Zeugenvorladung vom Zoll - Dem Arbeitgeber mitteilen?
Person A arbeitet auf 400 Euro Basis nebenbei und hat vom Zoll eine Vorladung als Zeuge bekommen, um gegen seinen Arbeitgeber aus zusagen gegen den seit einigen Monaten ermittelt wird wegen Unterschlagung von Sozialabgaben. Person A hatte bereits in der Vergangenheit mitbekommen, dass auch andere Mitarbeiter die auf 400 Euro Basis arbeiten vorgeladen worden sind die das ganze ihrem Arbeitgeber im Vorfeld mitgeteilt haben. Der Arbeitgeber hat von jedem der Vorgeladen worden ist verlangt, dass sich diese Mitarbeiter von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, und eine Kopie der Vorladung an den Arbeitgeber geben. Von dem Zeugnisverweigerungsrecht sollten die Mitarbeiter Gebrauch machen, da der Arbeitgeber den Mitarbeitern erzählt hat, dass diese sich selbst belasten und mit strafbar würden da sie für ihre Arbeit Geld bekommen haben. Person A weiß zwar, dass er angemeldet worden ist und hat dafür auch eine schriftliche Bestätigung aber ob der Arbeitgeber die Sozialabgaben auch leistet entzieht sich der Kenntnis von Person A.
Person A hat es seinem Arbeitgeber in einem Plaudergespräch mitgeteilt, dass er zum Zoll vorgeladen worden ist. Wie gesagt, hat der Arbeitgeber dann eine Kopie des Schreibens gefordert die Person A dem Arbeitgeber nicht geben möchte und auch nicht von dem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. Der Arbeitgeber ruft seither Person A regelmäßig in sein Büro um über die Sache zu diskutieren und nach Feierabend ruft er bei Person A privat an. Person A fühlt sich durch diese Situation unter Druck gesetzt von seinem Arbeitgeber, der damit in den Augen von Person A die Ermittlungen in diesem Fall behindern möchte.
Person A hätte aber noch weitere Möglichkeiten offen, die er wählen könnte. Zum einen könnte Person A den Termin der Vorladung einfach ignorieren, oder aber Person A kann den Termin wahr nehmen und als Zeuge aussagen, doch hätte Person A dann Bedenken wegen seines Arbeitgebers. Würde er Person A mit Konsequenzen belangen können für eine Zeugenaussage, die natürlich der Wahrheit entspricht? Darf der Arbeitgeber überhaupt von Person A eine Kopie der Vorladung verlangen und sie dazu anhalten von dem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen?
Person A sollte bei der Zeugenaussage genau das sagen, was du hier geschrieben hast. Nämlich, dass er versucht worden ist zu beeinflussen. Person A kann ohne Angst aussagen. Es ist weder ein Kündigungsgrund noch sonstwas. Der Chef kann Person A nichts anhaben und das Zeugnisverweigerungsrecht ist etwas, was genau geprüft wird und Person A will sich doch nicht selber in die Nesseln setzen, indem er einräumt sich selber zu belasten. Wobei? Es ist doch die Sache des Chefs von A die Personen anzumelden und wenn er es nicht macht kann A auch nichts daran machen.
Person A soll darüber gar nicht mehr mit dem Chef sprechen. Er soll die Staatsanwaltschaft informieren, dass sie/er vom Chef unter Druck gesetzt wird und versucht wird zu beeinflussen. Solchen Leuten sollte das Handwerk gelegt werden. Und zwar nicht nur, weil er die Leute nicht anmeldet, sondern weil er versucht unter Druck zu setzen und zu beeinflussen. Das gibt eine saftige Strafe.
Person A sollte auf jeden Fall zum Termin erscheinen und wahrheitsgemäße Angaben machen. Ein Zeugnisverweigerungsrecht steht nur Personen zu, die mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert sind, somit kann sich A nicht darauf berufen. Ein Aussageverweigerungsrecht haben alle Personen bzgl. Aussagen, mit denen sie sich selbst belasten würden, ein generelles Aussageverweigerungsrecht hat man als Zeuge erst mal nicht. An A's Stelle hätte ich dem Chef gar nichts von der Vorladung erzählt, aber das ist ja nun zu spät. Und eine Kopie der Vorladung würde ich ihm auch nicht geben, diese steht ihm auch nicht zu.
Generell würde ich bei einem solchen Arbeitsgeber versuchen, schnellstmöglich einen neuen Arbeitsplatz zu finden, denn dort würde ich nicht arbeiten wollen, erst recht nicht, wenn man mich dann noch so unter Druck setzen würde.
Diamante hat geschrieben:Und zwar nicht nur, weil er die Leute nicht anmeldet, sondern weil er versucht unter Druck zu setzen und zu beeinflussen. Das gibt eine saftige Strafe.
Person A hat zwar eine Anmeldebestätigung vom Chef bekommen, allerdings erst jetzt bemerkt, dass darauf ein komplett anderes Datum angegeben ist als Person A wirklich in dem Betrieb angefangen hat zu Arbeiten. Deswegen bezweifelt Person A inzwischen auch, dass jemals Abgaben geleistet worden sind und ist sich nicht einmal sicher, ob diese Bestätigung überhaupt echt ist. Damit glaubt Person A aber nun, dass er sich unwissentlich mit strafbar gemacht hat indem er sich auf die Echtheit der Bestätigung verlassen hat.
SuperGrobi hat geschrieben:Generell würde ich bei einem solchen Arbeitsgeber versuchen, schnellstmöglich einen neuen Arbeitsplatz zu finden, denn dort würde ich nicht arbeiten wollen, erst recht nicht, wenn man mich dann noch so unter Druck setzen würde.
Person A ist momentan noch auf den Nebenverdienst angewiesen, da für die Familie das Geld aus dem Hauptjob nicht ausreicht aber zu hoch ist um eine Aufstockung zu bekommen. Zwar sucht Person A schon seit längerem nach einer anderen 400 Euro Anstellung, hatte aber bislang noch kein Glück. Alleine aus dem finanziellen Aspekt heraus, kann es sich Person A nicht leisten diese Anstellung zu verlieren und das weiß der Chef von Person A auch, und nutzt das weiterhin aus indem er Person A nun Tag und Nacht telefonisch, per Mail und auch im Geschäft stündlich sich meldet.
Sicher kann man eine solche Vorladung auch ignorieren. Die Frage ist nur, ist das mittel- und langfristig gesehen wirklich der beste Weg? Im Prinzip wird man von A wohl "nur" wissen wollen, wie viel Geld A als Lohn erhalten hat, um damit ermitteln zu können in welcher Höhe Sozialabgaben tatsächlich unterschlagen wurden.
Ob A sich tatsächlich strafbar gemacht hat, wenn auch nur unwissentlich, das würde wohl am sichersten eine Unterredung mit einem Fachanwalt klären. Denn im Thread AG zahlt keine Sozialabgaben - woran erkennen? wurde ja schon gesagt, woran man als Arbeitnehmer erkennen könnte, dass keine Sozialabgaben gezahlt werden, aber das scheint auch so nicht eindeutig zu sein.
JotJot hat geschrieben:Denn im Thread AG zahlt keine Sozialabgaben - woran erkennen? wurde ja schon gesagt, woran man als Arbeitnehmer erkennen könnte, dass keine Sozialabgaben gezahlt werden, aber das scheint auch so nicht eindeutig zu sein.
Der Thread bezieht sich allerdings mehr auf eine Festanstellung, bei Person A hier handelt es sich nur um eine 400 Euro Stelle und bei einer solchen bekommt man in der Regel keine Monatliche Gehaltsabrechnung oder Lohnaufstellung. Da dieser 400 Euro Job den Person A ausübt, viel auf Fahrertätigkeit basiert bekommt Person A auch Reisekosten erstattet und direkt zusammen mit dem restlichen Geld überwiesen. Da Person A, wie gesagt keine detaillierte im Monat oder im Jahr bekommt, kann Person A auch nicht wirklich nachvollziehen was davon Reisekosten sind die von den Sozialabgaben nicht betroffen sind, und was reguläres Gehalt ist auf das die Abgaben geleistet werden müssen. Auch sind die Beträge sehr unterschiedlich die Person A auf sein Konto überwiesen bekommt was bislang auf die Reisekosten geschoben worden ist.
Soweit ich es weiß, meldet sich die Krankenkasse auch nicht wenn es sich nur um einen Nebenverdienst von 400 Euro handelt da die Krankenkassenbeiträge in der ersten Linie vom Hauptarbeitgeber gedeckt werden. Das ganze kann ich mir nur vorstellen, wenn auch der Teil ausbleibt, dass dann erst beim Arbeitnehmer nachgefragt wird. Im übrigen habe ich es auch bei einer hauptberuflichen Vollzeitanstellung niemals ein Schreiben meiner Krankenkasse erhalten die sich nach den Abgaben bei mir als Arbeitnehmer erkundigt haben, und auch dort hatte ich einen Arbeitgeber der über 3 Monate weg keine Sozialabgaben geleistet hatte.
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