Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen?

vom 16.10.2011, 14:39 Uhr

Ich habe eben in der hiesigen Wochenzeitung nach Wohnungen geschaut und da werden auch Eigentumswohnungen angeboten. In der Anzeige steht dann auch hinter der Aufteilung der Räume das Wort "Teilungserklärung". Ich habe davon noch nie etwas gehört und habe mich gefragt, was das ist. Es steht auch nur bei den Eigentumswohnungen. Bei den Häusern und Mietwohnungen habe ich es nicht finden können. Weiß jemand was das ist und kann es erklären?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



In einer solchen Teilungserklärung wird festgehalten, welche Teile des Gebäudes zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören und welche zum Sondereigentum des Einzelnen. Eine solche Erklärung muss notariell beglaubigt, mit entsprechenden Bauzeichnungen versehen und danach im zuständigen Grundbuchamt hinterlegt werden. Soll eine Änderung der Teilungserklärung erfolgen, ist dies nur möglich, wenn alle Eigentümer ihre Zustimmung geben.

» Doreen82 » Beiträge: 316 » Talkpoints: 7,93 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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