Kondenstrockner: Vermieter verbietet ihn im Badezimmer
A ist Gehbehindert und hat die Waschmaschine in der Küche und nicht im Keller. Dies hat auch der Vermieter erlaubt, weil A mit einem Wäschekorb nicht die Treppen hinunterkommt. Geschweige denn mit dem Korb auch wieder die Treppen hoch kommt. Deswegen hat der Vermieter ihr das auch direkt bei Einzug erlaubt.
Nun haben die Kinder von A ihrer Mutter zum Geburtstag einen Kondenstrockner geschenkt, damit die Mutter die Wäsche nicht immer auf den Balkon hängen muss, wenn es regnet oder damit sie die Wäsche nicht in der Wohnung trocknen muss. Die Kinder haben extra keinen Ablufttrockner genommen, damit das Fenster im Bad nicht immer aufstehen muss, wenn der Trockner läuft.
Der Vermieter ist nun dahinter gekommen, als die Kinder den Trockner in ihre Wohnung trugen und war völlig entsetzt. Er meinte, dass die Wände feucht werden und dass man diesen Trockner nicht ins Badezimmer stellen darf. Der Trockner gehört in den Keller und er duldet keinen Trockner in der Wohnung. A darf aber die Wäsche auf dem Wäscheständer in der Wohnung trocknen, wenn es draußen regnet und sie ihn nicht auf den Balkon stellen kann.
Kann A es wirklich vom Vermieter verboten werden einen Kondenstrockner ins Bad zu stellen? Nasse Wäsche, die auf dem Ständer im Bad trocknet macht doch die Wände bestimmt noch feuchter als ein Kondenstrockner, der einen Wasserbehälter hat und wo sich das Wasser drin sammelt.
Ob der Vermieter oder der Mieter das nun darf oder nicht, kann ich dir nicht sagen. Ich weiß aber, dass es durchaus Probleme gibt, wenn Wäschetrockner nicht in dafür geeigneten Räumen stehen. Problematisch sind vor allem Wohnräume, wie halt Wohnzimmer oder Schlafzimmer.
Wie du schon richtig gesagt hast, entsteht ja bei der konventionellen Wäschetrocknung auch Feuchtigkeit. Nur gibt es da schon Unterschiede zum Trocknen mit einem Wäschetrockner. Gerade auch bei den Geräten die Kondenswasser sammeln und keinen Abluftschlauch brauchen. Beim Trocknen entsteht bei einem Kondenstrockner ja auch Wärme. Die Wärme ist schon recht feucht und legt sich dann durchaus auch auf das Mauerwerk. Das ist halt beim Trocknen auf einem Wäscheständer ein wenig anders. Denn es wird nicht so viel Wärme dabei abgegeben, beziehungsweise an sich fast gar keine, da die Wäsche ja kalt aus Waschmaschine kommt. Die Feuchtigkeit ist also schon eine ganz andere.
Außerdem spielt auch da die Zeit eine Rolle. Es ist ein Unterschied ob die Feuchtigkeit nun über mehrere Stunden oder Tage an den Raum abgegeben wird und somit auch dosiert ist oder ob die Feuchtigkeit, gepaart mit der Wärme innerhalb kürzester Zeit abgegeben wird. Wobei ein Wäschetrockner an sich auch näher an der Wand steht, als ein Wäscheständer. Das macht auch noch mal einen Unterschied.
Grob zusammen gefasst, wird mit einem Wäschetrockner einfach mehr Wärme und auch warme Luft in kürzerer Zeit an die Umgebung abgegeben, was sich halt auch im Mauerwerk festsetzen kann und somit auch schneller zu Schimmel führen könnte.
Das Badezimmer ist bis zur Decke gefliest. Also kann die Feuchtigkeit nicht in die Wände. A geht ja auch heiß baden oder heiß duschen und wenn es ein Ablufttrockner wäre und der Schlauch nicht aus dem Fenster ragen würde, würde ich es verstehen. Wir haben auch einen Kondenstrockner. Den hatten wir auch mal im Badezimmer stehen und der hat keine Feuchtigkeit in den Raum gegeben. Jedenfalls nicht mehr, als wenn man die Wäsche im Raum trocknet und die gesamte Feuchtigkeit in die Wände ziehen kann. Da macht eine Bügelstation mehr Wasserdampf.
Nach Auskunft des Deutschen Mieterbundes ist es grundsätzlich erlaubt, in der Mietwohnung einen Wäschetrockner aufzustellen. Der Vermieter kann dies zwar verbieten, wenn es sich um einen Abluftwäschetrockner handelt und die Luft nur über einen Schlauch aus dem Fenster geleitet wird, weil andere Mieter dies als Belästigung empfinden und die Miete mindern könnten. Aber da dieses Problem bei einem Kondensattrockner nicht auftreten kann, darf der Mieter ihn auch in seiner Wohnung aufstellen.
Wenn der Vermieter nun dagegen ist, sollte man ihn vielleicht darüber aufklären, dass es sich um einen Kondenswäschetrockner und nicht um ein Abluftgerät handelt. Möglicherweise reicht das schon aus, um seine Bedenken zu zerstreuen.
Ich wollte nur den Unterschied erklären, zwischen der Feuchtigkeit eines Wäschetrockners und dem traditionellen Wäschetrocknen auf einem Wäscheständer. Und ich habe durchaus auch schon von Fällen gelesen, bei denen es Probleme mit den Wänden gab, weil der Wäschetrockner in einem Wohnraum stand.
Fakt ist, die Feuchtigkeit und auch Wärme die ein Wäschetrockner produziert ist anders als das was Wäsche auf dem Wäschetrockner abgibt. Ob man heiß Duschen oder heiß Baden damit nun vergleichen kann, ist ein anderes Thema. Wobei die meisten Menschen ja nach dem Duschen oder Baden die Fenster öffnen. Wer macht das wenn der Wäschetrockner im Betrieb ist? Davon mal abgesehen, verteilt sich die heiße Luft und die Feuchtigkeit beim Duschen oder Baden anders im Badezimmer, als wenn ein Gerät direkt vor der Wand steht und die Wärme nur nach hinten, eventuell nach vorne, abgegeben wird.
In wie weit der Vermieter die Nutzung eines Wäschetrockners verbieten darf, weiß ich nicht. Mir ging es rein um die Aussage, an der Feuchtigkeit ändert sich ja nichts. Die Aussage stimmt so nun mal nicht. Es ist ein Unterschied. Generell würde ich in dem Fall entweder beim Mieterschutzbund nachfragen, falls man da Mitglied ist. Oder ich würde einfach mal in den Mietvertrag sehen. Mir ist in meinem Mitvertrag verboten Wäsche in der Wohnung aufzuhängen. Darüber wurde ja hier auch schon diskutiert. Da ich aber mittlerweile auch keine Möglichkeit mehr habe, meine Wäsche an den Wäscheleinen vor dem Fenster zu trocknen, bin ich im Endeffekt darauf angewiesen, meine Wäsche mit einem Wäschetrockner zu trocknen, wenn ich mich an den Mietvertrag halten will. Deshalb könnte mir mein Vermieter den wahrscheinlich nicht verbieten.
Generell werden aber wohl Unterschiede gemacht, wenn im Haus ein Waschkeller zur Verfügung gestellt wird. Da die besagte Person aber gehbehindert ist, gelten da eventuell noch andere Regelungen. In wie weit man gegen bestimmte Regelungen in dem genannten Fall was machen kann, ist halt die Frage.
Die Antwort von Doreen82 halte ich für recht plausibel. Ich würde mich auch beim Mieterbund mal erkundigen. Im eigenen Interesse würde ich als Mieter meine Wäsche nicht im Wohnraum trocknen um keine Schimmel zu erzeugen. Im Kondenstrockner geht aber ein großer Teil der Feuchtigkeit nicht in die Raumluft über sondern tropft in einen Sammelbehälter. Im Endeffekt ist das weniger luftbefeuchtend, als das Trocknen auf dem Wäschegestell.
Wenn also das Trocknen auf dem Gestell in dieser Wohnung erlaubt ist, kann ich mir keine rechtliche Möglichkeit vorstellen, dass der Vermieter den Trockner verbieten kann. Wie ich in diesem Link gefunden habe, kann das der Vermieter aber dann verbieten, wenn es irgendwo in der Hausordnung oder im Mietvertrag steht, dass das Wäschetrocknen in der Wohnung oder der Betrieb eines Trockners in der Wohnung nicht gestattet ist. Ich würde dem Vermieter noch mal auf meine Gehbehinderung hinweisen und um Kulanz bitten. Ebenso würde ich ihm das Funktionsprinzip des Trockners noch mal erklären, dass der Trockner besser für die Luftfeuchtigkeit ist als Leinentrocknen. Vielleicht lässt sich der Vermieter ja auch überreden, eine Abluftöffnung für einen Ablufttrockner zu installieren, damit wäre das Problem behoben, man müsste dann nur das Gerät umtauschen. Falls das alles nicht hilft, kann man immer noch den Mieterbund einschalten.
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