Beschädigung einer Mietsache durch unbekannte Dritte

vom 23.10.2011, 14:03 Uhr

Ich habe ja hier geschrieben Stinkbombe im Hausflur: Wie bekommt man den Gestank weg?, dass wir eine Stinkbombe im Hausflur hatten. Nun habe ich mir Gedanken gemacht, wenn jemand beispielsweise einen Feuerwerkskörper in die Briefkasten werfen würde, was dann wäre.

Also, nehmen wir mal an, A wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Irgendjemand geht nachts hin und schmeißt einen Feuerwerkskörper in den Briefkasten. A bemerkt es erst am nächsten Mittag. Müsste A dann dem Vermieter Bescheid geben oder sollte A zur Polizei gehen und eine Anzeige machen oder ist das die Sache von dem Vermieter von A eine Anzeige zu machen?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Normalerweise ist der Mieter für von ihm verursachte Schäden an der Mietsache zuständig. Der Vermieter kann bezüglich der Instandsetzung den Mieter in die Pflicht nehmen nehmen. Das gilt auch dann, wenn ein Dritter, z.B. ein Besucher des Mieters, die Schäden an der Mietsache verursacht hat. In diesem Fall kann der Mieter aber den Schaden gegenüber dem Dritten bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend machen.

Anders sieht die Sache aus, wenn der Schaden von einem unbekannten Dritten verursacht wurde. Für die Beseitigung eines so entstandenen Mangels ist der Vermieter zuständig. Er kann den Schaden nicht dem Mieter, sondern nur dem Schadenverursacher in Rechnung stellen. Für den Mieter bedeutet das, dass er zunächst einmal unverzüglich den Vermieter über den entstandenen Schaden informieren muss. Dieser entscheidet dann (weil es ja sein Eigentum ist, das beschädigt wurde), ob er eine Anzeige erstattet. Es kann aber sein, dass er seinen Mieter bei der Polizei als Zeugen angibt und der Mieter deshalb ebenfalls eine Aussage bei der Polizei machen muss.

» Doreen82 » Beiträge: 316 » Talkpoints: 7,93 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^