Autofahrer legt Führerschein der Wehrmacht vor

vom 06.03.2008, 21:46 Uhr

In Nordrhein-Westfalen, in der nähe von Gütersloh, war ein Renter mit seinem PKW unterwegs, als er wegen eines kleinen Unfalls von der Polizei angehalten und kontrolliert wurde. Der Fahrer zeigte den Polizeibeamten dann einen Wehrmachtsführerschein vor. Ausgestellt wurde dieser 1944. Nach eigenen Angaben des Rentners, hat dieser den "richtigen" Führerschein bereits vor Jahren abgegeben.

Der Rentner, der bereits 89 Jahre alt war, wollte eigentlich nur ein paar Einladungskarten für seinen 90. Geburtstag verteilen und deswegen das Auto benutzt. Weiterfahren durfte er trotzdem nicht, da er keinen gültigen Führerschein besaß.

Wie geil ist das denn, es sehen ja manche "grauen Lappen" schon schlimm aus und zerfallen wie mag das Dokument dann ausgesehen haben. Aber eine coole Idee von dem Mann, es mit dem Uralten Führerschein noch zu versuchen. Und das Gesicht der Polzei hätt ich auch gerne gesehen, die kannten das bestimmt nicht mehr :lol:

Liebe Grüße
Sorae

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Hallo,

habe heute auch schon die Story gehört und ich hab mich fast totgelacht! Ich mein, er hatte ja den Führerschein schon abgegeben, dann hätte er halt sagen sollen er hat keinen...aber dann seinen Lappen aus der Nazi-Zeit rauskramen, da muss man erstmal darauf kommen! Wie ist das eigentlich rechtlich? Ich mein, dass der abgelaufen ist, ist ja klar aber wenn mein Führerschein abgelaufen ist und es der Polizei auffällt, dann ist es ja auch nicht gleich Fahren ohne Fahrerlaubnis!

Naja, ich denke dem wird nicht viel passieren, zu schaden ist ja scheinbar keiner groß gekommen (hieß ja "kleiner Unfall"), da muss er halt den Schaden zahlen und ich hoffe sie sehen von einer Geldstrafe ab, Fahrverbot wird ihn nicht mehr interessieren, es sei denn es ist ein zehnjähriges bis zum 100.Geburtstag! :lol:

Gruß,

VivaBavaria

» VivaBavaria » Beiträge: 302 » Talkpoints: -0,92 » Auszeichnung für 100 Beiträge


VivaBavaria hat geschrieben:Wie ist das eigentlich rechtlich? Ich mein, dass der abgelaufen ist, ist ja klar aber wenn mein Führerschein abgelaufen ist und es der Polizei auffällt, dann ist es ja auch nicht gleich Fahren ohne Fahrerlaubnis!

Was denn sonst? Eine gültige Fahrerlaubnis hat er ja nicht also ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis. Vor allem wenn er seinen alten Lappen freiwillig abgegeben hat.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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