Kann man sich von Sozialstunden auch freikaufen?

vom 10.10.2011, 12:21 Uhr

Eben habe ich etwas gehört, was ich eigentlich nicht glauben kann. Person A hat eine 17 jährige Tochter, die aufgefallen ist wegen Ladendiebstahls und muss Sozialstunden ableisten. Person A meinte nun, dass sie ihrer Tochter die Sozialstunden ersparen will und sie quasi freikauft. Also Geldstrafe statt Sozialstunden. Person A meint, dass ihr Anwalt es befürwortet und dass er es auch durchboxen will.

Sozialstunden sind ja eine erzieherische Maßnahme, die vom Gericht bestimmt wird. Wie kann man dann hingehen und diese erzieherische Maßnahme, die vom Gericht her verfügt wurde zunichte machen? Was sind das für Gesetze, wo man Sozialstunden in Geldstrafe umwandeln kann und die erzieherischen Maßnahmen auf der Strecke bleiben? Ist es wirklich möglich, dass man Sozialstunden in Geldstrafe ummünzen kann, quasi die Verurteilte freikaufen kann?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ja, unter gewissen Umständen geht das - jedoch weiß ich nicht, was dafür die Voraussetzungen dafür sind. Wir haben bei uns im Betrieb auch einige Jugendliche, die Sozialstunden ableisten müssen und ab und an kommt es vor, dass wir dann einen Anruf vom Gericht bekommen, dass einer der Jugendlichen seine Sozialstunden in eine Geldstrafe hat abwandeln lassen.

Über Sinn oder Unsinn lässt sich da streiten - ich persönlich finde es nicht in Ordnung, denn der erzieherische Effekt, den die Sozialstunden ja unstreitbar haben sollen, geht dadurch komplett verloren.

Benutzeravatar

» eselchen » Beiträge: 973 » Talkpoints: 2,73 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^