Haften Kinder für Schulden der Eltern?
A kommt aus einem Haushalt, wo die Eltern beide nicht besonders fleißig waren und eher Schulden gemacht haben als dass sie arbeiten gegangen sind. A hat es nun geschafft. A hat seine Ausbildung fertig gemacht und hat einen festen Arbeitsvertrag bekommen. A wohnt auch nicht mehr zu hause und ihm geht es finanziell gut.
Da A`s Eltern aber verdammt viele Schulden haben, hat A, der 21 Jahre alt ist, Angst, dass er irgendwann mal für die Schulden seiner Eltern aufkommen muss. Aber kann A wirklich zur Verantwortung gezogen werden? Was kann A machen, damit er nicht für die Schulden der Eltern aufkommen muss. A hat nur sehr selten Kontakt zu seinen Eltern, der sich auch eher auf telefonischen Kontakt bezieht.
Sofern A nirgendwo als z.B. Bürge oder Kreditnehmer mitunterschrieben hat, haftet er nicht für die Schulden der Eltern. Nur im Falle des Todes einer oder beider Elternteile erbt er als Rechtsnachfolger zusammen mit den übrigen Erben das Vermögen und auch die Schulden. Übersteigen die Schulden das Vermögen gibt es die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen. Etwas anderes ist mir hier in Deutschland nicht bekannt.
Wie Rob37 auch schon geschrieben hat: Hier muss A sich keine Sorgen machen, weil Schulden so nicht einfach auf Dritte abgewälzt werden können bzw. sich die Gläubiger natürlich nur an ihre Vertragspartner halten können. Wenn A also gar nicht in die Geschäfte verwickelt ist und weder Kreditverträge noch Bürgschaften unterzeichnet hat, kann ihm egal sein, wie weit die Eltern es hier noch treiben.
Das einzige theoretische Problem ist, dass die Schulden gegen das Erbe gerechnet werden können. Sofern der Sohn A hier später nicht vor hat, das Erbe auszuschlagen, sollte also schon geschaut werden, dass die Schulden reduziert werden und nicht alles an vorhandene Erbmasse aufbrauchen.
Da braucht A sich wirklich keine Gedanken machen, denn Schulden können nicht auf Dritte übertragen werden und solange A keine Unterschrift als Bürge oder so unterschrieben hat, kann man von ihm auch nicht verlangen, das er für die Schulden der Eltern aufkommen muss. Die Schulden der Eltern könnten höchstens im Falle des Todes der Eltern auf A übertragen werden, aber da kann er das Erbe ja natürlich auch ausschlagen und somit auch die Schulden der Eltern. Es wäre ja auch schon fatal, wenn ein Dritter, wie hier, zum Beispiel die Kinder für die Schulden der Eltern aufkommen müssten, denn dann würden bestimmt viele Leute einfach Schulden ohne Ende machen, dann einfach Kinder in die Welt setzen und so ihre Schulden loswerden. Das ist schon sehr irrsinnig und wie gesagt, solange A nicht als Bürge irgendwas unterschrieben hat, braucht er sich keinerlei Sorgen um seine finanzielle Lage machen.
Es könnte natürlich sein, dass A in frühen Jahren mal einen Vertrag für die Eltern mit unterschrieben hat, weil diese keinen Kredit mehr bekamen aufgrund der hohen Schulden. Wenn das nicht der Fall ist, muss er auch keine Angst haben, für die Schulden der Eltern aufkommen zu müssen. Da kann er ganz beruhigt schlafen.
Wie schon gesagt wurde muss sich A dann keine Sorgen machen, wenn er für nichts unterschrieben hat. Ansonsten wäre es doch kein Anreiz, etwas aus seinem Leben zu machen, wenn man aus einem arbeitsschwachen Haushalt, wenn man es mal so nennen will, kommt, wenn man dann erst einmal damit beschäftigt ist, sämtliche Schulden zu tilgen, die die Eltern so gemacht haben. Der Staat hat sich schon etwas dabei gedacht. Anders sieht es natürlich im Falle einer Erbschaft aus, aber das ist dann wieder ein anderes Thema. In dem Falle würde man nämlich die Schulden erben, wenn man es nicht ausschlägt.
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