Darf man Garagentor von gemieteter Garage anmalen?
Man sieht ja sehr oft, dass Garagenbesitzer oder Hausbesitzer ihre Garage mit irgendwelchen Motiven anmalen oder auch bekleben. Wenn jetzt Familie A in einem Haus wohnt, wo auch eine Garage dazu gehört, darf er die Garage anmalen ohne Erlaubnis des Vermieters, wenn er diese bei Auszug wieder in diesem hässlichen braun streicht, womit die Garage jetzt gestrichen ist? Oder kann der Vermieter da was gegen haben, weil es offensichtlich ist und alle das sehen könnten? Muss man die Garage, die unbedingt mal gestrichen werden muss, in dem gleichen braun streichen? Im Mietvertrag steht nur, dass das Streichen der Garage die Sache des Mieters ist.
Nein. Man hat es ja nur gemietet und nicht gekauft. Miete berechtigt zur Benutzung und man muss es in dem Zustand belassen und auch wieder abgeben, wie man es bekommen hat (von gewissen Abnutzungsspuren, die normal sind mal abgesehen). Aber wenn du das Tor nur anmalst, dann veränderst du es in seinem Aussehen und das darfst du definitiv nicht. Sicherlich kann man mit dem Vermieter absprechen, ob er das erlauben würde, oder ob er damit einverstanden wäre, wenn ihr es dann wieder in den Urzustand zurückversetzt beim Auszug. Aber einfach so anmalen ist definitiv nicht gestattet.
Selbst wenn der Vermieter etwas gegen das anstreichen des Garangentors hätte, dürftest du immer noch eine Posterplane anbringen. Mit dieser veränderst du das zwar das Aussehen der Garage, sie nimmt allerdings keinen Einfluss auf die Substanz und lässt sich ebenso schnell wieder entfernen. Gesponserte Motive bekommt man bereits für 39€, darauf abgebildet ist dann beispielsweise ein Mini Cooper, für den dann eben fortan Werbung machst. Oder warum nicht mal aus der eigenen Garage einen kompakten Flugzeughangar machen.
Familie A hat nun den Vermieter gefragt, wie ich eben erfahren habe und der hat ein klares "nein" gegeben und will nicht, dass das Bild dieser Garage "verunstaltet" wird. Er meint, dass die Leute, die das sehen schlecht über ihn als Vermieter denken könnten, wenn eine Garage mit Motiv in der Landschaft zu sehen wäre. Nach diesen Posterplanen haben A nicht gefragt. Aber dem Vermieter geht es ja anscheinend auch nicht um das Anstreichen an sich, sondern darum, dass er das "Kackbraun" haben will.
Kann denn der Vermieter so eine Posterplane verbieten? Könnte er, wenn A diese nun einfach dran macht, diese Plane wieder abreißen und damit das Bild wieder herstellen? Müsste der Vermieter dann Schadenersatz geben für die abgerissene Plane? Oder könnte der Vermieter rechtlich darauf bestehen, dass auch eine Posterplane nicht gestattet ist?
Das ergibt jetzt einen interessante Argumentation. Selber Hand anlegen darf der Vermieter keinesfalls. Es handelt sich dabei schließlich bei einer solchen Plane um das Eigentum des Mieters. Selbstverständlich könnte er den Mieter zur Entfernung der Plane auffordern.
Oftmals wird ja dann leider mit solchen Argumenten wie das äußere Erscheinungsbild des Straßenzuges Argumentiert. Ich fände es allerdings sehr interessant wie man beispielsweise gegen eine Plane die das innere einer Garage zeigt, argumentieren möchte, schließlich könnte der Mieter seine Garage ja auch einfach offen stehen lassen.
Hier wäre ich mir nicht sicher, dass der Vermieter es wirklich verbieten kann (sofern das Motiv nicht anstößig ist). Es ist nur natürlich das Recht des Vermieters, dass er die Mietsache (also hier das Garagentor) bei Auszug in dem Zustand wieder vorfindet, in welchem er es vermietet hat. Also müssten die Mieter am Ende das Garagentor wieder braun streichen.
Bei der Anfrage hätte ich diese Option mit eingebracht. Denn wie ein Mieter leben will, sollte nicht vom Vermieter beeinflusst werden können. Sachliche Gründe gegen ein Streichen können also kaum vorliegen.
Diamante hat geschrieben:Er meint, dass die Leute, die das sehen schlecht über ihn als Vermieter denken könnten, wenn eine Garage mit Motiv in der Landschaft zu sehen wäre.
Selbst wenn man es versuchen würde, würde es einem schwer fallen, eine "blödere" Begründung zu finden. Denn ich unterstelle mal, dass das Schild "diese Garage wird vermietet von ..." einfach zu entfernen wäre, so dass die Leute die das sehen eben nicht augenblicklich Rückschlüsse über den Vermieter ziehen.
Aber wie so oft kann es sein, dass der Mieter hier zwar rechtlich alle Möglichkeiten haben könnte - es sich aber nicht lohnt in der Sache einen Streit vom Zaun zu brechen. Ein Mieter-Vermieter Verhältnis ist ja auf Dauer ausgelegt. Und hier kann das Verhältnis empfindlich gestört werden und der Gewinn dafür für den Mieter wäre wohl minimal.
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