Jobcenter überweist 83000 Euro zu viel- Empfänger verprasst
Im Jobcenter von Salzwedel ist eine peinliche Panne passiert. Eine Bedarfsgemeinschaft erhielt einen Bescheid dass sich ihr monatliches ALG-II-Geld auf monatlich knapp 43 000 Euro beläuft und diese Summe wurde dann auch anstandslos überwiesen und einen Monat später noch einmal dieselbe Summe. Dann muss es wohl jemanden aufgefallen sein und es wurde versucht das Geld zurück zu holen was aber trotz Kontensperrung nur zum Teil gelang. 33 000 Euro wurden bereits abgehoben und ausgegeben.
Die Empfänger des Geldes hatten sich zwar über diese Summe gewundert die doch um ein Beträchtliches höher lag als sie bisher immer erhalten hatten, aber deshalb auch kein schlechtes Gewissen beim ausgeben des Geldes gehabt. Nach ihrer Aussage hatten Recherchen im Internet ergeben dass sie das Geld behalten können weil es sich nicht um einen Fehler handelt der auf falschen Angaben beruht. Inzwischen haben sie sich auch einen Rechtsanwalt genommen, die Prozesskostenhilfe auf Kosten der Steuerzahler macht es ja möglich, der nun unter anderem wiederum die Sparkasse verklagte weil sie nach seiner Ansicht einen großen Teil dieser Zahlungen unrechtmäßig zurück gebucht hatte und auch das Konto sperrte.
Für mich steht hier eigentlich die Frage wie so etwas überhaupt passieren kann und ob das nun von den Bedarfsempfängern äußerst dreist und klug ist oder was ich überhaupt davon halten soll? Natürlich ist es zu Unrecht erworbenes Geld, aber wenn behauptet wird dass die Käufe nicht zurückgegeben werden können weil man die Quittungen dafür weggeworfen hat dann spricht das schon für eine gewisse Pfiffigkeit. Die fehlende Summe muss natürlich zurückgezahlt werden, über die Raten streiten nun die Parteien. Das Jobcenter will monatlich eine Summe von etwas mehr als 200 Euro einbehalten, der Rechtsanwalt hat wohl 35 Euro angeboten. Wie auch immer man sich einigen wird, der Großteil des Geldes wird wohl für immer verschwunden sein und wenn wie angekündigt eine Privatinsolvenz angestrebt wird dann werden wohl auch diese Forderungen ins Leere laufen.
Also, ich finde es auch schon eine echte Dreistigkeit von den Leistungsempfängern und für mich zeugt das nicht grade von Pfiffigkeit, so wie du es nennst, denn ihnen hätte doch klar sein müssen, das sie das Geld auf jeden Fall irgendwann zurückzahlen müssen. Auch die Leute, die beim Amt für die Anträge zuständig sind, sind auch nur Menschen und können Fehler machen, aber das dann die Empfänger wirklich einfach nur das Geld gesehen und ausgegeben haben, ist einfach nur unüberlegt. Ich beziehe zur Zeit auch einen Teil Leistungen vom Amt, aber wenn mir so etwas passieren würde und dann auch noch in so einer extremem und unrealistischen Höhe, hätte ich mich wahrscheinlich schon von alleine ans Amt gewendet, weil es ja jedem Klar sein sollte das kein Amt so etwas einfach so passieren lässt, ohne das Geld zurück zu fordern.
Da es sich um eine so hohe Summe handelt, hätte es klar sein müssen, das es zurück gezahlt werden muss. Ich wäre schon bei der ersten so hohen Summe zum Amt und hätte nachgefragt und sie auf den Fehler drauf hingewiesen. Aber ich denke sie haben nur das Geld gesehen und mehr nicht. Leider gibt es solche Menschen die das Geld dann einfach ausgeben. Und wenn sie jetzt in die Insolvenz gehen, dann ist das Geld eh futsch. Aber leider haben die guten Leute auch recht, es war ein Fehler vom Amt, und Fehler vom Amt die nicht auf falschen Angaben beruhen, ist dann Problem des Amtes und nicht des Hilfeempfängers. Sprich wenn sie Glück haben, kommen sie mit einer Klage vielleicht auch noch durch. Und das wäre dann schon mehr als dreist.
Zunächst kommt mir der Gedanke, dass die Schulden, die die Bedarfsgemeinschaft nun aufgrund dieses Fehlers der Arbeitsagentur hat, nicht Schulden bei denjenigen sind, bei denen Käufe getätigt wurden, es handelt sich also nicht um Konsumschulden, sondern um Schulden gegenüber einer öffentlichen Stelle, nämlich der Arbeitsagentur. Schulden dieser Art fließen nicht in eine Privatinsolvenz ein, was bedeutet, dass diese Schulden auf jeden Fall zurückbezahlt werden müssen und nicht mit einer Privatinsolvenz einfach aus der Welt geschafft werden können.
Wie ein solcher Fehler passieren kann, kann ich auch nicht wirklich beurteilen, aber offenbar ist es möglich, dass so etwas passiert. Dass diese Bedarfsgemeinschaft sich lediglich gewundert haben will, das Geld aber behalten hat, nachdem es sich im Internet über die Rechtslage zu informieren versucht hat, finde ich eher dreist, denn bei einem regelmäßigen Bezug irgendwelcher Gelder, die schon im Vorfeld monatlich überwiesen wurden, fällt eine solche Summe natürlich auf. Das ist sie ja auch, aber diesen Fehler der Arbeitsagentur einfach mit einem „ich hab mich auch gewundert“ zu quittieren, kann nicht richtig sein.
Da diese Summe nun zurückgezahlt werden muss, liegt außerdem auf der Hand, dass es sich hier nicht um Glück für die Bedarfsgemeinschaft und gleichzeitiges Pech für die Arbeitsagentur handelt und die Rechtslage geklärt ist. Das Geld muss natürlich wieder zurücküberwiesen werden und die Sache ist nun nicht einfach als Fehler der Arbeitsagentur zu verbuchen, die die 33.000 ausgegebenen Euro nun eben in den Wind schreiben muss. Der Rechtsanwalt der Bedarfsgemeinschaft soll wohl eher Schlimmeres verhindern und vor allem dafür sorgen, dass die Bedarfsgemeinschaft einigermaßen heil aus dieser Angelegenheit herauskommen kann.
hooker hat geschrieben:33 000 Euro wurden bereits abgehoben und ausgegeben.
Das fand ich auch erstaunlich, wenn man bedenkt, dass es sich bei den Ausgaben lediglich um eine Babyerstausstattung und die Neueinrichtung einer Wohnung handeln soll. Da kann man schon einiges erwirken. Die Behauptung, die Quittungen seien vernichtet, finde ich sehr bedenklich und die Handlung vorsätzlich. Denn man kann doch wohl annehmen, dass man wegen eventueller Garantieansprüche und deren einfacherer Abwicklung, diese Belege zumindest für einige Zeit aufbewahrt. Schon allein deswegen könnte ein Prozess ja ganz anders ausgehen als von den Beiden erwartet.
Bedenklich fand ich auch, dass die beiden erwachsenen Personen auch noch öffentlich erklärten, dass sie sich im Internet informiert hatten und so sicher waren, dass sie dieses Geld ausgeben könnten und es nicht zurück verlangt werden könne. Soweit ich weiß, gilt das aber nur in Ausnahmefällen, wenn etwas eben nicht zurückgegeben werden kann, wie das Abendessen im 5-Sterne-Restaurant. Ebenso sollte ein Empfänger staatlicher Unterstützung wohl seine Bescheide kontrollieren und wenn für ihn eindeutig zu erkennen ist, dass der Bescheid einen Fehler enthält, dann ist wohl so eine Rückforderung auch rechtens und er muss einfach damit rechnen. Anders sieht es da wohl nur bei Bescheiden aus, bei denen der Empfänger nicht ohne weiteres erkennen konnte, dass ein Bescheid nicht in Ordnung ist. Bei einer monatlichen Summe von über 40.000 Euro kann man sich wohl denken, dass der Bescheid nicht in Ordnung ist.
Aber ich denke, dass das Verhalten des Amtes auch nicht ohne Fehl und Tadel ist, einfach das kontoführende Institut der Empfängerin zu bitten das Konto zu sperren und das Geld zurück zu überweisen ohne dass zuvor nicht einmal ein Rückforderungsbescheid ergangen ist. Klar will man das Geld schnellstmöglich wiederbekommen, aber dann sollte man auch den Weg gehen, der nicht noch mehr Geld kostet.
Wie das passiert ist, ist sicher recht einfach auf dem Bescheid nachzuvollziehen: irgendjemand hat beim Eingeben der Daten einen Fehler gemacht. Dass dieser Fehler erst nach zwei Monaten auffiel, weil einfach zu viel Geld für Bedarfsgemeinschaften ausgegeben wurde, ist schon merkwürdig. Sicher werden die Bescheide oft nicht mehr manuell versendet, aber ein Ergebnis wird der Bearbeiter sicher auf dem Bildschirm sehen.
Ich verstehe nicht, wie man dieses Geld ausgeben kann, wenn es einem doch nicht zusteht und es so offensichtlich ist, dass eine Auszahlung in der Höhe eindeutig ein Versehen sein muss. Eigentlich wäre die Bedarfsgemeinschaft dann doch schon zu verpflichtet, diesen Fehler bei der Arbeitsagentur zu melden. Wenn es sich um einen kleinen Betrag von vielleicht 10 Euro mehr handelt, dann kann ich schon noch verstehen, dass man darauf vielleicht nicht so geachtet hat und dieses Geld dann ausgegeben hat.
Aber 33.000 Euro sind ja keine Kleinigkeit und schon gar nicht für jemanden, der von der Arge sein Geld bezieht. Ich stelle es mir sehr schwer vor, diesen Differenzbetrag noch zurück zu zahlen. Aber an so etwas hätte die Bedarfsgemeinschaft eher denken sollen. Wie allerdings auch so ein gravierender Fehler bei der Arge passieren kann, ist mir unverständlich.
Ich finde das etwas amüsant. Wenn man überlegt, dass die Zahlungsempfänger sowieso finanziell nichts zu verlieren haben, haben die das für sich wunderbar gelöst. Selbst wenn es zurückgefordert wird, kann man einem nackten Mann kaum in die Tasche greifen. Auf der anderen Seite vermute ich allerdings, dass da strafrechtlich eigentlich noch was nachkommen müsste, denn irgendwo dürfte denen die Fehlberechnung des Amtes durch aus klar gewesen sein.
Ob es klug war von den Bedarfsempfängern, weiß ich nicht, aber auf jeden Fall war es mehr als dreist, über diesen Geldbetrag einfach zu verfügen. Wenn du meinst, es hat mit Pfiffigkeit zu tun, die Quittungen einfach zu vernichten, muss ich dir teils Recht geben. Denn diese Leute wussten ganz genau, dass das Geld ihnen nicht zu stand und es zurückgefordert würde. Es nun schnell auszugeben, jedenfalls den größten Teil, finde ich aber mehr als unverschämt. Ein Schamgefühl besitzen die Leute sowieso nicht.
Von dem Geld können sie ja nur erst ganz kurz Sachen und Möbel gekauft haben. Auch ohne Quittungen ist es möglich, Sachen umzutauschen. Und wenn die entsprechende Person vom Amt mit den Firmen gesprochen hätte, wäre da auch noch eine Kulanzregelung möglich gewesen. Aber das Amt wird sich auch keine Mühe geben, das Geld wieder hereinzuholen. Wie das passieren konnte, verstehe ich nicht, denn die Berechnung des Sachbearbeiters wird vor Anweisung doch nachgeprüft und mit OK versehen.
Mit einer Klage können diese Sozialgeldempfänger doch nicht durchkommen, weil es klar ersichtlich ist, dass es sich um einen Irrtum handelt. Im Gegenteil, in meinen Augen gehören diese Menschen angezeigt und verurteilt. So aber nehmen sie sich auf Kosten des Steuerzahlers noch einen Anwalt. Der Anwalt müsste mit verklagt werden, weil er seinen Klienten so etwas rät.
Cid hat geschrieben:So aber nehmen sie sich auf Kosten des Steuerzahlers noch einen Anwalt. Der Anwalt müsste mit verklagt werden, weil er seinen Klienten so etwas rät.
Verglichen mit dem Steuergeld, das die schon ausgegeben haben, sind das Peanuts. Aber ich verstehe was du meinst. So etwas ähnliches habe ich mir beim Lesen auch gedacht. Es ist schon unglaublich, dass man für jeden Mist einen Anwalt findet. Nur weil sich einer für einen einsetzt, wird das Paar nicht wie hier von einer anderen Userin geschrieben vielleicht Glück haben und mit dieser Masche durchkommen. Da würden einige zu Recht auf die Barrikaden gehen. Auch Anwälte sind nur Menschen, die Fehler machen und Geld verdienen wollen. Ein Jurastudium bedeutet nicht, dass die alles wissen und korrekt beurteilen. Wäre das so bräuchten wir keine Gerichte mehr.
Ich lese das hier zum ersten Mal und mir fehlen echt die Worte. Dreist ist gar kein Ausdruck dafür. Das Paar kann vorher so viel es will in Foren gestöbert haben. Fakt ist doch, dass man in solchen Fällen eh nur diese Antworten richtig liest und abspeichert, die einem gefallen. Alles was gegen einen bzw sein Vorhaben spricht, wird sofort verdrängt. Da aber jeder antworten und seine Meinung kundtun kann, kommt da einiges an Käse bei raus. Nur weil 90% der Meinung sind, dass man das Geld behalten kann, weil die vom Amt geschlampt oder es nicht sofort korrigiert haben, stimmt es noch lange nicht. Es gab schon einige Fälle wo in Foren behauptet wurde, dass zuviel gezahlte Leistungen und Kindergeld nicht zurück verlangt werden könne. Da haben die Leute dann später ziemlich blöd aus der Wäsche geschaut.
Das was das Paar da gemacht hat ist kriminell. Anders kann man es nicht nennen. Und es geschieht ihnen ganz recht, dass sie gegen eine Behörde ankämpfen müssen. Ich wünsche echt keinem den Staat / ein Amt als Gläubiger zu haben. Diese haben nämlich ganz andere Möglichkeiten beim Vollstrecken und müssen auch gar nicht so lange herumfackeln. Da stehen dann nach kürzester Zeit die netten Herren und Damen vom Hauptzollamt vor der Tür. Schade, dass beide arbeitslos sind und es eigentlich nichts zu holen gibt. Wenn man bedenkt weshalb anderen das Geld gekürzt wird, müssten die eigentlich eine dicke Strafe aufgebrummt bekommen. Rein vom Gefühl her - mir ist schon klar, dass man andere Bürger nicht hungern lassen kann. Aber dafür gibt es für spezielle Fälle ja Gutscheine statt Bargeld.
Ich würde auch so etwas wie das Amt vorschlagen. 200€ monatlich als Rate einbehalten bzw kürzen, weil sie einen Haufen Geld zur Verfügung hatten und alles verprasst haben. Oder, sofern beide gesund sind, darauf drängen, dass die einen Job annehmen und das Geld dann abarbeiten/zurückzahlen lassen. Wenn jemand mit Wohneigentum, Sparbüchern, verdienenden Kindern usw. ALG2 beantragen muss, wird denen auch nichts geschenkt. Nein, die Leute und alle aus der Bedarfsgemeinschaft müssen die Hosen herunter lassen. Jemanden mit ergaunertem Geld so etwas durchgehen lassen wäre schon ein starkes Stück. Ist es nicht so, dass man mit Schulden, die man bewusst gemacht hat (Betrug?) gar nicht in die Insolvenz kann?
@sonty: Das weiß ich leider nicht ob bewusst gemachte Schulden eine Privatinsolvenz ausschließen. Aber wo will man da die Grenze ziehen wann es sich ganz genau um bewusst gemachte Schulden handelt? Wenn ein Mensch ohne Einkommen sich etwas kauft wo er genau weiß dass das Konto nicht gedeckt ist und er es nie im Leben zurückzahlen kann dann ist das schon bewusst gemacht, ein Handynutzer der über Monate hinweg die Gebühren und Telefonkosten nicht zahlt macht die Schulden auch bewusst und so etwas führt ja auch unter Umständen in die Privatinsolvenz. Man kann ja auch schlecht sagen für diese Schulden kannst du in die Privatinsolvenz gehen, für die anderen Schulden aber nicht.
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