Ebay- Änderung der Artikelbeschreibung- was kann man tun?

vom 17.10.2011, 01:33 Uhr

Herr A. wollte sich etwas bei Ebay ersteigern und war auch ganz stolz weil sein Höchstgebot nicht überboten wurde. In dem Artikeltext stand zum Zustand des Artikels nichts näheres. Allerdings sah der Artikel auf dem Produktbild wohl aus wie original verpackt und deshalb hat Herr A. auch auf den Artikel geboten. Er hätte auf den Artikel nicht geboten, wenn aus dem Artikeltext hervor gegangen wäre, dass der Artikel gebraucht ist.

Herr A. hatte wie gesagt sein Höchstgebot abgegeben. Die Auktion lief aus, als Herr A. nicht daheim war. Noch vor Auktionsende hat der Verkäufer die Artikelbeschreibung geändert. Nun steht dort das der Artikel mehrfach getragen wurde. Generell hat Herr A. nichts gegen gebrauchte Gegenstände. Aber in dem Fall ist Herrn A. das zu unhygienisch. Man kann nun natürlich sagen, die Artikelbeschreibung ist geändert worden, bevor die Auktion auslief. Allerdings geben doch viele User ein Höchstgebot ab und sitzen dann nicht vor ihrem Computer um eventuelle Änderungen zu beobachten.

Was kann Herr A. nun unternehmen? Hat er eine Möglichkeit vom Verkauf zurück zu treten oder kann sich der Verkäufer damit rechtfertigen, dass er die Änderungen ja vor Auktionsende gemacht hat und der Käufer ja somit informiert wurde?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Wenn jemand etwas auf Ebay ersteigert, dann muss er das dann im Endeffekt eigentlich auch kaufen. Man kann als Bieter jedoch bis zu wenigen Sekunden vor dem Kautionsende sein Angebot zurücknehmen. Somit kann man sich beispielsweise vor irgendwelchen Änderungen schützen. Man bietet auf ein aktuelles Angebot. Sobald sich dieses irgendwie verändern würde, ist das eigene Gebot eigentlich nicht mehr gültig. Wie das allerdings bei Ebay aussieht, weiß ich nicht genau. Ich glaube aber, dass man auf jeden Fall eine Benachrichtigung bekommt und sich die Änderungen ansehen kann. Dann kann man sein Angebot immer noch zurückziehen.

Natürlich kann man auch kurz vor dem Ende der Kaution dann erst etwas an dem Angebot ändern und der Bieter hätte dann eigentlich kaum Zeit um das zu kontrollieren. Ich denke in so einem Fall hat der Bieter nicht mehr die Pflicht das Angebot wahrzunehmen.

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich würde einfach mal den Verkäufer anschreiben und ihm erklären das du bereits vor ende der Auktion auf den Artikel geboten hattest, da du davon ausgegangen bist das die Artikelbeschreibung den Tatsachen entsprechen und nicht wenige Stunden vorher noch geändert werden. Zum Zeit deines Gebotes war der Zustand anders und wurde praktisch erst nach deinem Gebot verändert. Nachvollziehbar ist es ja anhand der Uhrzeiten wann die Artikelbeschreibung verändert wurde und wann du Geboten hattest. Ich würde dann mit diesen Grundlagen an den Verkäufer heran treten und vom Kauf zurück treten. Irgendwo bei Ebay kann man auf Grund dessen auch bei einem Privatverkäufer vom Kauf zurück treten, dennoch würde ich ersteinmal mit dem Verkäufer sprechen, bevor du mit einer Ebay Meldung weiter machst.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Also ich denke auch, dass man in diesen Fall auf jeden Fall etwas machen kann. Hier kam es ja quasi zu einer Täuschung von Seiten des Verkäufers. Ich frage mich allerdings, wie dieser die Artikelbeschreibung kurz vor Ende der Auktion noch ändern konnte, obwohl schon Gebote angegeben wurden. Ich habe auch schon öfter bei Ebay verkauft und wollte da noch etwas in der Artikelbeschreibung ändern. Das ist aber nur möglich, wenn die Auktion noch ohne Gebot ist bzw. erst in mehr als 24 Stunden abläuft. Da ist der Schutz des Käufers im Grunde ja gegeben. Hinzu fügen kann man zwar noch etwas, aber nichts mehr ändern. Inwieweit hier nun die Beschreibung geändert werden konnte, weiß ich eben nicht.

Also ich würde mich auf jeden Fall zuerst einmal an den Verkäufer wenden und ihm den Sachverhalt erklären. Es ist ja wohl ein himmelgroßer Unterschied, ob man nun auf einen neuen oder eben einen gebrauchten Gegenstand handelt. Sollte der Verkäufer dann wider Erwarten keine Einsicht zeigen, dann würde ich mich direkt an Ebay wenden. Da muss man echt etwas machen können, zumal man ja auch nachvollziehen kann, dass etwas erst nachträglich in der Beschreibung geändert wurde. Das wird in der Beschreibung ja immer mit Datum angegeben. Da sollte man also auf jeden Fall etwas machen können. Ich würde den Artikel nun auch nicht mehr nehmen, wenn ich der Meinung war, auf einen neuen Artikel zu bieten und sich dann herausstellt, dass dieser gebraucht ist. Da hat der Verkäufer schon die Pflicht, die Artikelbeschreibung verständlich zu formulieren.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Ein insgesamt recht unverständlicher Vorgang. Auch nach meinem Dafürhalten kann man normalerweise einen Text nicht mehr ändern, sobald ein Angebot eingegangen ist. Außer, man hat z. B. Bilder von einem eigenen Webspace eingefügt und würde nun dieses Bild verändern. D. h. man lässt die Bezeichnung des Bildes auf seinem Webspace unangetastet, tauscht aber den Bildinhalt aus. So könnte man z. B. am Anfang eine weiße Fläche als Platzhalter einfügen und später diese weiße Fläche durch ein Bild mit Text austauschen. Nachvollziehbar ist das trotzdem - für Ebay. Da aber ein "Kurzschluss" mit Ebay nicht möglich ist, dauert so etwas und bedeutet vermutlich nur Ärger.

Muss man denn nicht zudem bei Artikeleinstellung angeben, ob ein Artikel "Neu" oder "Gebraucht" ist? Ich meine, das wäre eine Pflichtangabe.

Wenn es so ist, wie von dir beschrieben, hast du auf einen Artikel geboten, dessen wesentliche Eigenschaften sich im Verlauf des Verkaufs geändert haben. Da du davon keine Kenntnis hattest, sehe ich keine Verpflichtung, den Artikel abzunehmen. Ich meine natürlich "Herr A" muss nicht abnehmen. Das würde ich dem Verkäufer kurz mitteilen. Bitte einfach um eine zwanglose Rückabwicklung des Verkaufs. Macht der Verkäufer Probleme, muss Herr A. eben Ebay benachrichtigen.

Ebay hat ja kein eigenes Gesetz. Wenn dir also jemand im Geschäft rote Schuhe verkauft und du stimmst zu und er übergibt dir dann plötzlich einen Karton, auf dem steht "Farbe: grün", dann würdest du das doch sofort sagen: So nicht! Im Gegenteil, es steht nämlich dann die Frage im Raum, ob der Verkäufer nun nicht eigentlich verpflichtet ist, dir diese roten Schuhe zu besorgen. Aber das lassen wir mal außer Acht.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich muss mich doch etwas wundern, eigentlich hat Ebay da einen Riegel vorgeschoben. Ein Verkäufer kann seinen Text meines Wissens nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor einer Auktion ändern und diese Änderungen kann man sich auch anzeigen lassen. Auch ist es möglich dass im Text dann noch steht dass der Verkäufer an einem bestimmten Datum Änderungen hinzugefügt hat die dann auch im Wortlaut erscheinen. Zusätzliche Sicherheit ist neuerdings auch noch die zwingende Eingabe des Zustandes des zur Auktion angebotenen Artikels.

Fakt ist dass A gute Karten hat den Artikel nicht nehmen zu müssen. Zum guten Ton würde es gehören dass bei einer so wesentlichen Änderung der Verkäufer angibt dass die bisherigen Gebote zurückgezogen werden dürfen wenn die Änderungen für einen Käufer nicht akzeptabel sind. Ich würde mir da überhaupt keine Gedanken machen, A kann der Sache ganz gelassen gegenüberstehen.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich denke auch nicht, dass Herr A auf den Kauf eingehen muss. Immerhin hat der Verkäufer die Artikelbeschreibung geändert, wovon Herr A nichts wusste. Vor allem, sieht man ja, zu welchem Zeitpunkt der Verkäufer die Artikelbeschreibung geändert hat. Und Herr A hat sein Höchstgebot schon vorher abgegeben, was auch nachweisbar ist. In dem Fall denke ich nicht, dass der Kauf bindend ist.

Ich würde auch zuerst den Verkäufer kontaktieren. Vielleicht sieht er es auch von alleine ein und verzichtet auf das Gebot von Herrn A. Wenn das allerdings nichts bringt, dann sollte Herr A sich an eBay wenden und den Vorfall schildern. Und ich bin mir sicher, dass eBay Herrn A Recht geben wird.

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich kaufe zwar selten bei Ebay, aber ich meine mich zu erinnern, das die Gebote gestrichen wurden, wenn man das Angebot nochmal verändert hat. Wobei ich auch schonmal versucht habe der Artikelbeschreibung etwas hinzu zu fügen und da kam auch eine Meldung, das dies nur bis 12 Stunden vor Ende der Auktion und wenn noch kein Gebot abgegeben wurde, möglich wäre.

Sollte es solche, nennen wir sie mal Sicherungen, bei Ebay noch geben, dann frage ich mich gerade, wie der Verkäufer sein Angebot noch kurz vorher ändern konnte. Oder hat vielleicht A vorher etwas überlesen und würde nun gerne auf den Kauf verzichten?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Punktedieb hat geschrieben:[...]Sollte es solche, nennen wir sie mal Sicherungen, bei Ebay noch geben, dann frage ich mich gerade, wie der Verkäufer sein Angebot noch kurz vorher ändern konnte. [...]

Wie von mir oben beschrieben, durch Austausch von "Bildtext". Vorher fügt man z. B. einen leeren Platzhalter (ein *.gif) ein und tauscht später "leer" durch was auch immer. Uns schon hast du dein Angebot geändert. Das sollte eigentlich jederzeit möglich sein, denn die Änderung findet nicht auf einem Ebay Server sondern auf dem eigenen Webspace statt. Bitte um Korrektur, wenn nicht.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


@Richtlinie2

Hier geht es aber um den Text in der Artikelbeschreibung. Klar kann ich den via Bild von externen Webspace einfügen. Und ich kann dann auch diese Datei austauschen. Da hast du schon recht. Aber dann könnte man A jetzt auch unterstellen das er das vorher überlesen hat, das der Artikel schon mehrmals benutzt wurde.

Es wäre vielleicht sinnvoll, wenn hier ein Link zur Auktion gepostet würde, damit man sich das anschauen kann, wann da Änderungen vorgenommen wurden. Denn soweit mir bekannt ist, steht Datum und Uhrzeit der Änderung dann dabei.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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