Neue Haltbarkeitshinweise auf Lebensmittel- wirklich erforde

vom 20.10.2011, 09:32 Uhr

kowalski6 hat geschrieben:[...] Die Hersteller wollen sich dadurch nur ein wenig absichern, dass es eben keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn man sich durch ein Lebensmittel den Magen verdirbt.[...]

Kapier ich nicht. Denn das würde ja wieder heißen, sicher sein, kann man sich eben genau nicht, ab diesem Datum. D. h. der Verzehr wäre ein Glücksspiel auf eigene Gefahr. Ne, ne, MHD heißt für mich, der Hersteller steht nach dem Datum nicht mehr hinter seinem Produkt. Also lasse ich meistens auch die Finger davon.

Am Ende ist das aber auch völlig egal. Ich kaufe immer so viel bzw. wenig ein, dass das mit dem MHD ausreicht, so dass ich kaum mal aus diesem Grund was wegwerfen muss. Deswegen ist es völlig egal, ob ich es als Wegwerfdatum oder Glücksspieldatum betrachte, ich habe es vorher längst aufgefressen.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Richtlinie2 hat geschrieben:Und was hilft mir die Erkenntnis, dass etwas "nicht zwangsläufig schlecht" ist? Dann schaue ich es dumm an, obwohl ich weiß, vergoren sieht man nicht, oder schnuppere ich, obwohl ich weiß, die Bakterien werde ich nicht riechen, oder nasche ich, in der Hoffnung nicht sofort spucken zu müssen? "Nicht zwangsläufig schlecht" heißt doch eigentlich nichts anderes als: "Vielleicht doch schon schlecht".

Nein heißt es nicht. Es heißt nur, dass man sein Köpfchen ein bisschen anstrengen muss und sich überlegen muss, was man da für ein Lebensmittel vor sich hat. Dass man eben nicht reflexartig alles wegwerfen muss wenn das Datum abgelaufen ist, nur weil man in dieser Wegwerfgesellschaft nun mal so konditioniert wurde.

Wenn ich Hackfleisch von Metzger gekauft habe sollte ich das möglichst schnell verbrauchen, weil es nicht lange hält, wie jeder weiß. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist in diesem Fall also sehr angebracht. Speisen, die mit rohen Eiern zubereitet worden sind, sind eine ähnlich problematische Geschichte. So etwas würde ich niemals aufheben und am nächsten Tag noch essen. Wenn ich ein Joghurt mit geschlossenen Deckel aber seit dem Kauf im Kühlschrank stehen hatte, ist es ziemlich egal, ob das Datum auf dem Deckel von Vorgestern ist. Denn das Zeug wird mit Konservierungsstoffen und so weiter behandelt und hatte auch keine Chance mit irgendwelchen Bakterien in der Luft in Verbindung zu kommen. Das gleiche gilt für Reis, Nudeln und Ähnliches. Wenn man das trocken und dunkel lagert und wenn die Tüte geschlossen ist, wird da auch nichts schlecht.

Im Übrigen kann man es riechen, wenn etwas vergoren ist und die Stoffwechselprodukte von Bakterien kann man auch riechen. Das Gleiche gilt natürlich auch für Pilze wie Schimmel und Hefe.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine andere Bezeichnung des Mindesthaltbarkeitsdatums zu einem bewussteren Umgang mit Lebensmitteln führt. Denn das Mindesthaltbarkeitsdatum besagt doch schon, dass ein Lebensmittel mindestens bis zu dem angegebenen Datum haltbar ist, unter Umständen noch länger. Diese Umstände hat ja Cloudy24 schon angerissen. Es gibt Lebensmittel, die schneller verderben und anderen, die eben deutlich weniger empfindlich sind.

Für mich leitet sich daraus ab, dass nicht eine neue Kennzeichnung zu einem bewussteren Umgang mit Lebensmitteln führt, sondern die Kenntnis über Lebensmittel. Wie man das ändern will ist mir allerdings schleierhaft. Denn es gab ja schon häufiger Diskussionen darüber, wie oder besser mit welchen Maßnahmen man beispielsweise eine gesunde Ernährung fördern kann. Wirklich brauchbare Ergebnisse gab es dabei ja auch nicht.

Dass jede Person übrigens die angegebene Menge an Lebensmitteln entsorgt, das glaube ich auch nicht. Als Durchschnittswert kann das aber schon gut möglich sein. In meinem Bekanntenkreis gibt es einige Personen, die Lebensmittel in großem Stil entsorgen und das schon, wenn gerade das Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht ist.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich finde die Bezeichnung „best before“ ehrlich gesagt noch deutlich irreführender als das bisherige „Mindesthaltbarkeitsdatum“, welches ich als Bezeichnung dafür, dass ein Lebensmittel bis zu diesem Datum mindestens haltbar sein muss, schon ziemlich präzise finde. Dass ein Lebensmittel trotz dieser Mindesthaltbarkeit nicht immer auch wirklich bis zu diesem Datum haltbar ist, sondern schon vorher vergammeln kann, ist wohl wieder eine andere Sache. Nicht selten nimmt ein Hersteller ja dankenswerter Weise auch noch genauere Angaben wie „Bei trockener Lagerung mindestens haltbar bis“ vor, sodass man sich als Verbraucher auch noch gleich einen Tipp dazu abholt, wie man das Haltbarkeitsdatum wirklich ausschöpfen kann. Dass Lebensmittel allerdings auch nach Ablauf dieses Mindesthaltbarkeitsdatums noch nicht vergammelt waren, habe ich bisher eher selten erlebt.

Dass nun ein „best before“ dafür sorgen soll, dass man länger an den Verzehr eines Lebensmittels denkt oder nur durch Änderung dieser Bezeichnung nun auch tatsächlich längere Zeit mit diesen Lebensmitteln etwas anfangen kann, glaube ich wiederum weniger. Wenn ich von mir selbst ausgehe, stelle ich ohnehin fest, dass ich zwar beim Kauf auf das Mindesthaltbarkeitsdatum achte, dann aber grundsätzlich zunächst eine Sichtprüfung vornehme und das Mindesthaltbarkeitsdatum nur noch in Einzelfällen überprüfe, wenn ich die betreffenden Lebensmittel hier zu Hause habe. Dass ich geschlossene Verpackungen wegwerfe, kommt bei mir tatsächlich äußerst selten vor, hauptsächlich muss ich Käse oder Toastbrot wegwerfen, das anfängt zu schimmeln oder Gemüse entsorgen, das auch kühl und dunkel gelagert nicht länger als ein paar Tage überlebt.

Das deutlich größere Problem in Bezug auf die Möglichkeit eines rechtzeitigen Verbrauchs von Lebensmitteln sehe ich eher häufiger in den Packungsgrößen. Nicht selten sind die angebotenen und abgepackten Mengen einfach zu groß für den eigenen Bedarf und man schafft sie einfach nicht in der vorgegebenen Zeit. Besonders, als ich noch allein gewohnt habe, hatte ich dieses Problem. Eine Packung Käse, beispielsweise, verbrauche ich wirklich selten komplett, bevor ihr Inhalt zu schimmeln beginnt und ich weiß nicht, was ich daran ändern sollte, außer eben mehr Käse in kürzerer Zeit zu essen. Würde man hier solche Single-Packungen mit der Hälfte der Menge anbieten, dann wäre dieses Problem schon einmal deutlich verringert, jedenfalls in meinem Haushalt.

Vielleicht sollte man darüber einmal nachdenken, statt über eine englische Bezeichnung für einen Begriff, der deutlich exakter ist als sein englisches Pendant und meiner Meinung nach deutlich weniger zu Unverständnis führt. Dass etwas „am besten vor Tag X“ ist, ist ja in Ordnung, das ergibt sich aus dem Begriff „Mindesthaltbarkeitsdatum“ allerdings unter anderem auch. Ein „best before“ beziehe ich allerdings ebenfalls vor allem auf die Genießbarkeit, also den Geschmack, eines Lebensmittels, weniger aber – und das finde ich hier bedeutend wichtiger zu kennzeichnen – auf die Haltbarkeitsdauer, nach deren Ablauf ich auf jeden Fall mit einem Vergammeln der Lebensmittel und daraus resultierenden Gesundheitsschädigungen rechnen muss.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Auch ich verfolge seit einigen Tagen mit großem Interesse die Pläne des Verbraucherministeriums und kann mich deren Meinung einfach nicht anschließen. Ich finde das Mindesthaltbarkeitsdatum, wie es jetzt ist gut, da ich mich danach richten kann. So weiß ich genau, wann die Lebensmittel abgelaufen und nicht mehr zu genießen sind. Bisher hatte alles seine Richtigkeit und ich konnte mich tatsächlich nach diesem Datum orientieren, Milchprodukte waren tatsächlich nach dem angegebenen Datum ungenießbar und Hartweizenprodukte, wie Nudeln oder Reis verloren nach dem Ablauf an Geschmack. Nun kann mir natürlich keiner weis machen, dass sich das Ablaufdatum geändert hat, nur weil die deutsche Bevölkerung mehr Lebensmittel wegwirft.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich das Verhalten des Verbrauchers durch eine neue Angabe verändert. Ich werde für meinen Teil auch weiterhin abgelaufene Produkte vorzeitig verbrauchen oder wegschmeißen, wobei ich gestehen muss, dass ich nur Dinge einkaufe, welche ich auch in den angegebenen Zeitraum verbrauche, so landen eventuell mal Reste im Müll. Wenn man bedenkt, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum lediglich einen neuen Namen erhält und das jeweilige Produkt mit einem Zusatzvermerk versehen wird, ändert sich grob gesehen nichts an dem eigentlichen Mindesthaltbarkeitsdatum, was den ganzen Aufwand nur zu einer sinnvollen Verschwendung von Kosten bezüglich der Mitarbeiter des Verbraucherministeriums macht.

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» Ringwraith » Beiträge: 544 » Talkpoints: 1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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