§5 Schein auch für Leute mit etwas mehr Geld?

vom 09.10.2011, 13:50 Uhr

Der Wohnberechtigungsschein (§5 Schein) benötigt man ja für Wohnungen, die gefördert werden und wenn man diesen Schein nicht hat, kann man diese Wohnung in der Regel nicht bekommen, oder?

A ist auf Wohnungssuche und hat im Internet eine vermeintliche Traumwohnung gefunden. Dabei steht "Nur mit §5 Schein". Dieser Wohnberechtigungschein ist aber für A und Partner nicht zu haben, weil sie dafür ein wenig zu viel verdienen. Nun hat A gehört, dass man so eine Wohnung dennoch bekommen kann, wenn man eine Art "Fehlbelegungsabgabe" zahlen würde.

Stimmt es, dass mit der Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe auch jedermann eine geförderte Wohnung bekommen kann? Wo liegt denn dann noch der Sinn bei einem Wohnberechtigungsschein? Wie hoch ist so eine Fehlbelegungsabgabe oder hat A da was falsch verstanden?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diese Wohnungen werden ja allgemein Sozialwohnungen genannt. Die werden an sich halt an Mieter vergeben, die entweder halt Leistungen beziehen oder aus anderen Gründen halt ein sehr geringes Einkommen haben. Viele dieser Mieter haben aber ja irgendwann eventuell mal mehr Einkommen und es wäre teilweise halt nicht wirklich praktikabel, wenn der Mieter nun umziehen müsste. Deshalb müssen diese Mieter dann halt diese Fehlbelegungsabgabe zahlen. Damit wird sich die Miete dann wahrscheinlich auf der Höhe wie andere vergleichbare Wohnungen laut Mietspiegel erhöhen. Die Sozialwohnungen werden ja in irgendeiner Form vom Staat bezuschusst, um eben auch Menschen mit einem geringen Einkommen ein Dach über dem Kopf bieten zu können.

Ich denke an sich eher nicht, dass Menschen denen halt kein Wohnberechtigungsschein zu steht, überhaupt eine Chance haben werden, die Wohnung anmieten zu können. Haben A und B sich denn mal kundig gemacht, ob ihnen eventuell ein Wohnberechtigungsschein zustehen würde? Wenn das Einkommen wirklich nur ein wenig zu hoch ist, könnten da ja eventuell Chancen bestehen.

Ich weiß nun nicht, warum die Betroffenen die Wohnung als Traumwohnung empfinden. Aber ich vermute mal, dass der Mietpreis dabei eine große Rolle spielt. Der wird auf alle Fälle dann höher sein, falls man die Wohnung ohne Wohnberechtigungsschein denn überhaupt bekommt, als bisher auszeichnet. Am sinnvollsten wird es sein, den Vermieter zu fragen, ob er auch Mieter ohne Wohnberechtigungsschein nimmt und was die Wohnung dann kosten würde. Ich gehe aber mal davon aus, dass der Vermieter eine staatliche Förderung bekommt oder die Stadt der Vermieter ist und sie deshalb an Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein vermieten werden. Zumindest vorrangig.

Zusammengefasst: Wohnt jemand in einer geförderten Sozialwohnung, die man an sich nur mit Wohnberechtigungsschein anmieten kann und die Person hat irgendwann mal mehr Einkommen und ist damit an sich nicht mehr berechtigt, kann er in der Wohnung wohnen bleiben, muss aber halt die Fehlbelegungsabgabe zahlen. Ob das auch funktioniert, wenn man in eine geförderte Sozialwohnung ziehen mag, obwohl man keinen Wohnberechtigungsschein hat, bezweifle ich stark. Kann man aber in Erfahrung bringen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Grundsätzlich hat LittleSister natürlich bezüglich der Wahrscheinlichkeit überhaupt einziehen zu können, um die Fehlbelegungsabgabe zahlen zu können/dürfen/müssen, eher gering ist. Wobei man da aber auch die anderen Rahmenbedingungen mit einbeziehen sollte. Und das wäre natürlich auch die Situation auf dem jeweiligen Wohnungsmarkt! Sollte diese geförderte Wohnung eben nicht durch die Nachgefragt werden, die eigentlich einen Anspruch darauf hätten, dann steht sie auch Mietern offen, die eben zu viel Einkommen haben. Dann besteht tatsächlich die Möglichkeit eben von vornherein diese Fehlbelegungsabgabe zu bezahlen. Denn kaum eine Kommune wird es sich leisten wollen, Leerstand in solchen Wohnungen zu haben.

Sofern aber absehbar ist, dass die Wohnung zweckdienlich schnell an Interessenten mit dem Bezugsschein gebracht werden kann oder aber absehbar ist, dass der Bedarf steigt, wird hier natürlich ein Riegel vorgeschoben und man kann wirklich als Normalverdiener (was eben noch nicht mal viel im eigentlichen Sinne sein muss) nicht an den Mietvertrag kommen. Jedenfalls nicht, solange man ehrlich und aufrichtig bleibt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich hatte da gestern noch ein wenig gegoogelt und es gibt doch Möglichkeiten an eine Wohnung zu kommen, ohne einen Wohnberechtigungsschein zu haben. Wobei die Fehlbelegungsabgabe mittlerweile in manchen Bundesländern wohl abgeschafft wurde. Unter anderem in Nordrhein- Westfalen.

Generell war oder ist es so, dass die Fehlbelegungsabgabe sich nach dem Einkommen richtet. Wenn die Einkommensgrenze über 20 % über den Richtwerten ist, wird die Fehlbelegungsabgabe an sich erst erhoben. Bei einem Zwei- Personen- Haushalt liegt die Einkommensgrenze bei 18000 Euro. Wobei da auch noch verschiedene Freibeträge geltend gemacht werden können. Verdient der Haushalt mehr, kann halt die Fehlbelegungsabgabe gefordert werden. Der Betrag schwankt wohl zwischen 0,35 Euro und 3,50 Euro pro Quadratmeter die man mehr bezahlen muss. Bei einer Wohnung von 100 Quadratmeter können das also durchaus zwischen 35 Euro und 350 Euro sein, die man mehr bezahlen müsste.

Wenn man nun mehr verdient kann man aber beim zuständigen Amt für Bauverwaltung und Wohnungswesen durchaus eine Freistellung beantragen. Wird der Antrag auf Freistellung bewilligt, kann man auch in eine Wohnung einziehen, für die man an sich einen Wohnberechtigungsschein braucht. Allerdings muss man sich dazu bereit erklären, halt diese Fehlbelegungsabgabe zu zahlen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



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