuferin im Falle eines erneuten Verkaufs, diesmal unter Angabe der korrekten Konfektionsgröße, in Sachen Abholung des Kleides bei sich mitspielen wird, weil Du ihr gegenüber dann ja Misstrauen signalisierst und ich davon ausgehe, dass sich das nicht allzu gut machen dürfte. Du kannst natürlich aber auch versuchen, der Käuferin Deine missliche Lage zu schildern. Vielleicht kannst Du sie damit erreichen und ihr könnt irgendetwas aushandeln, das Euch beiden zugute kommt. Möglichkeiten der Einigung sollte es hier doch einige geben.
Auch wenn es schon etwas seltsam ist, dass die Käuferin sich erst so spät meldet, würde ich an deiner Stelle das Kleid zurück nehmen, wenn du einen so gravierenden Fehler wie eine falsche Größenangabe gemacht hast. Wobei es immer noch darauf ankommt, ob du zusätzlich noch die Maße angegeben hast, an denen man sich auch orientieren kann. Dennoch: falsche Größe ist ein Fehler, für den ich gerade stehen würde.
Allerdings würde ich mir vorher durchaus Fotos schicken lassen, auf denen ich das Größenetikett überprüfen könnten und auch sehen könnte, ob das Originaletikett noch dran hängt. Wenn die Käuferin das entfernt hat, würde ich nicht mehr den ganzen Preis erstatten, weil sie dadurch den Wiederverkaufswert für dich verringert hat. Schlechte Bewertungen sind nicht der Weltuntergang, ich habe im letzten Jahr zwei schlechte Bewertungen bei ebay erhalten, weil die Käufer mit an den Haaren herbei gezogenen Gründen Ware zurück geben wollten und ich mich geweigert habe, weil ich eben keinen Fehler gemacht hatte. Ich habe mich schon kurz über die negativen Bewertungen geärgert, im Grunde genommen haben sie mir aber nichts kaputt gemacht.
Ich finde es auch sehr komisch, dass die Verkäuferin sich erst jetzt meldet. Ich bin der Meinung, dass man, auch wenn man viel stress hat und im Urlaub war doch die Zeit finden wird, mal fix ein Kleid anzuprobieren und damit dann auch zu gucken, ob es passt.
Des weiteren finde ich, dass du dir wirklich von ihr vorher ein Bild schicken lassen solltest. Das heißt, dass sie dir bitte einmal das Kleid von vorne und von hinten fotografieren und dann dir als E-mail schicken soll. Ein Bild vom noch vorhandenen Preisschild wäre auch von Vorteil.
Es war zwar dein Fehler, dass du die falsche Größe angegeben hast, aber du müsstest es eigentlich auch nicht mehr hinnehmen. Es ist normalerweise so, dass der Käufer immer 14 Tage Umtauschrecht hat. Wenn diese aber vorbei sind, dann hat deine Kundin in diesem Fall Pech, denke ich. Aber ich weiß es nicht genau. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege!
Hufeisen hat geschrieben:Es ist normalerweise so, dass der Käufer immer 14 Tage Umtauschrecht hat. Wenn diese aber vorbei sind, dann hat deine Kundin in diesem Fall Pech, denke ich. Aber ich weiß es nicht genau. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege!
Du liegst falsch, das gilt nur für gewerbliche Anbieter, nicht aber für private Anbieter. Was aber richtig ist: wenn man als privater Anbieter falsche Angaben macht, dann muss man auch dafür gerade stehen. Da führt kein Weg daran vorbei.
Allerdings ist es ja denkbar, dass der Käufer sich auf einen Kompromiss einlässt. Vielleicht kannst Du ja eine Minderung des Kaufpreises erreichen und die Käuferin verkauft das Kleid selbst weiter. Falls Du dagegen Bedenken hast, dass die Käuferin Dich nur ausnutzen will, dann erstatte Ihr doch erst einmal das Porto, so dass sie das Kleid an Dich zurück senden kann. Wenn nichts daran ist, dann kannst Du Ihr das Geld ja erstatten und erneut verkaufen. Wenn Du schon bei eBay aktiv bist, dann kannst Du es dort ja einmal mit einem Verkauf zum Festpreis versuchen. Dort habe ich bisher immer noch bessere Erfahrungen gemacht.
Ich muss das Thema hier nochmal aufgreifen. Die Käuferin hatte sich auf meine Nachricht nicht mehr gemeldet und ich hatte das Ganze schon vergessen. Gerade, bekam ich dann eine Nachricht von ihr. Sie schrieb, dass sie erst beim anziehen gemerkt hat, dass das Kleid die falsche Größe hätte und sich deswegen nicht gleich gemeldet hat. Außerdem wäre sie krank und in Kur gewesen und könnte sich daher erst jetzt wieder melden.
Das Kleid habe ich ihr am 28.09 geschickt und nun haben wir schon den 19.12. das sind schon über 2 Monate. Ich sehe jetzt wirklich nicht mehr ein, dass ich das Kleid noch zurück nehmen soll. Ich habe ihr nun nochmals geschrieben, dass es mir mit der falschen Größe leid tut und es eben nicht absichtlich passierte und sie auch verstehen muss, dass ich es nach so langer Zeit nicht einfach so zurücknehmen möchte. Sie kann es doch selbst wieder bei Kleiderkreisel oder woanders zum Kauf anbieten und wird es sicherlich los, da ja noch die Etiketten ect dran sein müssten. Oder wie seht ihr das?
Ich muss sagen, dass ich das Kleid sofort zurückgenommen hätte, wenn mir ein solcher Fehler passiert wäre. Denn ich würde unter allen Umständen eine schlechte Bewertung versuchen zu vermeiden. Demnach würde ich nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Kosten für den Rückversand erstatten.
Dass die Käuferin sich jetzt aber mehrere Wochen lang nicht gemeldet hat, finde ich auch merkwürdig. Die Erklärung, dass sie erst auf die falsche Größe aufmerksam geworden ist, als sie es anprobiert hat und außerdem krank war und in Kur könnte aber durchaus stimmen. Ich würde vermutlich dennoch in den sauren Apfel beißen und das Kleid zurücknehmen, auch wenn du es nach der verstrichenen Zeit vielleicht gar nicht mehr müsstest. Aber allein aus Kundenfreundlichkeit und um dir nicht einen guten Ruf als Verkäufer zu versauen, würde ich es so machen.
Berichte doch bitte mal weiter, mich interessiert, wie die Sache ausgeht.
Also ich halte das Ganze auch für sehr komisch. Dass sie die falsche Größe erst so spät bemerkt hat, halte ich für sehr unglaubwürdig. Denn wenn man sich eine gebrauchte Klamotte bestellt, dann probiert man doch sofort an und lässt das Teil nicht ewig hängen. Und mal kurz anziehen und probieren ist ja nun auch kein Aufwand, den man 3 Monate lang (!) heraus schieben muss. Kurz bevor man angeblich auf eine Kur fährt, bestellt man sich doch auch keine Sachen im Internet. Sie hat ja nicht nur auf ihre 1. Mail wegen dieses angeblichen Fehlers eine Ewigkeit gebraucht, auch auf deine Nachricht hin hat sie ja nochmal ziemlich lange gebraucht.
Ich bin der gleichen Ansicht wie du und würde ihr schreiben, dass du das Geld schon ausgegeben hast (das entspricht ja der Wahrheit, wie du oben gesagt hast) und es dir sehr Leid tut. Ich würde auch vorschlagen, dass sie es einfach selber weiterverkaufen soll und würde auch sagen, dass ihre Aussagen nicht gerade glaubwürdig sind, weil sie sich erst so spät gemeldet hat und auch auf deine Mail bezüglich der falschen Größe ewig nicht geschrieben hat. Ich würde dann noch dazu schreiben, dass du dir sicher bist, dass du die Größe richtig angegeben hast und sie sich eben nach den CM-Maßen hätte erkundigen sollen.
Eigentlich musst du es zurücknehmen, da es ja dein Fehler war wie du selber ja schon eingesehen hast. Allerdings müsste sie dafür erst beweisen müssen, dass sie es nicht getragen hat, quasi das Etikett noch dran ist. Sollte dies nicht der Falls ein würde ich es nicht zurück nehmen. Auch würde ich mir zuerst die Ware zurück schicken lassen, bevor ich das Geld überweise. Schließlich hast du ja sonst keine Handhabe, falls sie es doch schon anhatte und du es dann feststellst.
Nachdem sie so lange gewartet hat, hat sie denke ich keinen Anspruch mehr. Schließlich gibt es immer eine Deadline zum Widerruf des Kaufes. Also da müsste sie schon eine sehr plausible Erklärung haben, dass ich es zurück nehmen würde, Stress und Urlaub alleine würde mir da nicht reichen. Wenn man etwas online bestellt, muss man immer sofort nach Ankunft überprüfen ob das richtige geliefert wurde. Mann kann ja auch aus versehen mal das falsche schicken, und dann kann der Käufer ja nicht erwarten, das der Käufer es nach 3 Monaten zurück nimmt.
Sollte sie einen glaubhaften Grund haben, warum sie erst jetzt bescheid sagen konnte, zum Beispiel ein bewiesener Krankenhaus Aufenthalt, würde ich mit ihr gemeinsam einen Weg suchen. Zum Beispiel das du ihr das Geld überweist wenn du einen neuen Käufer hast oder ähnliches. ich denke da kann man gemeinsam eine Lösung finden, denn schließlich haben beide einen Fehler gemacht. Aber solange sie keinen triftigen Grund liefert, sehe ich keinen Grund zur Erstattung.
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