Beide Partner in den Mietvertrag?

vom 23.10.2011, 11:28 Uhr

Werden bei der Anmietung einer Wohnung beide Partner in den Mietvertrag eingetragen, oder kann man sich dies aussuchen? Was wäre den sinnvoll? Beide Partner zur Absicherung einzutragen, oder nur auf einen? Wie habt ihr dies gemacht, stehen bei euch auch beide mit drin, oder nur einer und wieso steht nur einer im Mietvertrag?

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Das kann man eigentlich machen, wie man will, beziehungsweise wie der Vermieter es will. Ich habe noch nie mit jemandem zusammen gewohnt, ich habe mich nur, als ich auf WG-Suche war, über diese Sache informiert. Klar kann der Vermieter da auch mitreden und dem werden im Zweifelsfall beide im Mietvertrag lieber sein. Denn wenn die Miete nicht bezahlt wird hat er gleich zwei Schuldner, was ihm wohl lieber sein dürfte. Aber eigentlich würde ich mich da weniger nach dem Vermieter richten (wenn man die Wohnung auch so bekommen würde), sondern eher nach den eigenen Präferenzen.

Ich würde ja immer die Lösung bevorzugen, dass einer der Hauptmieter ist und der andere der Untermieter. Klar ist eure Beziehung vielleicht jetzt super, aber wenn beide im Mietvertrag stehen und es Streit und Stress gibt, dann wären bei einer Kündigung oder wenn einer auszieht beide notwendig und das kann eben zu Problemen führen, wenn sich einer quer stellt. Ansonsten gibt es ja immer den Fall (ich würde alle negativen Eventualitäten beachten), dass einer das ganze Geld ausgibt und der andere dann mit den Wohnungsschulden doof dasteht. Klar sagt ihr vielleicht jetzt, dass eure Beziehung toll ist und das nie passiert, aber man weiß ja nie. Da wäre ein Untermietvertrag auch die bessere Variante, da sich damit beide Probleme vermeiden ließen. Auch der Rauswurf des Partners bei Beziehungsende ist nicht wirklich machbar, wenn der mit im Vertrag steht.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Wenn mein Freund dann offiziell bei mir gemeldet ist, stehe trotzdem nur ich im Mietvertrag drin. Denn der wurde vor etwa zwei Jahren gemacht und da war ich halt alleiniger Mieter. Ich werde daran auch nichts ändern, um nicht meinen Vermieter auf die Idee zu bringen dabei gleich die Miete zu erhöhen.

Da wir allerdings langfristig sowieso eine größere Wohnung wollen, werden wir dann beide in Mietvertrag stehen. Auch wenn ich hier alles als Unser bezeichne, ist es rein rechtlich eben meine Wohnung als Mieterin und das möchte ich dann halt nicht mehr.

Außerdem ist ein gemeinsamer Mietvertrag auch immer eine finanzielle Absicherung. Denn selbst wenn man sich trennt und ein Partner auszieht, ist dieser noch an den Vertrag gebunden, so das man nicht plötzlich die Miete allein zahlen muss. Selbst wenn man dies in einer Beziehung nicht wirklich sehen will, das es auch zu einer Trennung kommen kann, sollte man es nicht völlig Außen vor lassen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Das kann man eigentlich machen wie man es mag oder der Vermieter es eben am liebsten hätte. Wobei wenn beide im Vertrag stehen, man davon ausgehen kann, der der Vermieter die Nebenkosten höher ansetzt, als wenn man eine Wohnung allein anmietet. Weil dann wird ja mehr Wasser, mehr Müll ect. verbraucht.

Welchen Vertrag ich wählen würde, würde ich von vielen Faktoren abhängig machen. Stehen beide im Vertrag, kann keiner den anderen einfach so aus der Wohnung schmeißen. Auf der anderen Seite, könntest Du den Mietvertrag aber auch nicht ohne Deinen Freund kündigen. Ich weiß jetzt auch gerade nicht wie die Gesetzeslage ausschaut, wenn beide im Mietvertrag stehen, aber einer auszieht. Ich glaube einer allein kann nicht einfach so kündigen, ich glaube wenn dann müssen beide die Wohnung kündigen.

Ich würde mir überlegen, ob die Beziehung bestand hat. Klar kann jetzt alles ganz rosig aussehen, aber Streit und Stress kann es überall einmal geben.

» tearsdontlie1979 » Beiträge: 424 » Talkpoints: -0,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Das kann man halten, wie ein Dachdecker. Bei der ersten gemeinsamen Wohnung wurde die Wohnung ausschließlich auf meinen Freund eingetragen. Ich bin dann nur zu ihm zugezogen und wurde dann auch nicht nachträglich vermerkt. Da gab es keine Probleme, die hatten wir allerdings auch nicht gehabt, als wir dann in diese Wohnung gezogen sind. Der Vermieter hat uns beide als Mieter eingetragen, aber mein Partner ist der Hauptmieter und ich eben die Mit- oder Untermieterin.

Die Mieter werden im Grunde auch nach Absprache eingetragen, bei Gleichberechtigung macht es natürlich Sinn, wenn beide Partner die Hauptmieter sind, aber ich denke, das sollte man in Ruhe mit dem Vermieter besprechen. Sinn macht es halt, wenn man sich die Verantwortung für die Mietsache teilt und eben gleichberechtigt sein müsste. Als Paar macht es im Grunde für mich mehr Sinn.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Ich wohne jetzt in einer WG mit einem Freund und wir konnten uns das aussuchen. Beide Partner stehen im Mietvertrag wobei ich die Anteile der Genossenschaft alleine übernommen habe, eine Kaution gibt es bei dieser Rechtsform nicht. Die Vermietergesellschaft wollte es bevorzugt so damit sie immer einen greifen können wenn es mal Probleme geben sollte oder ein vorfristiger Auszug eines Mieterteils geben sollte, aber so richtig bestanden hat sie nicht darauf.

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» stex » Beiträge: 741 » Talkpoints: 0,04 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Also, mein Partner ist auch zu mir gezogen und hat sich hier auch angemeldet. Die Sache wurde natürlich vorher mit dem Vermieter abgesprochen und da er ja auch eine Zustimmung erteilen musste, wegen dem Anmelden, haben wir diese Bescheinigung einfach kopiert und legen ihn dann immer dem Mietvertrag bei. Das ist dann praktisch so, als wäre er mit im Vertrag. Mein Vermieter bot uns aber auch an, das wir den Mietvertrag noch nachträglich ändern könnten, damit der Name meines Partners nachgetragen werden kann. Also, man kann es so machen, wie man möchte, aber ich denke, wenn man glücklich zusammen ist, dann ist es doch auch egal, wer oder ob beide im Mietvertrag stehen oder nicht. Einige Vermieter könnten dann ja auch auf die Idee kommen, die Miete gleich aufgrund dessen zu erhöhen, also würde ich es nur machen, wenn man wirklich gut mit dem Vermieter kann, ansonsten würde ich es einfach so belassen.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das kann man in der Tat halten wie man möchte, da gibt es keine Regelungen. Wir sind beide im Mietvertrag eingetragen, denn wir beide wohnen hier und wir beide teilen uns die Kosten. Ich würde das auch immer so handhaben, denn nur so haben auch beide die gleichen Rechte und Pflichten. Wenn nur einer drin steht und es kommt zu einem Zerwürfnis, hat er das Recht, dich aus der Wohnung zu werfen, denn du bist ja nicht im Mietvertrag als Mieter eingetragen. Um diese Gefahr schon von Anfang an auszuschließen, würde ich mich immer mit eintragen lassen.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Wie die Partner in den Mietvertrag eingetragen werden, das ist individuell verschieden. Es kommt ganz darauf an, wie der Vermieter das haben möchte oder wie es den beiden Partner angenehmer ist. Meist wird der Vermieter beide in den Mietvertrag eintragen, weil er dann bei einer Nichtzahlung der Miete an beide Partner herantreten kann.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ich denke auch, dass man das machen kann, wie man es möchte. Die meisten Vermieter bevorzugen allerdings die eine oder andere Variante. Bei meinem Mann und mir war es so, dass ich nicht zu ihm in die Wohnung gezogen bin oder er zu mir, sondern dass wir die Wohnung beide ausgesucht und dann auch gemeinsam dort eingezogen sind. Wir sind dann auch zur Vertragsunterzeichnung zum Vermieter gefahren und wurde dann beide in den Mitvertrag geschrieben. Er fand das einfach besser so, da wir ja auch beide in die Wohnung eingezogen sind.

Ich fand diese Lösung ehrlich gesagt auch am besten. So ist keiner der Hauptmieter und beide sind sozusagen gleichberechtigt, was die Wohnung angeht. Man geht ja nicht gleich davon aus, dass es zu Streitigkeiten kommen könnte, wenn man frisch zusammen zieht, aber es läuft im Leben auch nicht immer so, wie man es gerne haben würde. Sollte es einmal zum Streit kommen und ich wär nur der Untermieter, könnte mein Freund oder Mann mich einfach aus der Wohnung werfen. Also das find ich dann ehrlich gesagt auch nicht so toll und daher war mir auch wichtig, dass wir beide in den Mietvertrag eingetragen worden sind. Das hatten wir auch vorher schon so besprochen, ging also nicht nur vom Vermieter aus. Wir werden nächstes Jahr wahrscheinlich umziehen und da werden wir uns wieder beide in den Mietvertrag eintragen lassen. Ich finde das in einer Partnerschaft einfach besser so.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


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