Kleine Hunde+Katzen erlaubt, wenn Haustiere verboten?

vom 08.10.2011, 22:48 Uhr

A wohnt in einer Wohnung, wo Haustiere nicht erlaubt sind. Dass Käfigtiere dennoch gestattet sind, weiß A. Aber sie will keine Kleintiere haben. Nun hat eine Bekannte ihr gesagt, dass kein Vermieter einen Hund in der Größe eines Yorkshire Terriers verbieten darf und Katzen darf ein Vermieter auch nicht mehr verbieten. Ist das wahr? Wenn es stimmt, kann mir jemand einen Gesetztestext darüber verlinken? Hat ein Vermieter denn bei seiner Wohnung nicht zu bestimmen, welche Tiere er in der Wohnung dulden muss? Geht es bei Hunden nicht in erster Linie um das Bellen, was auch ein kleiner Hund sehr gut kann und bei Katzen um den Geruch?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Keine Haustiere bedeutet keine Haustiere und wenn der Vermieter Käfigtiere erlaubt, dann bedeutet das wohl, dass Katzen und kleine Hunde nicht erlaubt sind, es sei denn A klebt den Tieren Flügel an und hält sie im Käfig. Das wäre dann jedoch vermutlich Tierquälerei.

Fakt ist also, dass der Vermieter sich das Recht vorbehält zu entscheiden, ob er Tiere erlaubt oder nicht. Und wenn er so kulant ist das Halten von Vögeln, Hasen und Meerschweinchen zu gestatten, dann kann mich sich darüber freuen. Aber zu behaupten, wenn Käfigtiere gestattet sind, seien es auch kleine Hunde und Katzen, finde ich das sehr dreist.

» benutzer7 » Beiträge: 2116 » Talkpoints: 49,80 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


@benutzer7: Wenn im Mietvertrag steht, dass keine Tiere erlaubt sind, dann ist diese Klausel hinfällig, weil es keine Kulanz von einem Vermieter ist, wenn der Mieter Käfigtiere halten will. Denn Käfigtiere sind generell in einer Mietwohnung erlaubt. Und eben weil Käfigtiere erlaubt sind, hat A von einer Bekannten gehört, dass es mittlerweile so ist, dass auch kleine Hunde und Katzen erlaubt sind.

Käfigtiere kann kein Vermieter verbieten. Da kann er 5 Klauseln in den Mietvertrag schreiben. Wenn der Mieter meint, dass er Vögel und Meerschweinchen halten will, dann kann er es auch machen. Das hat absolut nichts mit Kulanz von Vermieterseite zu tun.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Meine Cousine kennt das Problem auch und soweit ich weiß kommt es bei Katzen wohl darauf an, ob es Freigängerkatzen sind oder Wohnungskatzen. Denn dass die Katze draußen herum läuft und stromert und die Gegend verunreinigt, das kann der Vermieter durchaus unterbinden, gegen eine reine Wohnungskatze kann er wohl nicht viel anrichten (davon abgesehen bekommt der Vermieter wohl kaum etwas von der Anwesenheit einer reinen Wohnungskatze mit). Bei Katzen geht es auch nicht unbedingt um den Geruch, da Katzen ja sehr saubere Tiere sind und nicht riechen, sofern sie ordentlich gepflegt und gereinigt werden.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



@pepsie-light: Hast du einen link zu irgendeinem Gesetzestext, wo drin steht, dass man Katzen dennoch halten darf? Ich weiß, dass Katzen nur riechen, wenn sie nicht sauber gehalten werden. Aber viele Vermieter geben das als Argument an. Ein Vermieter kann schon merken, dass eine Katze im Haus lebt, wenn andere Mieter es verraten oder er das Katzenstreu im Müll sieht. Deswegen will A auch nichts machen, was nicht erlaubt ist und wo sie ggf. vor Gericht mit durchkommt, weil sie ein Tier nicht einfach wieder hergeben würde.

Sie würde aber noch lieber einen kleinen Hund haben wollen, der nicht größer als eine Katze ist. Sie liebäugelt mit einem kleinen Chihuahua. Geschmacksache, ich weiß. Ich würde ihn mit auch nicht anschaffen wollen. Aber dieser Hund ist ja noch kleiner als eine Katze.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich habe hier eine Seite dazu gefunden, wo wohl eine Wohnungskatze in der Regel akzeptiert wird: klick. Bei einer Katze, die ausschließlich in der Wohnung lebt, bekommt doch auch eigentlich (außer dem Besuch) niemand etwas von der Anwesenheit der Katze mit, oder? Das Katzenstreu kann man ja in dunklen Mülltüten entsorgen. Also ich denke, dass einem der Chihuahua nicht verboten werden kann. Bei Hunden ist das natürlich etwas auffälliger, aber als meine Mutter eine schriftliche Erlaubnis wegen dem Hund (Airedale-Mix - also schon etwas größer als ein Chihuahua) haben wollte, hat der Vermieter ihr gesagt, dass keinem Mieter die Hundehaltung verboten werden darf und so ein Verbot im Mietvertrag eigentlich nur der Abschreckung dient.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Haltung eines kleinen Hundes erlaubt sein soll, wenn Hunde im Allgemeinen in der Wohnung nicht erlaubt sind. Ein kleiner Hund ist schließlich auch ein Hund. Bei Hunden geht es ja auch um die eventuelle Lärmbelästigung. Nach meiner persönlichen Erfahrung sind es gerade die kleinen Hunde, die häufiger Krach machen als die größeren Rassen – unter anderem auch, weil viele Halter von kleinen Hunden es nicht einsehen, ihre Hunde zu erziehen. Hier im Haus wohnen drei Hunde, davon zwei mittelgroße und ein kleiner. Der einzige, der wirklich Terror macht, ist der kleine Hund.

Katzen müssen nicht unbedingt einen unangenehmen Geruch verbreiten. Es gibt natürlich Wohnungen von Katzenhaltern, in denen es nicht besonders gut riecht. Allerdings ist das meistens nicht so massiv, dass es zum Problem wird. Falls doch, ist das Problem mit der Geruchsbelästigung durch einen Messie oder einen Raucher vergleichbar. Dagegen kann man auch nicht so viel unternehmen. Allerdings können auch Katzen für einen gewissen Lärmpegel sorgen, gerade wenn ein minderwertiger Bodenbelag verlegt wurde.

Ich finde es auch ein bisschen dreist, sich die Vorgaben zu seinen Gunsten zurechtzubiegen. Wenn man in eine Mietwohnung zieht, muss man sich eben mit den Spielregeln arrangieren, auch wenn Mieter schon sehr viele Rechte haben. Wenn nun ein Mieter denkt, er könnte sich einen kleinen Hund halten, nur weil er eine Ratte oder sonstige Käfigtiere halten darf, könnte ja der nächste kommen und darauf bestehen, einen großen Hund zu halten, weil der andere ja auch einen Hund hat, wenn auch einen kleinen. Wenn einem die Regeln nicht passen, kann man ja ausziehen.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich habe bisher noch nicht gehört, dass ein kleiner Hund erlaubt ist, wenn Kleintiere im Käfig in der Mietwohnung gehalten werden dürfen. Ein Hund bleibt schließlich ein Hund, egal welche Größe er hat. Es kommt dann schon mal eher vor, dass der Vermieter seine Zustimmung gibt, wenn es ein kleiner Hund ist. Kleine Hunde werden da eher akzeptiert, als ein großer Hund.

Ich kenne auch keinen Gesetzestext, in dem steht, dass bei erlaubter Kleintierhaltung auch ein kleiner Hund gehalten werden darf. Deine Freundin sollte mal beim Mieterschutzbund nachfragen, ob dort etwas bekannt ist. Ansonsten sollte sie doch lieber den Vermieter selbst wegen der Haltung eines kleinen Hundes fragen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Wenn kleine Hunde und Katzen erlaubt wären, dann könnte man sich das Haustierverbot ja komplett schenken. Ich kann dir sagen, dass Hunde und Katzen definitiv NICHT erlaubt sind, wenn das so im Mietvertrag steht. Und dabei ist absolut irrelevant, wie groß die Hunde sind. Hier geht es einfach um den Lärm, den die Tiere verursachen und den Schaden, den sie anrichten können. Sicherlich können auch Kleintiere schaden anrichten, aber man hat einfach die Erfahrung gemacht, dass zum Beispiel ein Hund wirklich eine penetrante Lärmbelästigung sein kann, wenn er allein daheim ist und den ganzen Tag bellt.

Außerdem gab es nicht selten zerkratze Türen von Hunden oder Katzen und vom Geruch mal ganz abgesehen. Hunde und Katzen riecht man einfach und auch nach dem Auszug kann man meistens noch riechen, dass hier mal eine Katze oder ein Hund gewohnt haben. Und das möchte man als Vermieter natürlich eher nicht. Ein kleiner Hund kann genauso riechen wie ein großer Hund, der macht genauso Haufen in den Garten und der kann genauso bellen. Keine Ahnung, wie man dann auf den Gedanken kommt, dass ein kleiner Hund von dem Verbot ausgenommen sein könnte.

Fakt ist also, dass Katzen und Hunde jeglicher Größe genau in dieses Haustierverbot im Mietvertrag fallen. Allerdings kann man immer versuchen, einen Hund oder eine Katze im Vorfeld "zu beantragen". manche Vermieter lehnen das kategorisch ab und manche genehmigen in Ausnahmefällen auf Probe erst einmal das Tier. Das sieht dann so aus, dass man es genehmigt, aber das keine Beschwerden kommen dürfen was eben zum Beispiel Geruch und Geräusche betrifft. In dem Falle behält der Vermieter sich nämlich vor, sofort wieder ein Verbot zu verhängen.

Ich habe mich, als ich den Mietvertrag unterschrieben habe zum Beispiel auch mal danach erkundigt, weil ich selber einen Hund bei meinen Eltern habe und die Überlegung bestand, dass ich ihn mal zu mir hole. Vor allem natürlich dann, wenn meine Eltern im Urlaub sind. So ein kurzer Aufenthalt von 1-2 Wochen ist immer genehmigt und muss auch nicht angemeldet werden. Ich hätte dann aber die Möglichkeit gehabt, wenn das gut klappt und sich keiner beschwert, zu beantragen, dass er hier wohnt. Allerdings ist das durch meine Arbeit nicht wirklich möglich und da er jetzt im grünen wohnt und hier nichts dergleichen ist, würde er sich wohl eher nicht wohl fühlen.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Leider gibt es zu diesem Thema keine fundierten Gesetze sondern nur die unterschiedlichsten Urteile. Fakt ist aber, dass man sich im Zweifelsfall nicht auf ein solches Urteil verlassen kann und der Vermieter den Mieter verklagen kann. Wie dann das Gericht entscheidet, weiß natürlich niemand vorher. Fakt ist jedenfalls, dass der Vermieter die Tierhaltung untersagen kann. Es macht dabei keinen Unterschied, wie groß oder klein das jeweilige Tier ist. Die einzige Ausnahme sind eigentlich nur Blindenhunde.

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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