Namensänderung nach der Scheidung vom zweiten Mann
Frau A ist zweimal geschieden und hat aus erster Ehe einen Sohn und aus der zweiten Ehe auch einen Sohn. Nun möchte der Sohn aus erster Ehe eine Namensänderung auf den Namen der Mutter. Die Mutter hat aber noch den Nachnamen aus der zweiten geschiedenen Ehe und weiß nun nicht, ob es überhaupt möglich ist, da eine Namensänderung zu beantragen für ihren Sohn. Der zweite Exmann hätte allerdings kein Problem damit, wenn der Sohn auch diesen Namen annehmen würde und Frau A weiß, das es machbar ist, wenn sie ihren Mädchennamen wieder annimmt.
Der Sohn von Frau A möchte die Namensänderung selber gerne und Frau A wurde auch schon von der Lehrerin ihres Sohnes angesprochen, das es wohl die beste Lösung wäre, weil der Sohn von Frau A sich ständig weigert seinen Nachnamen bekannt zu geben. Der Nachname ist von kroatischer Herkunft und auch sehr schwer auszusprechen. Des Weiteren würde es auch für die Zukunft sicher einiges leichter sein, wenn das Kind auch einen anderen Nachnamen hätte, denn Frau A ist mit der Problematik des kroatischen Nachnamens schon öfter konfrontiert worden, als sie ihn selber noch hatte. Frau A möchte das auch nur beantragen, weil der Sohn das sehr oft anspricht und sich anscheinend sehr wünscht.
Ohne die Zustimmung des Erzeugers und auch Namensgebers kann Frau A nur gerichtlich etwas erwirken. Dazu sollte Frau A das Jugendamt einschalten und ein Rechtsanwalt. Dann geht das ganze vor das Familiengericht. Wenn dieses entscheidet, dass der Junge von Frau A den Namen eines Mannes bekommt, der mit ihm gar nichts zu tun hat, dann hat der Erzeuger immer noch ein Widerspruchsrecht und wenn man Rech hat, zieht sich das ganze über Jahre hinweg.
Was macht Frau A denn, wenn sie noch einmal heiratet? Nimmt dann der Mann den Namen der Frau an, damit alle den gleichen Namen haben? Oder will Frau A dann einen anderen Namen als die Kinder haben. Das wird auch das Gericht fragen. Denn es ist ja nicht abwegig, dass Frau A noch einmal heiratet und dann die Kinder sowieso einen anderen Namen als Frau A haben, wenn der neue Mann nicht den Namen seines Vorgängers haben will.
Der Erzeuger hatte vor einigen Jahren einer Adoption zugestimmt, mit den Worten, dann sei er den Ballast ja auch los, aber da Frau A damals noch nicht so lange verheiratet war, stimmte das Jugendamt der Adoption nicht zu. Ob der Erzeuger einer erneuten Namensänderung zustimmen würde, kann Frau A auch nicht mit Sicherheit sagen, aber der Namensgeber ist auf jeden Fall damit einverstanden, denn den hat Frau A vorab schon mal gefragt. Er würde es sogar befürworten und auch die Lehrerin fände eine Namensänderung angebracht, denn anscheinend scheint es den Sohn sehr zu belasten.
Frau A hat auch nicht vor noch einmal zu heiraten, denn diesen Schritt hat sie nun zweimal hinter sich und sie ist nun der Meinung, das man auch ohne Trauschein glücklich zusammen leben kann. Also da würde es keinerlei Probleme geben, denn heiraten kommt für Frau A definitiv nicht mehr in Frage.
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