Haften Eltern für die Schulden der Kinder?
Als ich diesen Thread hier geschrieben habe Haften Kinder für Schulden der Eltern?, habe ich mich gefragt, wie es wohl umgekehrt sein würde, wenn die Eltern einigermaßen mit dem Geld haushalten und die Kinder meinen, dass sie über die Strenge hauen müssen und Schulden machen.
Wenn zum Beispiel Familie A mit dem Geld haushaltet und das Kind oder die Kinder früh ausziehen und ihren eigenen Weg gehen und dann irgendwann Schulden machen. Muss dann Familie A irgendwann für diese Schulden aufkommen oder kann man als Eltern sich dieser Verantwortung entziehen, wenn die Kinder alt genug sind. Denn sie waren ja alt genug Schulden zu machen. Müssen dann die Eltern irgendwann zahlen, wenn die Kinder nicht mehr zahlen können?
Sofern die Eltern nicht für die Kinder Kredite aufgenommen oder als Bürge mitunterschrieben oder gar Handyverträge gemacht haben, haben sie, wie auch im anderen umgekehrten Fall keine Haftung. Rechtlich kann da nichts passieren. Moralisch sieht es aber anders aus, gerade weil die Eltern meistens vernünftig mit dem Geld umgegangen sind, passiert es sehr oft, das die Eltern für die Schulden ihrer Kinder trotzdem geradestehen, teilweise aus Scham oder weil man helfen möchte.
Die Eltern sind natürlich nicht dafür zur Verantwortung zu ziehen, wenn ihre Kinder irgendwann mal Schulden machen würden, denn die Kinder werden ja wahrscheinlich auch schon volljährig sein und somit auch selber für ihre Schulden aufkommen müssen. Das wäre ja schon fatal, wenn die Eltern für so etwas aufkommen müssten, denn dann könnten die Kinder ja praktisch Schulden ohne Ende machen, wenn die Eltern dafür zur Verantwortung gezogen werden könnten. Anders wäre es natürlich, wenn die Eltern, für die Kinder als Bürge irgendwas unterschrieben hätten, denn dann würden sie mit haftbar gemacht werden können, aber ansonsten nicht.
Schulden machen kann eigentlich nur jemand, der voll geschäftsfähig ist. Das ist man dann idR. mit der Volljährigkeit! Und spätestens ab hier ist jeder für seine Handlungen allein Verantwortlich. Bis in alle Konsequenzen hinein. Wenn also die Kinder für ihre Schulden nicht mehr aufkommen können, greifen alle Regularien, die auch bei den Eltern greifen würden, wenn die ihre Schulden nicht mehr bezahlen können. Das kann dann z.B. die Kontopfändung sein.
Hier gilt natürlich auch: wer den Vertrag unterschreibt, der haftet auch. Und nachdem ich mal unterstelle, dass die Eltern eben nicht für den Sohn die Schulden aufgenommen haben (dann hätte ja auch der Sohn keine Schulden), müssen sie auch für nichts gerade stehen. Das natürlich dennoch geholfen wird, liegt wohl in der Verbundenheit zum Kind. Außerdem die Angst davon, eben das eigene Kind ins Gefängnis gehen zu sehen (wenn z.B. ein Betrug nachgewiesen wird).
Leider können die Eltern für die Schulden der Kinder haften und das sogar noch ohne ihr Wissen. Dumm gelaufen aber wirklich so geschehen. Ein Jugendlicher hat bei einer Bank ein Giro Konto eröffnet im Alter von 16 Jahren. Die Mutter hat als Erziehungsberechtigte auch ihre Unterschrift gegeben, weil der Sohn noch nicht volljährig war.
Im Alter von 19 Jahren machte nun der Sohn bei der Bank Schulden und leider war die Mutter dort noch mit eingetragen. Der Sohn konnte nun aber die entstandenen Schulden nicht bezahlen und die Mutter wurde nun zur Kasse gebeten, denn sie war Mitinhaberin des Kontos. Hätte sie sich bei der Volljährigkeit ihres Sprößlings ausgetragen, müsste sie nicht zahlen.
@karlchen66
Hier läge die Situation aber ein wenig anders. Denn in dem von dir konstruierten Beispiel ist die Mutter mit verantwortlich für das von ihr eröffnete Konto! Da hat sie ja mit ihrer Unterschrift dafür gesorgt, mit in die Haftung genommen zu werden. Die Zusage der Bank, dass der Sohn als Minderjähriger das Konto nicht überziehen kann, gilt ja nach Vollendung des 18ten Lebensjahres nicht mehr. Ideal wäre gewesen, wenn sie eben zu dem Zeitpunkt der Bank mitgeteilt hätte, dass sie aus dem Vertrag genommen werden will. Schließlich gab es zu dem Zeitpunkt keinen Grund mehr für die Bank, den Sohn alleine nicht als Kunden aufzunehmen. Aber richtig ist natürlich auch, dass niemand in so einer Situation an so was wie das Girokonto der Kinder denkt.
Die Eltern müssen nicht für die Schulden der Kinder haften, wenn sie nicht mit unterschrieben haben. Es sein denn, sie haben eine Bürgschaft mit unterschrieben. Dann haften sie für die Schulden der Kinder.
@karlchen66, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mutter als Mitinhaberin für ein Girokonto eingetragen wurde. Diese Konten werden nur für die entsprechende Person eröffnet, in diesem Falle für den Sohn oder für Eheleute, aber nicht für Mutter und Sohn. Die Mutter wird als gesetzlicher Vertreter mit unterschrieben haben.
@Cid: Das funktioniert allerdings in der Praxis so, denn mit 16 Jahren oder noch jünger bist du ja nicht voll Geschäftsfähig. Du kannst daher noch keine sogenannten Vollvertrage abschließen. Eben alles nur auf ein Taschengeldniveau. Daher muss ein Erziehungsberechtigter bei der Kontoeröffnung mit unterschreiben.
Beim Erreichen der Volljährigkeit sollte er dann allerdings seine Unterschrift wieder löschen lassen, denn ansonsten haftet er bei eventuellen Schulden eben mit. Es kann in der Regel allerdings auch alles gut gehen, allerdings kann auch für die Eltern unter Umständen das böse Erwachen eintreten.
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