Wie lange Kinderfreibeträge?
A ist geschieden und hat vier Kinder aus dieser Ehe. Das älteste Kind ist ausgelernt und ist dabei in den Kinderfreibeträgen nicht mehr berücksichtigt. Das zweite Kind befindest sich im zweiten Ausbildungsjahr, ist aber volljährig. Die beiden letzten Kinder sind noch minderjährig und gehen zur Schule.
Nun hat A Post vom Finanzamt bekommen, wo die steuerlichen Abzugsmerkmale aufgeführt sind. Bisher hatte A auf seiner Lohnabrechnung immer 1,5 beim Kinderfreibetrag stehen. Bei diesen Schreiben steht nur noch 1,0 drin. Das würde ja heißen, das für das zweite Kind, welches sich in der Ausbildung befindet, kein Kinderfreibetrag ab 2012 mehr geltend gemacht wird.
Aber wie lange wird dieser eigentlich gewährt und an welche Bedingungen, wie Alter, Ausbildung oder deren Vergütung, ist dieser geknüft? Die geschiedene Frau von A hat diesen Brief noch nicht bekommen, so das man da bisher keinen Abgleich machen kann.
In diesem Fall kommt es auch den möglichen Bezugszeitraum an, denn dieser kann auch für 17 jährige Kinder in der Berufsausbildung enden. Es kommt viel mehr darauf an wie viel das jeweilige Kind im Jahr verdient. Sobald das Einkommen des Kindes 7680€ im Jahr überschreitet entfallen für die Eltern die Kinderfreibeträge und das Kindergeld.
Handelt es sich bei dem Betrag um das Bruttoeinkommen des Kindes oder ist das der Nettobetrag? Oder muss man dabei noch alle Kosten abziehen, welche bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden können?
Erst einmal darf ich mich korrigieren, das Einkommen wurde seit meiner Ausbildung auf 8004€ angehoben. Dabei zählt grundsätzlich der Bruttolohn zur Berechnung heran gezogen, allerdings werden die Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung wieder abgezogen, die Rentenversicherung, Kirchensteuer oder der Solidaritätszuschlag allerdings wieder nicht. Ebenfalls werden Werbungskosten abgezogen, die rein berufsbezogen sind. Zum kurzen überschlagen reicht also der Nettolohn, zur genauen Berechnung wenn es auf jeden Euro ankommt, allerdings dann nicht mehr.
Einen Anspruch auf den Kinderfreibetrag hat man genau so lange, wie für das Kind noch Kindergeld gezahlt wird. Im geschilderten Fall wäre das also der Zeitraum, in dem sich das betreffende Kind sich noch in der Ausbildung befindet - es sei denn, die von Julix erwähnte Einkommensgrenze wird überschritten oder das Kind hat das 25. Lebensjahr (bzw. 27. Lebensjahr, wenn das Kind einen Grundwehr- oder Zivildienst, einen Dienst als Zeitsoldat bis zu drei Jahren oder einen Dienst als Entwicklungshelfer geleistet hat) überschritten.
Wenn sich das Ausbildungsgehalt des Kindes noch innerhalb der Einkommensgrenze bewegt und das Kind die Altersgrenze noch nicht überschritten hat, kann man eine Änderung des vom Finanzamt verschickten Schreibens beantragen. Hierzu muss man einen "Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" ausfüllen und mit einem Ausbildungsnachweis des betreffenden Kindes versehen beim zuständigen Finanzamt einreichen. Den zweiseitigen Antrag kann man einfach über seine Suchmaschine heraussuchen und downloaden.
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