Wegen Arzttermin Urlaub nehmen?
Also bei meinem Arbeitgeber war es nie ein Problem wenn ich mal weg musste weil ich einen Arzt Termin hatte. Urlaub nehmen musste ich deswegen nie, ich brauchte nicht einmal eine Bestätigung, die ich aber vorsichtshalber trotzdem immer mitgenommen habe.
Wie die rechtliche Seite aussieht weiß ich jetzt leider gar nicht, aber ich würde, wenn es möglich ist die Arzt Termine auf einen Zeitpunkt legen wo ich nicht arbeiten gehe und sonst würde ich einfach einen Arzttermin angeben und gehen. Wenn es ein wichtiger Termin ist kann kein Arbeitgeber etwas dagegen sagen.
Einen Zahnarzt-Termin zu bekommen dürfte eigentlich kein Problem sein und extra einen Tag Urlaub nehmen braucht man dafür eigentlich auch nicht mehr. Die meisten Zahnärzte haben schon so flexible Zeiten, dass man ohne Probleme auch Termine bis 18 Uhr bekommen kann. So ist es jedenfalls bei meinem Zahnarzt und ich suche die Termine meiste so, dass ich nach der Arbeit dahin fahren kann. Und wenn der Chef unbedingt will, dass ich mal wieder länger machen soll, weise ich darauf hin, dass ich noch einen Arzttermin habe, der sich nicht so leicht verschieben lässt.
Mittlerweile sind doch Ärzte mit ihren Öffnungs- und Sprechzeiten auch sehr flexibel. Deshalb verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum man sich die Termine, wie halt Kontrolltermine und so, nicht außerhalb der Arbeitszeiten geben lassen kann. So lange man akut keine Zahnschmerzen oder sonstigen Probleme mit den Zähnen hat, ist gerade ein Zahnarzttermin doch planbar. Und das auch noch in Anbetracht der Tatsache, dass dieses Jahr noch über zwei Monate lang ist. Das Problem könnte ich eventuell noch verstehen, wenn es nun Ende Dezember wäre und man dieses Jahr noch zum Zahnarzt muss. Da könnte ich aber auch verstehen, wenn der Arbeitgeber sagt, bitte gehen Sie in ihrer Freizeit
Arzttermine sind nun mal Privatangelegenheiten. Ich habe keine Ahnung wie man auf die Idee kommt, dass man die während seiner Arbeitszeit erledigen kann. Wobei es oftmals mit dem reinen Arzttermin ja nicht getan ist. Der Weg zum Arzt muss ja dann auch innerhalb der Arbeitszeit zurück gelegt werden. Klar kann es mal vorkommen, dass man mal einen Termin bei einem Facharzt hat, der sich nicht anders legen lässt. Das ist aber oft auch nicht vorhersehbar.
Da du noch in der Ausbildung bist, vermute ich mal, dass du nicht von Montags bis Freitags täglich von vor 8 Uhr bis nach 19 Uhr arbeitest. Also müsste ein Arztbesuch außerhalb deiner Arbeitszeit planbar sein. Die Berufsschulen sind davon mal abgesehen auch nicht sehr erfreut, wenn man seine Arztbesuche in die Schulzeit legt.
Also bei mir ist es auch kein Problem, in der Arbeitszeit einen Arzttermin wahrzunehmen. Normal geben danach die Chefs ihr okay, wenn man ein Termin hat und man kann gehen. Nun man muss vorher den Chef in Kenntnis setzen und auf jeden Fall eine Bescheinigung von Arzt mitgeben lassen sonst gibt es große Probleme. Nur muss man darauf achten, dass man nicht so viele Tage zur Verfügung hat.
Ich persönlich lege die Termine, wenn es möglich ist, nach der Arbeitszeit, damit ich mich nach dem Termin auch erholen kann und nicht danach wieder zur Arbeit muss.
Ich mache dies nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt und es gibt auch manchmal Leute, die so etwas nicht unbedingt gerne sehen. Denn die Ärzte haben lange geöffnet, damit man auch locker nach der Arbeit zum Arzt gehen kann.
Ich habe hier eine Seite gefunden, die vielleicht interessant sein dürfte Betriebsrat kompakt . Dort steht, was einem zusteht und was nicht und was man machen sollte. Ich kenne keinen Arbeitgeber, der rummosert, wenn man während der Arbeitszeit zum Arzt muss. Bei den Terminen, die man heutzutage annehmen muss um nicht noch länger zu warten, ist es auch manchmal unumgänglich. Ich kann mir beim Zahnarzt zumindest nicht aussuchen, wann ich einen Termin möchte, wenn ich nicht mindestens ein halbes Jahr im Voraus plane.
Diamante hat geschrieben:Ich habe hier eine Seite gefunden, die vielleicht interessant sein dürfte Betriebsrat kompakt . Dort steht, was einem zusteht und was nicht und was man machen sollte.
Leider kann man den Artikel nur lesen, wenn man diese Seite abonniert hat. Ich habe also keinen Zugriff darauf. Was steht einem denn zu laut dieser Seite?
@Vampirin: Komisch, ich kann die Seite lesen, auch ohne Abo.
Ich versuche das mal zusammenzufassen, was da steht. Es gibt 2 verschiedene Arzttermine. Erstmal diese, die akut sind und da muss der Arbeitgeber auch frei geben und dafür muss kein Arbeitnehmer Urlaub nehmen. Dann gibt es längerfristige, vorauszuplanende Termine. Da kommt es darauf an, ob man einen Termin bekommt, der außerhalb der Arbeitszeit liegt. Ist das nicht zu machen, muss der Arbeitgeber genauso die Zeit bezahlen, als wenn es ein akuter Termin ist.
Da es eigentlich im Arbeitsrecht steht, dass man "ohne Arbeit keinen Lohn" bekommt, muss ein Arbeitgeber auch nur bezahlen, wenn der Arbeitnehmer arbeitet. Aber eine akute Erkrankung, die einen Arztbesuch vorsieht muss auch bezahlt werden, weil man dann krank geschrieben werden kann und wenn man keinen anderen Termin bekommt als zur Arbeitszeit muss das vom Arzt bescheinigt werden und man bekommt die Stunden bezahlt, die man beim Arzt verbracht hat. Anfahrt allerdings wird nicht bezahlt.
Man unterscheidet da in Arbeitsverhinderung und Arbeitsunfähigkeit. Bei einer akuten Erkrankung liegt meist eine Arbeitsunfähigkeit vor. Wenn man nur mal so zum Arzt geht eine Arbeitsverhinderung und wenn es absolut nicht möglich ist oder unzumutbar ist einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen, dann muss auch die Arbeitszeit bezahlt werden. Aber in der Regel geht ein Termin, der geplant ist auch außerhalb der Arbeitszeit. Wenn man keine Schmerzen hat kann man einen Termin ja lange vorausplanen.
Ich persönlich denke ja, dass man schon aus moralischer Sicht die Termine außerhalb der Arbeitszeit legen sollte, wenn man sie wirklich planen kann. Aber gerade Zahnärzte haben ja oft sehr viel zu tun und man wartet wirklich sehr lange auf so einen Termin und wenn man so lange vorausplant und dann doch anders arbeiten muss liegt dann wohl auch eine Arbeitsverhinderung vor. Man kann ja nicht ständig solche Termine verschieben, wenn man beispielsweise Schichtarbeit macht, die sich aber immer wieder ändert.
Ich habe dazu auch einen Link gefunden, der allerdings schon ein wenig älter ist. Dort steht drin, dass nicht planbare Arztbesuche, wie halt im Akutfall, während der Arbeitszeit wahrgenommen werden müssen. Planbare Arztbesuche und auch Vorsorgeuntersuchungen müssen allerdings außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden oder man muss dafür Urlaub nehmen. Und gerade die Vorsorgeuntersuchungen kann man nun wirklich planen.
Wenn ich bei meinem Zahnarzt anrufe, bekomme ich recht bald einen Termin. Also scheint das unterschiedlich zu sein. Da allerdings noch zwei Monate Zeit sind um diese Vorsorgeuntersuchung machen zu lassen, sollte sich mit Sicherheit ein Termin außerhalb der Arbeitszeit finden lassen. Vor allem da ja auch noch der Berufsschulunterricht ansteht, der sicherlich nicht täglich den ganzen Tag stattfindet. Aber hier klang es bisher so raus, als wenn man den Zahnarzttermin zur Vorsorgeuntersuchung bewusst während der Arbeitszeit planen möchte- das sollte man definitiv nicht machen. Es sei denn es gibt Betriebsvereinbarungen oder Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag die das zulassen.
Und hier sind die entsprechenden Links zu finden: klick und hier klick.
Diamante hat geschrieben:Ich kenne keinen Arbeitgeber, der rummosert, wenn man während der Arbeitszeit zum Arzt muss.
Dann hast Du Glück. Ich kenne es genau anders herum - es ist eher eine Ausnahme, wenn der Arbeitgeber das ohne zu mosern akzeptiert. Ich kenne es nämlich auch so, wie LittleSister es gerade schon beschrieben hat: Akut-Fälle dürfen zum Arzt, alles andere sollte bitteschön außerhalb der Arbeitszeit passieren, dies gilt insbesondere dann, wenn keine Gleitzeit vereinbart ist und der Arbeitnehmer nicht in Schichten arbeitet. Und gerade, wenn die Berufsschule so vorhersehbar ist und der Nachmittag frei, dann sollte es doch machbar sein, binnen zweier Monate einen Termin in dieser Zeit zu bekommen. Meine Zahnärztin hat beispielsweise auch zwischen Weihnachten und Silvester ihre Praxis geöffnet.
Dass ein Arztbesuch recht häufig mit einer Arbeitsunfähigkeit endet, halte ich übrigens für ein Gerücht. Gerade Kontrolluntersuchungen dienen ja in der Regel nur zur Bestandsaufnahme, in der dann auch festgelegt wird, wie weiter verfahren werden kann.
Diese Definition, dass es bei einer akuten Erkrankung auch ein Arzttermin während der Arbeitszeit gibt, ansonsten möge man seine Arzttermine doch bitte außerhalb der Arbeitszeiten oder an seinen freien Tag legen, habe ich auch schon eine Seite vorher gesagt und es ist auch gut zu wissen, dass dieses Vorgehen auch offiziell gehandhabt wird. Ich kenne es nämlich von meinen Arbeitgebern auch nicht anders und da ich nicht erst seit gestern berufstätig bin, wird es wohl generell so der Fall sein.
Ich muss Cologneboy2009 da auch Recht geben, denn nicht nur im städtischen Bereich sondern auch im ländlichen Bereich ist es gerade bei Zahnärzten durchaus möglich, auch einen Termin zu erhalten, wenn man bis 17 oder 18 Uhr arbeiten war. Die Zahnärzte passen sich den Arbeitnehmern schon an, und gerade in einer Gegend, in der viel Schichtdienst durch Industriearbeiten vorhanden ist, nehmen sie darauf schon Rücksicht.
Auch bei anderen Ärzten kann man inzwischen immer mehr eine Flexibilität erkennen und ich denke, dass dazu auch die wenigsten Arbeitgeber einen Arbeitnehmer etwas früher gehen lassen, wenn sie nur rechtzeitig Bescheid geben. Dafür werden eben Überstunden abgerechnet oder man kommt in Minusstunden, die man dann eben ausgleichen muss.
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