Fragen zum Vermittlungsgutschein
Leider habe ich über die Suche gar keine Treffen bekommen, obwohl ich zumindest das Wort Vermittlungsgutschein zufällig hier schon mal in einem Thread entdeckt habe. Da es dort nicht um meine Fragen ging, hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann?
Ein Vermittlungsgutschein kann von den Jobcentern an Langzeitarbeitslose ausgegeben werden, wobei man glaube ich schon nach 6 Wochen Hartz4-Bezug Anspruch darauf hat. Mit diesem kann man sich dann an eine private Arbeitsvermittlung wenden, die einen, wenn man Glück hat (oder Pech (je nach Tätigkeit)), in eine Arbeit vermitteln kann und dafür mit dem Vermittlungsgutschein bezahlt wird. Dabei gibt es 1000€ nach 6 Wochen Beschäftigung mit einem Vertrag für mindestens drei Monaten, bei einem Minimum von 15 Wochenstunden Arbeitszeit.. Nach sechs Monaten Beschäftigung des ehemals Arbeitslosen bekommt der Arbeitsvermittler weitere 1000€.
Soweit ist mir das alles klar. Natürlich muss der Vermittlungsgutschein bei Einlösung auch noch gültig sein. Außerdem schließen die Vermittlungen mit dem Arbeitssuchenden meist einen Vertrag, in dem vereinbart wird, dass die Kosten von 2000€ gezahlt werden müssen oder mit einem Vermittlungsgutschein abgegolten werden können. Wenn ich also keinen Vermittlungsgutschein abgeben würde und die Arbeitsvermittlung mich an einen Arbeitgeber erfolgreich vermitteln würde, müsste ich die Vermittlungskosten selbst tragen. Aber wie sieht es aus, wenn man das Arbeitsverhältnis eigenständig kündigt? In diesem Falle würde der Vermittlungsgutschein nicht eingelöst werden können, wenn man innerhalb der ersten sechs Wochen selbst kündigt.
Wenn man zum Beispiel nach etlichen Bewerbungen vermittelt wird und danach kommt doch noch eine Zusage für einen besseren Job, mit besseren Konditionen, usw. dann würde man diesen doch annehmen wollen. Aber 2000€ für die Vermittlung wären eine Stange Geld. Vor allem, wenn es bei der Vermittlung nicht um eine Managerstelle ging, sondern man zeitarbeitsfirmenmäßig einen Zettel ausfüllte und dann eine befristete Teilzeit-Stelle im Niedriglohnsektor bekam. So etwas kann doch eigentlich nicht der Sinn des Vermittlungsgutscheins sein oder? Die Vermittlung schickte quasi jeden zum Gespräch mit dem Kunden. Dem geht es darum möglichst viele Leute für Hilfsjobs zu finden. Geeignet ist quasi jeder der gerade stehen kann und deutsch spricht.
Doch wer würde die Kosten tragen, wenn man selbst kündigt und eigenständig einen anderen Job findet? Oder besteht in diesem Fall gar kein Anspruch, da die Arbeitsvermittlung erfolglos war?
Ganz ehrlich Arbeitsvermittler sind nur auf Profit aus, und vermitteln Leute auch in Jobs die für sie gar nicht geeignet sind bzw. nicht ihrem wirklich Berufsbild entspricht. Mein Mann hatte Anfang diesen Jahres einen Vermittlungsgutschein, und hat sich bei einem Arbeitsvermittler gemeldet. Mein Mann hat was in der Sicherheitsbranche gesucht. Das erste Angebot von dem Arbeitsvermittler, war eine Stelle im Vertrieb für Sicherheitstechnik, allerdings auf Provisionsbasis. Provisionsbasis war das was mein Mann von Anfang an abgelehnt hatte, weil wir brauchen ein einigermaßen festes Einkommen und nicht wo er einen Monat vielleicht nur mal 500 Euro oder so verdient.
Das zweite Jobangebot war dann in einer Sicherheitsfirma, hat sich auch alles gut angehört und auch die Homepage sah super aus und versprach viel. Mein Mann hat den Arbeitsvertrag mit der Firma unterschrieben. Allerdings gab es schon nach 4 Wochen die ersten Probleme, solche Sachen wie 12 Tage am Stück arbeiten und solche Scherze. Mein Mann hatte sich nebenbei noch anderweitig beworben, weil unter dem Job das Familienleben gelitten hat. Dann hatten wir Glück und seine alte Firma rief wieder an und wollte ihn wieder haben. Bessere Konditionen ebenfalls unbefristeter Vertrag usw. Somit hat er nach knapp 6 Wochen seinen Vertrag bei der alten Firma gekündigt. Von dem Arbeitsvermittler haben wir nie wieder was gehört. Mein Mann hat nach Vertragsunterzeichnung den original Vermittlungsgutschein abgeben und seit dem haben wir nichts mehr gehört.
Es scheint wirklich überall ähnlich zu sein. Ich habe private Arbeitsvermittler gesehen, die wirklich privat arbeiten, also von daheim aus, sowohl Arbeitslose aus der Stellenbörse, als auch wild sämtliche Arbeitgeber, bzw. jeden mit einer eigenen Firma, anrufen. Doch wer wirklich einen guten Job zu vergeben hat, braucht so etwas als Arbeitgeber nicht. Die meisten Firmen bekommen sowieso ständig Initiativbewerbungen und ansonsten schalten sie selbst eine Anzeige und es melden sich Leute, die bei akzeptablen Jobs dann auch länger dort bleiben.
Bei 12 Tagen am Stück, Jobs wo man mehr unterwegs ist, als daheim oder rein auf Provisionsbasis zu schlechten Konditionen arbeiten soll, ist hingegen ein Kommen und Gehen. Warum man bis zu 2000€ bekommt, weil man jemanden so etwas vorschlägt, verstehe ich nicht ganz. Zumal es manchmal sogar Jobs sind, von denen man nicht mal ohne zusätzliche Aufstockung leben kann.
Leider ist die Frage immer noch offen. Für mich ist es durchaus denkbar, dass Vermittler diesbezüglich unterschiedlich agieren, denn auch die abgeschlossenen Verträge zwischen Arbeitssuchenden und Vermittlungsfirma unterscheiden sich teilweise erheblich voneinander.
Zudem sind nach sechs Wochen bereits 1000€ Prämie durch das Jobcenter möglich. Macht es vielleicht auch für die Vermittler einen Unterschied, ob die gar nichts vom Jobcenter bekommen oder immer 1000€ weil der Arbeitslose immerhin sechs Wochen dort arbeitete? Wichtig ist mir vor allem die Gesetzeslage. Gibt es ein Gesetz, welches einen Anspruch der Firma ermöglicht? Wo ist dies geregelt?
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