Fremdzeitung nicht dabei - Infozettel fehlte
B. ist Zusteller einer regionalen Tageszeitung. Neben seinen rund 90 Zeitungen dieser Region hat er auch zwei Fremdzeitungen, also überregional angesiedelte Zeitungen, an einen festen Leserkreis zu bringen. B. ist schon recht gewissenhaft und umso genervter war er, als mal wieder diese Fremdzeitungen fehlte. Das wäre ja nicht zum ersten Mal der Fall, auch nicht zum zweiten Mal. Bislang hatte B. jedoch einen entsprechenden Infozettel dabei gehabt, den er dem Kunden anstelle der Zeitung zustellen musste. Nur war dies nun nicht der Fall. Kurzerhand hatte B. dann entschlossen, selbst einen Zettel zu schreiben, damit der Kunde nicht ganz ohne Info dasteht.
Fehlende Zeitungen werden in der Regel am Folgetag mitgeliefert und dann dem Leser zugestellt. Doch auch am Tag 2 fehlte die Ausgabe vom Tag 1 und wieder hat B. dieses, da der entsprechende Infozettel nicht vorhanden war, vermerkt. Er konnte sich sonst wohl nicht mitteilen und so früh am Morgen möchte auch niemand wach geklingelt werden.
Die Kunden haben sich nun beim Verlag gemeldet und eine Reklamation abgegeben, die in Stichworten aufgenommen wurde - sinngemäß wohl, weshalb der Zusteller den Zettel schrieb und man keine andere Information erhalten habe. B. wurde daraufhin von der Vertriebsleitung befragt und hat gesagt, wie es Sache gewesen, eben dass die Zeitung vom Vortag fehlte und am Folgetag auch nicht mitgeliefert wurde. Diese Leitung hat es zur Kenntnis genommen und daraufhin das Gespräch dann beendet.
Welche Möglichkeit hätte B. sonst gehabt, um den Kunden darüber zu informieren, dass diese Zeitung fehlte? Würdet Ihr Euch beschweren, wenn Ihr solch einen Zettel vom Zusteller vorfindet oder wie würdet Ihr diese Handlung von B. bewerten? Sollte B. beim nächsten Vorfall dieser Art sich nicht mehr dazu hinreißen lassen, um den Kunden zu informieren und das Haus dann grundsätzlich nicht mehr beliefern?
Die Kunden haben doch alle eine Hotline Nummer wo sie den verbleib ihrer Zeitung erfragen können und diese auch gegebenenfalls wenn gewünscht sich nach liefern lassen. Vielleicht hatte Herr B auch Urlaub angemeldet und du als Zusteller hast die Info nur nicht bekommen. Hast du mal auf deinen Lieferzettel geschaut, ob die Zeitung darauf vermerkt ist in der Stückzahl? Eine andere Möglichkeit wäre auch das der Fahrer diese einfach nur vergessen hat heraus zu legen, früh ist bekanntlich immer viel Trubel und die Einzelexemplare sind meistens immer extra gepackt.
Das wäre aber unlogisch, da B. darüber informiert wird, wenn eine Zeitung abbestellt oder auch ausgesetzt wird. Es war aber keine Zeitung vom Lieferanten dabei, ebenso kein Infozettel. B. hat auch bei dem Lieferanten der Zeitung nachgefragt und dieser hatte bestätigt, dass die Fremdzeitungen nicht ausreichend geliefert wurden. Diese werden von einer ganz anderen Ecke Deutschlands hingebracht. B. ist wie gesagt gewissenhaft und schaut schon nach und wenn etwas merkwürdig vorkommt, fragt B. grundsätzlich nach.
Ich hätte nur eine andere Möglichkeit so spontan im Kopf, aber die wäre wohl nicht so üblich: vielleicht könnte B. die Kunden telefonisch vom Verlag aus über die Situation informieren, wenn schon kein Infozettel dabei gewesen ist für die Kunden.
Der Verlag und auch die Kunden werden über einen handschrifltichen Zettel sicherlich nicht so erfreut gewesen sien, wenn ansonsten ein Infozettel dabei ist. Ich kann B. absolut verstehen und finde es auch gut, dass er/sie so gewissenhaft ist, aber leider sieht es eben ein wenig unprofessionell aus, wenn da denn statt der Zeitung oder des Infozettels nur ein handschriftlicher Vermerk im Briefkasten landet. Am ehesten sollte B. also diese Kunden gar nicht erst anfahren und die werden sich dann schon entsprechend beim Verlag melden, denn das machen sie ja trotz des Zettels sowieso, wenn sie zwei Tage keine Zeitung erhalten haben. Für mich klingt es nämlich gerade ein wenig so, dass B. vom Verlag die Schuld zugeschoben wird, was ja aber totaler Schwachsinn ist.
Letztlich ist das Problem natürlich woanders zu suchen, denn es kann meiner Meinugn nach nicht sein, dass einfach zu wenig dieser Zeitungen angeliefert werden, wenn doch klar ist, wie viele Abonnenten es in deiner Region gibt.
Es ist zwar nett, dass B die Kunden handschriftlich informiert hat, aber im Grunde wusste B nicht, warum nicht geliefert wurde. Und so war die Information falsch. Richtig wäre gewesen, wenn B sich am erstem Tag mit dem Verlag telefonisch in Verbindung gesetzt hätte, so dass die Zeitungen wenigstens am nächsten Tag nachgeliefert werden konnten. Wenn sie am zweiten Tag nicht dabei waren, hätte B den Verlag nochmals informieren müssen und darum bitten, dass telefonisch ein Mitarbeiter des Verlages die Kunden anruft und sich entschuldigt.
@diezeuxis, das hätte B. normalerweise auch getan, aber wie mal wieder alles zusammenspielt, war es gerade da der erste Tag vom Urlaub des Vorgesetzten, der diese Zeitungen koordiniert. Sicherlich hätte B. dann am Tag 2 anrufen können, um die fehlende Zeitung selbst zu reklamieren. Aber B. wurde vom Fahrer definitiv gesagt, dass es zu wenig Zeitungen von dieser Fremdzeitung gegeben hätte und dass sie eben am Tag 2 mitkäme. Am Tag 2 war aber nur die aktuelle Zeitung dabei gewesen, nicht die vom Vortag. Jedoch rief bereits am Tag 2 die Vertriebsleitung an und hat selbst nachgefragt.
Die Möglichkeit, den Kunden nicht anzufahren, hat B. kurzzeitig überlegt, es aber dann wieder sein gelassen. So ganz ohne Notiz oder Vermerk wollte B. den Kunden nun auch nicht stehen lassen. B. wird aber dann wohl bei einer ähnlichen Situation so handeln und dann selbst noch einmal den Verlag darüber informieren.
Die Frage für mich stellt sich insofern, ob man für diese Zeitungen bzw. das fehlende Blatt Geld bezahlt hat. Wenn dies nämlich der Fall sein sollte, dann würde ich als Kunde auch beim Verlag anrufen. Schließlich habe ich dieses fehlende Blatt ja auch bezahlt. Wenn der Zusteller schon so nett ist und das vermerkt, dann würde ich das dem Verlag auch mitteilen. Trotz all dem möchte ich natürlich Erstattung und das geht nun mal nur, wenn man auf sich aufmerksam macht. Sobald der Zusteller dafür nicht zur Rechenschaft gezogen wird, ist doch alles gut, oder nicht?
Falls man für die Zeitung ohnehin kein Geld bezahlt, würde ich nicht anrufen und Bescheid sagen. Warum denn auch? Schließlich finanziert sich die Zeitung ja anders und nicht über den Endverbraucher als Abnehmer. Wenn ich nun die ganze Zeit auf diese Zeitung gewartet habe und dann nicht erhalte würde ich wahrscheinlich auch anrufen. Aber ich würde immer den Zusteller positiv vermerken. Schließlich kann man heutzutage nicht davon ausgehen, dass man hier noch eine Nachricht erhält.
Soweit ich das verstehe und beurteilen kann, hat B. sich hier ganz richtig verhalten und ich kann mir auch nichts vorstellen, das er außerdem hätte tun können. Die Umsicht, die B. hier an den Tag gelegt hat, indem er seinerseits einen Zettel mit kurzer Information an den Empfänger der Zeitung geschrieben hat, finde ich sogar wirklich bemerkenswert, weil ich denke, dass längst nicht jeder Zeitungszusteller auf diese Idee kommt und es sich hier offenbar nicht nur um einen Dienst nach Vorschrift, sondern um ein konkretes Mitdenken gehandelt hat.
Dass der Empfänger dieser Zeitung sich dennoch beim Verlag gemeldet hat, finde ich völlig in Ordnung und nachvollziehbar, weil seine Beschwerde sich nicht auf den Zusteller bezieht, sondern auf das Fehlen der Fremdzeitung, die ohne weitere Information nach wie vor nicht ausgeliefert wurde. Ich denke auch nicht, dass der Zusteller B. hier irgendwelche Konsequenzen zu erwarten hat, weil er für diese nicht erfolgte Zustellung nichts kann, dafür nicht verantwortlich ist und sogar noch seinerseits die entsprechenden Schritte unternommen hat, um den Zeitungsabonnenten dem Verlag als Kunden zu erhalten – jedenfalls sehe ich seine Notiz an den Abonnenten als eine solche Maßnahme an.
Bei einer Wiederholung eines solchen Fehlens der Fremdzeitung keine Lieferung mehr vorzunehmen, fände ich allerdings falsch, denn das würde, wenn ich das richtig verstehe, bedeuten, dass der Abonnent überhaupt keine Nachricht erhält und sich ohne jegliche Information über den Verbleib seiner bezahlten Sendung informieren muss. Das fände ich als Abonnent einer Zeitung nicht in Ordnung und ich denke, ich würde mich als Abonnent über den Verlag in diesem Fall sehr ärgern und im Wiederholungsfall auch ein entsprechendes Theater machen oder wenigstens deutliche Worte finden. Durchaus löblich fände ich es in diesem Fall deshalb, wenn der Zusteller sich auch weiterhin in solchen Fällen verantwortlich dafür fühlen würde, mir mitzuteilen, was mit meiner Fremdzeitung passiert ist bzw. dass sie eben nicht zur Verfügung stand und er sie daher nicht ausliefern konnte. Das würde mich sicherlich etwas besänftigen, weil ich immerhin irgendeine Information hätte und nicht einfach ganz „sitzen gelassen“ worden wäre.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-172706.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1037mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 2996mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1850mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1344mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?