Welche Gründe können eine Privatinsolvenz verhindern?

vom 15.10.2011, 11:09 Uhr

Hier Jobcenter überweist 83000 Euro zu viel- Empfänger verprasst klang kurz an dass bewusst gemachte Schulden eine Privatinsolvenz verhindern. Ich kenne mich leider zu wenig mit diesem Thema aus um genau zu wissen welche Gründe eine Privatinsolvenz verhindern könnten, aber vielleicht weiß ja die Masse mehr. Bei der oben erwähnten Anmerkung könnte ich mir vorstellen dass es da zu einer Verwechslung gekommen ist. Soviel ich weiß muss man sich als Schuldner in einer Privatinsolvenz wohl verhalten, das heißt man darf keine neuen Schulden aufnehmen sonst ist das ganze Verfahren hinfällig. Aber ganz genau und mit absoluter Sicherheit weiß ich es wirklich nicht.

Also, welche Gründe können eine Privatinsolvenz verhindern?

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Es gibt eine ganze Reihe von Sachen die eine weitere Insolvenz verhindern. Zum einen wäre da das die Schuldner eventuell Geld nebenbei an Gläubiger überweisen, das verstößt natürlich auch dagegen oder halt das sie Geld verschleiern welches zum Beispiel aus Schwarzarbeit herbeigeführt wird und dies nicht gemeldet wird.

Die Liste ist eigentlich sehr lang was sie nicht dürfen, so das das ganze Thema eigentlich recht komplex ist. Auf der anderen Seite gesehen, weiß ich das man Personen die ersteinmal in der Insolvenz sind, gar nicht so ohne weiteres da hinaus bekommt. Es müssen wirklich triftige Gründe geben, die alle exakt bewiesen werden müssten, um eine Insolvenz zu kippen bzw. ersteinmal eine neue Prüfung zu veranlassen. Behauptungen und was wäre wenn helfen da überhaupt nix.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Am einfachsten beantwortet sich Deine Frage wohl dadurch, dass man die Voraussetzungen für die Durchführung einer Privatinsolvenz aufzählt. Eine Privatinsolvenz kann nur von einer natürlichen Person angemeldet werden, die keine selbstständige Tätigkeit ausgeführt hat. Für den Fall, dass eine natürliche Person, die eine Privatinsolvenz anmelden will, selbstständig war, gilt diese Maßgabe dann nicht, wenn wenn die Vermögensverhältnisse des Schuldners überschaubar sind, was bedeutet, dass er weniger als zwanzig Gläubiger haben muss, und es gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gibt.

Darüber hinaus darf der Schuldner keine Schulden bei öffentlichen Stellen, so beispielsweise dem Finanzamt, dem Arbeitsamt oder aus Ordnungswidrigkeiten haben, außerdem auch solche, die aus strafbaren Handlungen stammen, soweit ich weiß, und es muss vor Aufnahme des Verbraucherinsolvenzverfahrens eine außergerichtliche Schuldenbereinigung versucht worden sein. Erst, wenn der Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung fehlgeschlagen ist, kann ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden, wobei der Schuldenbereinigungsplan beizulegen ist.

Sind also vor allem diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren nicht möglich. Nähere Informationen findet man im Übrigen in der Insolvenzordnung.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wenn man beispielsweise Kaufsüchtig ist, kann man leider keine Privatinsolvenz in die Wege leiten. Man müsste erst einmal mit seiner Kaufsucht in Behandlung gehen und diese dann auch erfolgreich beenden. Leider werden hier von gleich keine Erfolge zu sehen sein, denn die Behandlung bedarf eben Zeit.

Aber bei einer aktiven Sucht kann man so keine Schulden bearbeiten, denn es wird ja kein sofortiger Stopp in Sicht sein. Treten nämlich neue Schulden auf ist die Insolvenz in absoluter Gefahr, d.h. sie wird dann versagt und eben alle Schulden laufen wie gewohnt weiter.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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