Fußbodenfrage bei Mietwohnung

vom 09.10.2011, 11:25 Uhr

A hat nun seine Traumwohnung gefunden. Der Vermieter ist ein Privatanbieter und die Wohnung ist der Erstbezug. Fußböden sind im Badezimmer, Küche und im Flur bereits verlegt, hierbei handelt es sich um schlichte Fliesen. Aber das Schlaf- und Wohnzimmer sind noch komplett ohne Fußböden. Der Vermieter hat zwar gesagt, dass er ein Teil der Kosten für die Böden übernimmt, aber es besteht darüber keinen Vertrag. A hat sich inzwischen um die Böden gekümmert und sie auch gekauft, als auch bereits verlegt. Da die Kosten nicht gerade niedrig waren, hat er nun natürlich gehofft, dass der Vermieter sich da auch wirklich beteiligt. Inzwischen streitet dieser auch ab, dass er der Beteiligung an den Kosten für die Fußböden zugestimmt hat.

A ärgert sich natürlich, dass er weder Zeugen hat noch einen Vertrag über die Aussage des Vermieters. So wird A auf den Kosten sitzen bleiben oder kann er rechtliche Schritte trotz keines Nachweises einreichen? Eigentlich möchte A dies nicht, da er ansonsten sehr zufrieden mit der Wohnung ist und das Verhältnis zum Vermieter auch gut belassen soll. Ein juristischer Schritt würde nachhaltig natürlich das Verhältnis zwischen A und dem Vermieter nachhaltig trüben.

Im Grunde ist A durch die Naivität selbst Schuld und hat daraus gelernt. Kann A aber nun bei einem Auszug wieder einen Teil der Kosten für die Fußböden vom Nachmieter verlangen? In welcher Höhe beziehungsweise zu welchem Prozentsatz könnte die Ablösesummer bei guter Pflege und bei einem Auszug nach vier bis fünf Jahren liegen? Wie kann A dennoch eine Ablösesummer erhalten, wenn nach ordnungsgemäßer Kündigung noch kein Nachmieter gefunden wird?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Eine solche Situation ist natürlich wirklich blöd und von dem Vermieter nicht wirklich ein faires Verhalten. Zunächst einmal fällt mir bei diesem Thema ein, dass auch ein mündlicher Vertrag Gültigkeit besitzt. So könnte es im schlimmsten Fall durchaus Sinn machen, auch auf sein Recht zu plädieren und rechtliche Schritte einzuleiten.

Allerdings ist es natürlich auch so, dass das Verhältnis zwischen A und dem Vermieter dann in jedem Fall einen Schaden nimmt. Hierbei ist es wichtig, dass man dies vorher beachtet und dann auch wirklich sich die eigenen Prioritäten klar macht. Mir persönlich wäre wahrscheinlich die gute Beziehung zu meinem Vermieter nicht so wichtig, denn diese ist ja eh schon getrübt, wenn er sich einfach nicht an Vereinbarungen hält.

Eine wichtige Frage wäre auch, welche Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde. So wäre es beispielsweise auch denkbar, dass der Mieter sogar den verlegten Fußboden auf eigene Kosten wieder entfernen muss, wenn er auszieht. Dies muss allerdings im Mietvertrag stehen. Ob und welche Ablösesumme erzielt werden kann, kann man im Voraus eigentlich nicht abschätzen. Es kommt ja auch immer darauf an, ob der neue Mieter den Boden schön findet. Eine Pflicht, den Fußboden abzukaufen, gibt es aber in keinem Fall. Das wäre alles eine Sache der Verhandlung.

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


*steph* hat geschrieben:Kann A aber nun bei einem Auszug wieder einen Teil der Kosten für die Fußböden vom Nachmieter verlangen? In welcher Höhe beziehungsweise zu welchem Prozentsatz könnte die Ablösesummer bei guter Pflege und bei einem Auszug nach vier bis fünf Jahren liegen? Wie kann A dennoch eine Ablösesummer erhalten, wenn nach ordnungsgemäßer Kündigung noch kein Nachmieter gefunden wird?

Warum sollte irgendein Nachmieter so dumm sein und für den Fußboden, der in der Wohnung drin liegt eine Ablösesumme zahlen. Das gleiche hatte ich auch schon mal. Ich habe den Mietvertrag schon fast in der Tasche gehabt, da kam der Vormieter auf mich zu und meinte, dass er für den Laminat, den er selber gelegt hat und für den er auch Quittungen hat eine Ablösesumme haben will. Ich habe gesagt, dass ich das nicht mache und dann meinte er, dass er den Boden dann rausreißen würde. Ich habe gepokert und gesagt, dass er es doch machen soll.

Dann habe ich mit dem Vermieter gesprochen und er meinte, dass er den Fußboden dann rausmachen soll und den Boden eben so hinterlassen muss, wie er ihn übernommen hat. Nämlich mit PVC. Ich muss die Ablöse nicht bezahlen, wenn ich nicht will und ich habe die Wohnung bekommen. Der Vormieter hat dann die Böden dringelassen. Denn ansonsten hätte er für die Entsorgung ja auch noch zahlen müssen.

Nach 4-5 Jahren hat der Fußboden auch nur noch einen sehr geringen Zeitwert. Darauf kann A dann auch noch getrost verzichten. Wenn man in der Wohnung selber etwas macht, dann ist man auch selbst dafür verantwortlich. Bei einer Küche ist es genauso. Wenn der Nachmieter sagt, dass er die Küche nicht will für xy Euro und der Vermieter die Wohnung dennoch dem Nachmieter vermietet, muss der Vormieter die Küche entweder ohne Abschlagszahlung drin lassen oder einfach mitnehmen auch wenn er sie nicht brauchen kann. Es ist nie eine Garantie, dass man für vorhandene Sachen auch noch was bekommt, wenn der ausgesuchte Nachmieter, der den Mietvertrag von dem Vermieter bekommt die Sachen nicht haben will.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



A hatte sich für einen klassischen Laminatfußboden entschieden und entsprechend verlegt. Da es sich eben um den Erstbezug gehandelt hat, war unter dem Fußboden kein anderer Fußboden vorhanden, sondern der reine Estrich. Ergo kann A jetzt gar keinen Fußboden ersetzen, der vorher verlegt war. Er könnte also, selbst, wenn der Nachmieter den Fußboden nicht haben möchte, lediglich den nackten Boden hinterlassen. Aber diese Entscheidung muss A bei Gelegenheit dann eben selbst treffen - nur beantwortet dies noch nicht die Frage, ob der spätere Nachmieter, der also erst nach dem Auszug As gefunden wird, A den Boden komplett herausnehmen soll oder dieser vorerst in der Wohnung bleiben soll.

Wir hatten diesen Fall auch, als mein Lebensgefährte die erste Wohnung bezog. Der Vormieter hatte sich Laminat verlegen lassen und einen Abschlag dafür erhalten, immerhin hatte man dadurch keine Probleme, noch einen zusätzlichen Fußboden zu verlegen. Auch hatte sich der Vormieter Deckenleuchten eingebaut, die wir dann übernommen hatten. Der Nachmieter wollte diese Sachen umsonst haben, allerdings haben wir da nicht zugestimmt. Da er nun auch keinen Abschlag für den Boden zahlen wollten, haben wir den Fußboden wieder herausgenommen und die speziell zugeschnittenen Teile entsorgt, die vollständigen und noch gut aussehenden Platten selbst bei eBay vertickert. Die Deckenleuchten hätten wir dann auch noch herausgenommen, aber damit hätte der Nachmieter sich selbst neue Leuchten kaufen müssen. Da hatte er dann doch ein Nachsehen gehabt und uns einen Abschlag gezahlt. Bei diesem Nachmieter ging es nur darum, möglichst billig an alles zu kommen und auf unsere Gutmütigkeit zu spekulieren.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Im Endeffekt ist der Vermieter nicht verpflichtet, seine Wohnungen mit Bodenbelägen, egal welcher Art, zu vermieten. Ich habe in meinen Mietvertrag eine Klausel, dass ich für die Bodenbeläge selbst zuständig bin. Allerdings war hier noch Teppich vom Vormieter drin, der die Wohnung nur als Büro genutzt hatte. Der wurde aber leider durch Handwerker beschädigt und den letzten guten Teppich habe leider ich beim Renovieren versaut und so mussten neue Teppichböden her. Allerdings sind die halt mir. Und das hat den Vorteil, dass ich die bei Auszug einfach wieder entfernen werde, denn wirklich hübsch ist was anderes.

Nachteil ist allerdings, dass der Vermieter, wenn er mit Teppichböden die Wohnung vermietet, alle paar Jahre den Teppich auch erneuern muss. Das Glück habe ich nun halt nicht. Dafür brauche ich mir auch keine Sorgen über Flecken und Löcher machen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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