Vorzeitig ummelden?

vom 25.10.2011, 09:08 Uhr

A hat gerade geheiratet und muss jetzt deswegen den Personalausweis ändern lassen. In drei Monaten wird sie aber umziehen und müsste den Ausweis dann erneut ändern lassen. Daher überlegt sie, sich gleich an der neuen Adresse zu melden, um sich eine Änderung und eine Gebühr zu ersparen. Die neue Wohnung befindet sich im Haus der Großeltern und die wären damit einverstanden. Ist es unter diesen Umständen möglich sich bereits vorzeitig umzumelden oder geht dies nicht?

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Bei meinen Ummeldungen wegen Umzug musste ich niemals einen Nachweis darüber erbringen, dass ich wirklich dort wohnen werde. Von daher sollte das also schon funktionieren. Allerdings kommt dann unter Umständen auch schon Post an die neue Adresse, deshalb sollte dort zumindest der Name an einem Briefkasten stehen.

Allerdings kosten Ummeldungen nichts, von der Gebührenseite wäre das also zu vernachlässigen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Auch ich musste bisher keinen Nachweis erbringen, wenn ich umgezogen bin, daher ist es meiner Meinung nach möglich es so zu tun, wie Du Dir es vorstellst. Zudem ist es nachvollziehbar, da Du einen triftigen Grund hast. Ich persönlich würde ebenfalls so handeln, schließlich fällt einem das Geld nicht in den Schoß.

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» Ringwraith » Beiträge: 544 » Talkpoints: 1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Sorcya hat geschrieben:Ist es unter diesen Umständen möglich sich bereits vorzeitig umzumelden oder geht dies nicht?

Also, mir ist nicht bekannt, das man sich, vor einem Umzug schon ummelden kann, denn man sollte ja dort gemeldet sein, wo man auch wirklich wohnt, also denke ich, das sich A auch erst ummelden kann, wenn sie in das Haus der Großeltern eingezogen ist. Da sie ja geheiratet hat, muss sie ja ihren Personalausweis ändern lassen, wo auch eine Gebühr entsteht, aber das ummelden selber ist kostenlos. Von daher kann sie sich dann ja auch erst dann ummelden, wenn sie wirklich umzieht. Es kommen ja so keine weiteren Kosten auf A zu.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Vermutlich ist es formal nicht korrekt aber der technische Ablauf ist sehr wohl machbar und in dem Fall ja auch vernünftig. So dürfte das niemanden wirklich interessieren, dass hier der zeitliche Ablauf nicht korrekt abgebildet ist. Wenn dann der Erstwohnsitz an der neuen Adresse ist, fällt auch eine Gefahr der Zweitwohnungssteuer weg. Wobei die ja sowieso nicht überall fällig wäre.

Rein theoretisch kann sich die Bekannte an jeder beliebige Adresse anmelden. Denn für die Korrektheit der Angaben ist allein sie verantwortlich. Eine Überprüfung am Einwohnermeldeamt findet nicht statt und mir ist noch nie untergekommen, dass zur Meldung irgendwelche Beweise (die es nicht geben muss!) gefordert wurden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Also bei mir war es bisher erst einmal der Fall, dass ich einen Nachweis erbringen musste, dass ich auch wirklich dort wohne. Ich bin schon mehrfach umgezogen, musste mich aber erst zweimal um melden. Beim ersten Mal war das gar kein Problem, beim zweiten Mal musste ich wie eben schon erwähnt einen Mietvertrag bringen. Das fand ich auch etwas seltsam, aber ich habe das dann eben so gemacht, wie es verlangt wurde. Da sich die neue Wohnung von A ja ohnehin im Haus der Großeltern befindet, ist es wohl auch kein großes Problem, den möglicherweise geforderten Nachweis zu bringen.

wie das nun genau rechtlich aussieht, weiß ich leider auch nicht so genau. Ich denke mal, dass das kein großes Problem darstellt, wenn man sich früher um meldet. Ich habe bisher nur gehört, dass man Probleme bekommt, wenn man sich zu spät beim zuständigen Einwohnermeldeamt meldet. Das ist hier aber nicht der Fall.Die Kosten für einen neuen Personalausweis durch die Heirat sind ja unumgänglich, aber soweit ich weiß, kostet das um melden dann nichts mehr. Bei den alten Personalausweisen wurde ja die alte Adresse ja nur mit der neuen Adresse überklebt - sah zwar nicht sonderlich schön aus, aber das ist ja egal. Wie das allerdings bei den neuen Personalausweisen aussieht, weiß ich jetzt auch nicht. Am besten einfach mal beim Einwohnermeldeamt nachfragen, denn dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Ich musste bisher jedesmal einen Nachweis durch den Vermieter und einmal durch das Grundbuch erbringen, dass ich umziehe und nun dort wohne. Deswegen sollte A einfach die Zeit warten und erst dann einen neuen Ausweis beantragen, wenn sie umgezogen ist. Es ist keine Pflicht sich nach der Hochzeit sofort einen neuen Ausweis machen zu lassen. Wenn der alte noch ein Gültigkeitsdatum hat, kann sie ihn noch eine Weile benutzen. Selbst eine Auslandsreise mit einem Reisepass mit Mädchenname ist noch drin. Denn Hochzeitsreisen werden ja auch mit dem alten Pass oder Personalausweis gemacht.

Ich würde mich nicht ummelden, bevor ich nicht umgezogen bin. Es kann doch immer noch passieren, dass sie doch nicht umzieht oder doch irgendwo anders hinzieht. Davon gehen zumindest die Behörden aus. Und mit der Hausratversicherung ist das dann auch eine Schwierigkeit, weil siede 14 Tage in der alten Wohnung und 14 Tage in der neuen Wohnung doppelt gilt und wenn dann ein Schaden wäre, dann würde die Versicherung nicht überlappend gültig sein. Es hat schon einen Sinn, warum man sich erst nach dem Umzug ummeldet.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Ich musste bisher jedesmal einen Nachweis durch den Vermieter und einmal durch das Grundbuch erbringen, dass ich umziehe und nun dort wohne.

Das ist eigentlich das erste Mal das ich höre, dass man beim Einwohnermeldeamt solche Unterlagen vorlegen können soll. Zumal - so zumindest früher - es noch nicht einmal üblich war, schriftliche Mietverträge auszustellen. Das weiß ich schon daher, weil ich als Student oft umgezogen bin. Gerade beim Wohnen als Untermieter in WGs bei guten Bekannten waren alle Mietgeschäfte auf Handschlagbasis gegründet. Und eine offizielle Ummeldung gab es auch nach jedem Umzug, ohne das hier jemals was verlangt wurde. Genau so ging das dann auch weiter, als das Studium beendet wurde. Zwar wurden nun Mietverträge unterzeichnet, aber bei der Ummeldung war nichts vorzuzeigen. Zumal so ein Stück Papier auch nicht wirklich mehr aussagt, als meine Beteuerung.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Insgesamt bin ich zwei Mal umgezogen und habe nicht wirklich einen Nachweis vorlegen müssen. Zwar hatte ich dann jedes Mal den Mietvertrag dabei gehabt, wobei mein Partner den Vertrag auch durchaus mal allein hat unterschrieben, aber ihn vorlegen musste ich nicht. Dass auch das Grundbuch vorgelegt werden muss, ist mir neu - ist ein Grundbuch nicht nur auf den Namen des Besitzers des Grundstückes und des Hauses eingetragen? Als Mieter hat man damit doch nichts zu tun?

A sollte besser mit der Ummeldung warten, bis der Umzug vollbracht wurde. Man könnte zwar die neue Adresse, also das Haus von A als Zweitadresse beziehungsweise -wohnsitz angeben. Da müsste man wiederum schauen, ob es sich lohnt. Für die Ummeldung werden ja keine Gebühren fällig, erst bei einem neuen Personalausweis muss man dafür Kosten tragen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


@*steph* : Ja, das Grundbuch ist wegen dem eigenen Haus nötig gewesen. Ich musste nachweisen, dass wir ins eigene Haus ziehen damals. Mit einem Mietvertrag oder als Mieter hat man damit selbstverständlich nichts zu tun. Es ist auch schon lange her. Ob es heute noch so ist, weiß ich nicht. Aber ich würde mich dennoch nicht eher ummelden, als ich wirklich umgezogen bin.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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