Wie lang darf eine Urlaubssperre dauern?

vom 24.10.2011, 11:19 Uhr

Gerade in den Wintermonaten ist es bei Zustellern von Post, aber auch von der Zeitung so, dass dort gern mal die Leute erkranken oder dies zumindest vorgeben. Man möchte ja nun auch keinen beschuldigen, aber die Erfahrungswerte waren nun schon eindeutig. So ist bei dem Arbeitnehmer J. ein Brief von der Geschäftsführung der Zeitungsvertriebsgesellschaft eingetroffen, der besagte, dass für die Wintermonate, beginnend ab dem 1. Dezember diesen Jahres und aufhörend mit dem 29. Februar kommenden Jahres keinen Urlaub genommen werden kann.

J. hat im Januar Geburtstag und würde gern ein paar Tage rund um den Geburtstag Urlaub nehmen. Ein Gespräch mit der Geschäftsführung hat schon stattgefunden, aber die Antworten wurden eher vage oder neutral gehalten. Man hat J. auch nur sagen können, dass es eben darauf ankäme, wie der Krankenstand dann aussehe und dass es eine spontane Entscheidung geben würde. Damit gibt sich J. aber nicht wirklich zufrieden, weil J. gern etwas vom Geburtstag haben möchte, ohne daran denken zu müssen, wieder am Folgetag früh aufstehen zu müssen.

Was kann J. noch tun, um eine feste Zusage oder auch Absage zu erhalten? Ist es generell rechtens, dass eine Urlaubssperre über einen Zeitraum von zwei bis drei Monaten geht oder darf eine Urlaubssperre auf keinen Fall so lange dauern?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Die Urlaubssperre war hier bekannt und somit besteht auch kein Anspruch auf eine feste Zu- oder Absage. Der Arbeitgeber muss zwar soweit den Urlaubswünschen seiner Angestellten nachkommen wenn es machbar ist, aber wenn es nicht geht, dann geht es nicht. Krankenstand ist einer der Gründe, warum ein Urlaub abgelehnt werden kann oder nur kurzfristig gewährt wird.

So blöd es sich anhört, ich finde es nicht schlimm wenn man nach seinem Geburtstag auch wieder morgens aufstehen muss und zur Arbeit. Denn wer sagt denn, dass man auch direkt feiern muss und nicht nachfeiern kann? Somit kann J auch einen Urlaubsantrag für die Zeit nach der Urlaubssperre einreichen und seine Feier dann nach hinten verschieben.

Im übrigen lohnt sich ein Blick in die Betriebsvereinbarung. Denn dort stehen nicht selten auch die Zeiträume in denen Urlaubssperren bestehen und wie dort dann Urlaub doch erhalten werden kann. Ansonsten kann J sich auch noch an den Betriebsrat wenden und um Hilfe bitten, aber ich wüsste nicht wo in diesem Anliegen ein dringender Grund besteht einen Sonderurlaub oder eine Ausnahme zu erwirken. Urlaubssperren dürfen auch 2 Monate und mehr betragen, dazu gibt es keine rechtliche Bestimmung. Es richtet sich alleine danach, was in der Betriebsvereinbarung steht oder wie der Arbeitgeber das begründet. Somit kann man diese auch kurzfristig erheben.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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