Privatinsolvenz: Welcher Nebenverdienst möglich?

vom 26.10.2011, 08:25 Uhr

A ist seit einem halben Jahr in Privatinsolvenz und hat einen Vollzeitjob. A möchte aber noch einen Nebenjob annehmen und hat jetzt gehört, dass sie das gar nicht darf, weil sie in Privatinsolvenz ist und wenn, dann dürfte sie angeblich nur sehr wenig verdienen. Das kann A nicht verstehen und würde gerne wissen, welcher Nebenverdienst während einer Privatinsolvenz möglich ist. Wieviel darf A nebenher verdienen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



A hat sich hier offensichtlich über gar nichts informiert. Gerade wenn so ein Schritt vollzogen ist, sollte man meinen, dass die Rahmenbedingungen klipp und klar verstanden worden sind. Schon jetzt dürfte es doch so sein, dass vom Vollzeitgehalt nicht 100% ausbezahlt werden (es sei denn, das Gehalt ist entsprechend gering). Denn alles, was über eine bestimmte Grenze geht (abhängig von verschiedenen externen Faktoren) wird zur Schuldentilgung eingesetzt. Und nachdem sich dieser Zustand die nächsten Jahre nicht ändern wird, ist schon zu erwarten, dass der Betroffene darüber bestens Bescheid weiß. Schließlich beeinflusst das nicht unwesentlich das weitere Leben! Und man kann auch nicht allein und einfach so die Privatinsolvenz beschließen. Daher hat man einen rechtlichen Beistand, welcher genau dies vorher (!) klärt und erklärt.

Und einen Nebenjob darf A natürlich annehmen! Das kann ihm niemand verbieten. Es ist nur aller Wahrscheinlichkeit so, dass diese Einnahmen dann komplett dazu verwendet werden, die Schulden zu begleichen. Anders als z.B. Hinzuverdienstgrenzen bei Hartz IV ist man ja im Insolvenzverfahren bzgl. der Einnahmen strenger unter Kontrolle. Die Gläubiger sollen ja nicht "nichts" bekommen, während der Schuldner ein "normales" Leben weiter führt. Ziel ist es auch in der Wohlverhaltensphase, die (nach wie vor) vorhandenen Schulden abzubauen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Natürlich darf A einen Nebenjob annehmen, aber ob es ihm wirklich etwas bringt, glaube ich nicht, denn die Einnahmen werden dann ja auch mit dazu verwendet, das die Schulden beglichen werden und somit hätte A nicht wirklich etwas von seinem Nebenverdienst. Es wird im ja im Insolvenzverfahren auch schon erklärt worden sein, das es bis zu einer bestimmten Pfändungsgrenze alles, was A einnimmt, zur Schuldentilgung genommen wird, also würde es ihm, außer extra Arbeit, rein gar nichts bringen und er sollte es sich sehr gut überlegen, ob er es trotzdem machen möchte, denn verbieten kann es ihm wohl niemand. Am besten er klärt solche Sachen mit seinem Insolvenzbegleiter, denn der kann ihm da genauere und sichere Antworten geben.

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» Chrissiger » Beiträge: 1296 » Talkpoints: -2,34 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die Höhe des Nebenjobs spielt erst einmal eine untergeordnete Rolle, denn die Person muss ja alle von ihr ausgeübten Tätigkeiten direkt bzw. sofort dem Treuhänder melden. Es ist sogar eine gewerbliche Tätigkeit als Nebenjob unter gewissen Umständen möglich. Kurzum bleibt der Person A alle Geldeinnahmen unter der aktuell gesetzlichen Pfändungsgrenze erhalten.

Alle Einnahmen darüber werden prozentual an die einzelnen Gläubiger aufgeteilt. Damit erfüllt die Person A auch vorbildlich seine Verpflichtungen in der Privatinsolvenz, denn so werden auch die einzelnen Gläubiger bedacht und der Plann geht nicht völlig gegen Null.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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