Abfindung nach Kündigung durch Arbeitnehmer

vom 18.10.2011, 15:58 Uhr

Ein Unternehmer U besitzt mehrere Unternehmen. Diese Unternehmen arbeiten in dem gleichen Gebäude und die Grenzen sind teilweise fließend, aber es ist eben klar geregelt, wer für welches Unternehmen genau arbeitet. Nun werden die Arbeitnehmer regelmäßig nur befristet eingestellt und dann zum Ende der Befristung von einem anderen Unternehmen eingestellt. Der Grund dafür ist sicher, dass man dann schneller einen Arbeitnehmer los wird, weil man einen befristeten Arbeitsvertrag einfach nicht entfristet. Der Unternehmer hat aber als Grund angegeben, dass er so eine zu lange Bindung der Arbeitnehmer an ein Unternehmen und so hohe Abfindungsansprüche im Falle einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer vermeiden kann.

Meines Wissen ist es doch aber so, dass gesetzlich kein Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer Eigenkündigung besteht. Da die Unternehmen nicht tariflich gebunden sind und auch in den Arbeitsvertragen keine Ansprüche auf Abfindung festgehalten sind, gibt es auch sonst keinen Grund vor der Furcht auf zu hohe Abfindungen, da das zwar verhandelt werden kann, aber beide Seiten zustimmen müssen. Wie sieht es denn nun wirklich aus? Wann besteht ein Anspruch auf Abfindung wenn ein Arbeitnehmer aus eigenem Antrieb kündigt?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Gesetzlich besteht nicht mal ein Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber kündigt. Das ist reine Kulanz des Arbeitgebers. Das haben wir bzw. hat mein Mann erst vor ein paar Jahren vor Gericht durchgemacht. Er hat nur eine Abfindung bekommen, weil die Firma ihn unberechtigter Weise fristlos gekündigt hat und als Entschädigung wurde ihm dann eine Abfindung gezahlt. Diese Abfindung, so wurde es von Gericht gesagt, lag im Ermessen des Arbeitgebers und der Arbeitgeber hat nur einen Vorschlag vom Gericht erhalten. Wir haben uns dann genauer bei der Rechtsanwältin erkundigt und die sagte dann, dass eine Abfindung nicht gezahlt werden muss. Selbst, wenn jemand 50 Jahre im Betrieb gearbeitet hat. Denn in keinem Arbeitsgesetz steht drin, dass der Arbeitgeber Abfindungen zu zahlen hat.

Wenn ein Arbeitnehmer aus eigenen Antrieb kündigt steht ihm dann natürlich genauso wenig (gesetzlich) eine Abfindung zu. Das wäre auch reine Kulanz und kann vor Gericht niemals durchgeboxt werden.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ein Anspruch auf eine Abfindung ergibt sich ausschließlich aus der Zusage des Arbeitgebers, eine solche Abfindung zu zahlen. Oftmals machen große Unternehmen genau dann solche Zusagen, wenn Personal abgebaut werden soll, dies aber auf regulärem Wege nicht gelingen kann (z.B. weil es schnell gehen soll). Dann bietet der Arbeitgeber allen Angestellten an, bei Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages oder bei Einreichung einer ordentlichen Kündigung eine Zuzahlung an, was als Abfindung genommen wird.

Ansonsten besteht selbstverständlich nie ein Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Abfindung. Schon gar nicht, wenn die Kündigung aus eigenem Wunsch stattfindet. Wieso sollte der Arbeitgeber hier auch gezwungen werden können, dem scheidenden Mitarbeiter auch och Geld hinterher zu werfen? Eine Abfindung im eigentlichen Sinn wird ja sowieso eher im Rahmen eines Sozialplans angeboten. Zu solchen Zeitpunkten hat ein Arbeitnehmer aber allein sowieso keine Macht und Möglichkeit mehr, irgendwelche Forderungen zu stellen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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