Erweiterte Auskunft vom Einwohnermeldeamt

vom 25.10.2011, 16:31 Uhr

Person A hat einen Vollstreckungstitel gegen Person B erwirkt. Als Person A den Gerichtsvollzieher beauftragt hat, und diesen zu Person B geschickt hat, hat der Gerichtsvollzieher herausgefunden, dass Person B inzwischen unbekannt Verzogen ist. Der Gerichtsvollzieher hat Person A geraten, über das Einwohnermeldeamt eine erweiterte Auskunft zu beantragen mit den früheren Wohnorten und ggf. dem Geburtsnamen.

Person A hat das ganze vor einigen Wochen schon beim letzten Einwohnermeldeamt, dass für Person B zuständig war, einen entsprechenden Antrag gestellt. Bislang wurde noch nichts vom Konto von Person A abgebucht, da diese erweiterte Auskunft 15 Euro kosten soll. Wie lange dauert so etwas im Normalfall, bis Person A einen entsprechenden Bescheid vom Einwohnermeldeamt rechnen kann und wird die Gebühr nicht normalerweise vor der Recherche schon erhoben?

Telefonisch hat Person A keine Auskunft bekommen, ob das Einwohnermeldeamt bereits entsprechende Schritte in die Wege geleitet hat. Würdet ihr Person A raten, einen erneuten Antrag zu stellen und so ggf. zwei mal die Gebühren bezahlen zu müssen?

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass Du zeitlich noch im Rahmen liegst. Die Amtmühlen mahlen langsam. Ich habe mal zwei Monate auf eine Auskunft gewartet. Ein anderes mal kam die Antwort nach drei Tagen zurück. Ungünstig an Deinem Antrag ist/war, dass Du eine Einzugsermächtigung erteilt hast. Das dauert dann noch ein wenig länger, ist ja mit mehr Arbeit verbunden. Person A hätte einfach einen Verrechnungsscheck seiner Bank mit beifügen müssen - das würde dann am schnellsten gehen. Person A kann sich aber darauf einstellen, dass die Zeit noch legitim ist. Ich würde aber als Privatperson maximal fünf Wochen warten, dann würde ich schon nochmal anrufen. Soweit dürfen die Sachbearbeiter keine telefonischen Auskünfte erteilen, dass ist schon richtig.

Möglich wäre es auch, dass Person A einmal direkt zum Einwohnermeldeamt fährt und sich dort ausweist. Ich würde nicht dazu raten, noch eine Anfrage zu versenden. Dann kann es durchaus passieren, dass man zweimal die gleiche Anfrage bezahlen muss, da es evtl. zwei verschiedene Sachbearbeiter gibt. Und das kostet ja bekanntlich. Also: Entweder warten oder direkt zum Amt fahren. Dann sollte man auch schnellstmöglich ein Ergebnis erzielen können. Viel Glück an Person A!

» Humpen2020 » Beiträge: 356 » Talkpoints: 0,63 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Der Gläubiger wohnt in einem ganz anderen Bundesland als Person A und deswegen ist es auch schwer mit hinfahren und ausweisen, da es eine einfache Wegstrecke von 500 Kilometer sind. Deswegen hätte Person A das ganze doch gerne auf die unkonventionelle Art per Telefon gemacht. Zudem verstehe ich auch nicht, wieso Person A am Telefon keine Auskunft gegeben wird ob der Antrag eingegangen ist und bearbeitet wird oder dieser gar nicht mit der Post angekommen ist. Das hat ja mit den Daten des Gläubigern nichts zu tun, und Person A ist bekannt, dass über diese nur schriftlich Auskunft gegeben werden darf.

Eine Einzugsermächtigung macht meines Erachtens auch nicht mehr Aufwand als ein Verrechnungsscheck. Zum einen sind Schecks in Deutschland überhaupt nicht verbreitet, dass Person A dann erst zur Bank hätte gehen müssen diese Beantragen was einige Tage in Anspruch nimmt und auch das Einlösen von dem Einwohnermeldeamt selbst nimmt Tage in Anspruch. Auch ist dann nicht gesagt, dass das Konto mit der entsprechenden Summe gedeckt ist. Bei einer Einzugsermächtigung, kann das Amt das ganze elektronisch abwickeln und merkt dann auch direkt, ob das Konto ausreichend gedeckt ist oder nicht wenn sie ihre Anfrage zum Abbuchen schicken. Denn wenn es das nicht wäre, dann würde diese Buchung zurück gewiesen werden. Bei einem Scheck dauert das schon einmal ein wenig länger meines Erachtens nach. Deswegen sehe ich für Person A dort keinen Vorteil/Nachteil, dass es nicht so gemacht worden ist.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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