Vermieter besteht auf Haftpflichtversicherung
A hat sich eine Wohnung angeschaut und möchte diese auch haben. Der Vermieter würde A auch nehmen. Allerdings stellt er eine Bedingung für die Unterschrift des Mietvertrages. A muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen, damit eventueller Mieterschaden auch bei Auszug übernommen werden kann. Außerdem soll im Mietvertrag auch drin stehen, dass der Mieter verpflichtet ist für die Dauer der Mietzeit eine Haftpflichtversicherung zu haben.
Kann der Vermieter auf diese Klausel bestehen? OK, er kann die Unterschrift im Mietvertrag verweigern und einen anderen Mieter nehmen, wenn A keine Haftpflichtversicherung nachweisen kann. Aber was ist, wenn A die Versicherung im Laufe der Mietzeit kündigt und einen Schaden in der Wohnung macht und kein Geld hat?
Man kann so ziemlich alles im Mietvertrag festlegen, wenn es wirklich so formuliert ist, dass es eine individuelle Vereinbarung darstellt. So kann man z.B. auch das Rauchen und der Mietwohnung wirkungsvoll untersagen. aber dazu braucht es eben auch immer eine individuelle Vereinbarung.
Wenn eine solche Vereinbarung getroffen wird, dann muss sie natürlich auch eingehalten werden. Ansonsten drohen alle Konsequenzen, die auch bei anderen Verstößen gegen den Vertrag drohen. Das ist aber nur meine Meinung. Im Zweifelsfalle sollte man einen Anwalt befragen. Verstehen könnte ich so eine Regelung aber. Wenn ich Vermieter wäre, würde ich gleich noch auf eine Hausratsversicherung bestehen wenn ich schon einmal dabei bin. Denn es kommen viele Mieter und wollen einen Schaden ersetzt haben (vom Vermieter), den normalerweise eine Hausratsversicherung problemlos ersetzen würde.
Ich persönlich würde mal davon ausgehen, dass die Klausel so nicht erfüllt werden kann, weil hier der Vermieter eigentlich zu sehr in den Lebensbereich des Mieters einzugreifen gedenkt. Ebenso wäre es, wenn z.B. verlangt werden würde, während der Mietdauer kein Instrument zu kaufen, katholisch zu bleiben oder aber Nichtraucher zu sein. Außerdem wüsste ich nicht, was der Vermieter sich hier verspricht. Zumal ich mir wirklich keinen Schaden vorstellen kann, welcher ein Mieter in der Mietwohnung anrichten kann, welcher durch eine Standard-Haftpflichtversicherung ohne eben besondere Zusätze abgedeckt wäre. Geht eine Glastür kaputt, bedarf es einer Versicherung für Glasschäden. Verliert man den Schlüssel, bedarf es einer Schlüsselversicherung. Geht die Spülmaschine kaputt und überflutet die Wohnung, ist ebenfalls die Haftpflichtversicherung nicht zuständig.
Allerdings ist trotz so einer selten bzw. seltsamen Klausel für A anzuraten, diesen Vertrag nicht zu unterschrieben. Selbst wenn diese Klausel eben unwirksam ist. Denn vieles spricht ja dafür, dass man sich mit dem Vermieter wohl Ärger einhandelt. Und selbst wenn man im Recht ist, hat man in so einem Fall eher selten Ruhe und Frieden.
Wie geschrieben: verlangen kann der Vermieter viel. Gültig muss es lange nicht sein, so dass trotz Unterschrift die Vereinbarung ungültig sein kann. Aber man wird sich sicher eher unwohl fühlen, wenn hier gleich zu Beginn des Mietverhältnisses auf Grund der Rechtslage die Sache mit einer Lüge/Täuschung beginnt.
derpunkt hat geschrieben:IZumal ich mir wirklich keinen Schaden vorstellen kann, welcher ein Mieter in der Mietwohnung anrichten kann, welcher durch eine Standard-Haftpflichtversicherung ohne eben besondere Zusätze abgedeckt wäre.
Ach da gibt es viele, die ich dir aus der täglichen Praxis nennen kann. Natürlich sind das meistens keine Fälle, die das Mietverhältnis direkt betreffen. Wobei es da auch einige gibt. Aber eher sind es solche Dinge wie ausgelaufene Waschmaschinen, die damit abgedeckt werden.
Wenn die Waschmaschine eines Mieters ausläuft, dann ist oft die darunter liegende Wohnung betroffen. Der Mieter der unteren Wohnung wendet sich mit ziemlicher Sicherheit an seinen Vermieter. Dieser will natürlich nicht zahlen, weil der Obermieter dafür einstehen muss. Eine Haftpflichtversicherung des Obermieters löst das Problem dann natürlich.
Ich finde es gut und richtig, dass der Vermieter auf dieser Regelung besteht. Es wäre auch nicht besonders schlau, in eine Mietwohnung zu ziehen und sich nicht abzusichern. Es kann immer mal etwas kaputtgehen (zum Beispiel auch solche Dinge wie Türen, Fliesen oder Parkettböden) und mit so einer Versicherung erspart man sich vielleicht ein paar hundert Euro, auf denen man dann sitzen bleibt. Im schlimmsten Fall verfügt der Mieter nicht über ausreichend finanzielle Reserven, so dass der Vermieter letztendlich der Dumme ist, der den Schaden aus eigener Tasche begleichen darf. Vielleicht hat dieser Vermieter schon schlechte Erfahrungen mit Mietern gemacht und besteht daher auf dieser Versicherung - zu seinem eigenen Schutz und letztendlich auch zum Schutz des Mieters.
Ob diese Klausel im Zweifel Bestand hat, weiß ich nicht. Allerdings hat A ja die freie Wahl, den Vertrag so zu unterschreiben, oder es eben zu lassen. Falls A unterschreibt, sollte er dann aber auch so fair sein und versichert bleiben. Die meisten Leute haben vermutlich ohnehin eine private Haftpflichtversicherung und es ist ja kein Problem, diese dann auch auf eventuelle Mietsachschäden auszuweiten, sofern diese nicht grundsätzlich mitversichert wurden. Ich könnte mir vorstellen, dass es zu einem Problem kommt, wenn A einen Schaden verursacht und sich letztendlich herausstellt, dass er nicht versichert war. Dann hätte A den Vermieter doch gezielt und ganz bewusst getäuscht und gegen den unterschriebenen Vertrag verstoßen. Das kann man ihm sicher zum Vorwurf machen.
Zum ersten kann man so ziemlich alles vertraglich im Mietvertrag festhalten. Ich als Vermieter würde allerdings auch auf eine Haftpflichtversicherung bestehen, und dies auch vertraglich festhalten. Bei evt. Mietschäden ist man dann auf der sicheren Seite, das die Haftpflichtversicherung die Schäden reguliert, und man als Vermieter nicht auf den Kosten sitzen bleibt, falls der Mieter die nicht zahlen kann. Gerade wenn man Kinder hat, passiert doch schneller mal etwas. Und soweit ich mitbekommen habe, bestehen sehr viele Vermieter mittlerweile auf eine Haftpflichtversicherung.
Was ich nicht verstehe, warum sich A gegen eine Haftpflichtversicherung sträubt. Eine Haftpflichtversicherung ist nicht wirklich teuer, wir zahlen ca. 60 Euro im Jahr. Und man ist nicht nur gegen Mietschäden versichert, sondern auch wenn man bei einem Bekannten, Verwandten etwas kaputt macht. Wenn kein Versicherungsbetrug vorliegt, zahlt die Haftpflichtversicherung solche Schäden in den meisten Fällen. Ich finde eine Haftpflichtversicherung schon sehr von Vorteil, und eigentlich sollte man die auch gesetzlich verankern.
Cologneboy2009 hat geschrieben:Ich finde es gut und richtig, dass der Vermieter auf dieser Regelung besteht. Es wäre auch nicht besonders schlau, in eine Mietwohnung zu ziehen und sich nicht abzusichern.
Die Forderung nach einer Absicherung ist aber zu weitreichend. Wenn der Mieter ohne Verwandtschaft ist und während der Mietzeit stirbt, bleibt der Vermieter ja auch auf Kosten sitzen. Soll also die Lebensversicherung für solche Fälle zur Pflicht werden? Und wie verhält es sich, wenn der Mieter als Versicherungsnehmer von seiner Versicherung die Kündigung bekommt? Ist er dann verpflichtet, zu jedem Preis eine andere Versicherung zu nehmen, nur um nicht aus der Wohnung zu fliegen? Allein auch das Beispiel mit dem Wasserschaden: es ist schon fast unmöglich die Situation zu konstruieren, in welcher die Versicherung einen solchen Schaden tatsächlich übernimmt. Sogar die Anwesenheit in der Wohnung muss im Schadensfall nicht ausreichen (eben wenn man eingeschlafen ist, während die Waschmaschine (aus)gelaufen ist). Aus meiner Sicht mischt sich hier der Vermieter zu sehr in den Privatbereich des Mieters ein. Natürlich möchte der ein 0-Risiko-Geschäft haben. Aber dazu wäre es am Besten die Wohnung leer stehen zu lassen!
Cologneboy2009 hat geschrieben:so dass der Vermieter letztendlich der Dumme ist, der den Schaden aus eigener Tasche begleichen darf.
Er ist nicht "der Dumme" sondern muss auch mit einem Verschleiß rechnen. Ein neuer Parkettboden bleibt eben nicht neu. Und "kaputt" oder "benutzt" kann auch Gerichte beschäftigen. Also sollte er hier auch keine Forderungen stellen, die "vielleicht" helfen den Mieter aber definitiv Aufwand und Geld kosten.
Cologneboy2009 hat geschrieben:Falls A unterschreibt, sollte er dann aber auch so fair sein und versichert bleiben.
Wenn sich Vertragspartner B nicht an Regelungen und Gesetzte hält, dann verstehe ich nicht, woher der Anspruch kommen soll, dass sich die Gegenseite "fair" verhalten soll. Wenn der Arbeitgeber die Bewerberin fragt, ob sie Kinder plant - wie fair soll diese dann sein? Insbesondere wenn wir mal betrachten, dass hier definitiv keine "Gleichen" aufeinander treffen. Der Arbeitgeber bzw. der Vermieter ist in der Regel in einer Position der Stärke. Zum Spaß sucht sich A keine Wohnung.
Cologneboy2009 hat geschrieben:Die meisten Leute haben vermutlich ohnehin eine private Haftpflichtversicherung
Da magst Du Recht haben. Aber das steht hier ja nicht zur Debatte. Denn es ist eine Sache, ob sich eine Person eine Versicherung aus freien Stücken auswählt, oder aber ob eine Person entmündigt wird weil eine andere Person diktiert, was vernünftig zu sein hat. Und dabei übrigens ausschließlich seine Interessen gewahrt wissen will!
Cologneboy2009 hat geschrieben:und es ist ja kein Problem, diese dann auch auf eventuelle Mietsachschäden auszuweiten
Doch, das kann schon zu einem Problem werden, weil wir hier von zahlreichen Erweiterungen ausgehen könnten. Und damit verteuert sich die Sache in jedem Fall. Sofern die Versicherung dann auch die Leistungen überhaupt anbietet. Mietsachen können nämlich auch explizit ausgeschlossen sein!
Cologneboy2009 hat geschrieben:Dann hätte A den Vermieter doch gezielt und ganz bewusst getäuscht und gegen den unterschriebenen Vertrag verstoßen.
Wenn der Passus aber unwirksam ist, dann gilt (mindestens) er nicht als Bestandteil des Vertrags. Und damit erübrigen sich alle potentiellen Vorwürfe.
tearsdontlie1979 hat geschrieben:Bei evt. Mietschäden ist man dann auf der sicheren Seite, das die Haftpflichtversicherung die Schäden reguliert
Wie kommst du darauf? Es ist die Aufgabe von Versicherungen, das Geld der Versicherungsnehmer zu schützen. Und in erster Linie passiert dies dadurch, dass Forderungen abgewiesen werden. Und gerade wenn es um Mietschäden geht, gibt es unendlich viele Fälle, in denen genau das passiert! Eben wenn der Schaden durch Kinder verursacht wird (unter sechs Jahre), wenn es sich um Glasschäden handelt, wenn z.B. die Wartungsintervalle der Waschmaschine nicht eingehalten wurden, wenn man die Wohnung verlässt während die Spülmaschine läuft oder das Handy geladen wird usw. usf.. Sichergestellt ist nichts und um die Wahrscheinlichkeit der Regulierung zu erhöhen sollte also auch eine Rechtsschutzversicherung zur Pflicht machen. Aber bloß nicht eine Mietrechtsschutz-Versicherung.
tearsdontlie1979 hat geschrieben:Was ich nicht verstehe, warum sich A gegen eine Haftpflichtversicherung sträubt.
Es geht nicht darum, dass man sich gegen eine Haftpflichtversicherung sträubt sondern darum, dass hier von dritter Seite diese erzwungen werden soll. Wenn man das als ungerechtfertige Einmischung sieht, dann ist das Sträuben sehr wohl gerechtfertigt!
So eine Klausel im Mietvertrag ist unwirksam.
Trotzdem ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung mehr als sinnvoll. Ohne das, sollte man schon fast keinen Fuß vor die Tür setzen. Das Problem in Bezug auf die Mietwohnung ist, dass viele Versicherungen einen Haftungsausschluss bezüglich gemieteter Sachen haben. Da müsste man also darauf achten, dass gemietete Sachen über die sog. "Mietsachschadenklausel" mitversichert sind.
Wenn z. B. eine Wasserschaden passiert, greift da ohnehin zunächst die Gebäudeversicherung des Vermieters. Gedeckt sind Schäden am Gebäude und am Zubehör (Fliesen, Bodenbeläge, Decken, alles was fest eingebaut ist). Sturm, Blitz, Hagel, Brand, Explosion, Rohrbruch und Leitungswasser kommen als Schadenursache in Frage. Wenn die Prämien der Versicherung auf die Miete umgelegt wurden (Betriebskosten), dann greift die Versicherung, wenn nur einfache Fahrlässigkeit des Mieters vorliegt. Der Versicherer müsste beweisen, dass eben keine einfache Fahrlässigkeit vorliegt. Hat der Mieter eine gültige, private Haftpflicht, erhält die Gebäudeversicherung von der einen Teil zurück, allerdings einigen die sich untereinander.
Hat der Vermieter keine Gebäudeversicherung, muss die Haftpflicht des Mieters zahlen. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, kann der Vermieter den Mieter bei einfacher Fahrlässigkeit nicht in Anspruch nehmen.
Cologneboy2009 hat geschrieben:Ich finde es gut und richtig, dass der Vermieter auf dieser Regelung besteht. Es wäre auch nicht besonders schlau, in eine Mietwohnung zu ziehen und sich nicht abzusichern. Es kann immer mal etwas kaputtgehen (zum Beispiel auch solche Dinge wie Türen, Fliesen oder Parkettböden) und mit so einer Versicherung erspart man sich vielleicht ein paar hundert Euro, auf denen man dann sitzen bleibt. Im schlimmsten Fall verfügt der Mieter nicht über ausreichend finanzielle Reserven, so dass der Vermieter letztendlich der Dumme ist, der den Schaden aus eigener Tasche begleichen darf. Vielleicht hat dieser Vermieter schon schlechte Erfahrungen mit Mietern gemacht und besteht daher auf dieser Versicherung - zu seinem eigenen Schutz und letztendlich auch zum Schutz des Mieters.
Solche Sachen fallen in der Regel beim Auszug auf, und dann bleibt der Vermieter keinesfalls auf den Kosten sitzen denn dafür gibt es immer noch die Kaution die als solche dann hergezogen wird. Reicht diese nicht aus um die Schäden zu begleichen, kann ein Vermieter immer noch den Mieter weiter rechtlich belangen und seine finanziellen Interessen durchsetzen. Dann hat der Mieter Pech gehabt, wenn er sich nicht vorher entsprechend versichert hat.
Zum anderen kann der Vermieter zwar viel in seinen Mietvertrag reinschreiben, aber er kann seinen Mieter nicht dazu zwingen eine Haftpflichtversicherung für Mieteigentum abzuschließen da dies zu weit in die persönlichen Interessen des Mieters eingreift. Genauso kann ein Vermieter von seinen Mietern nicht verlangen, dass in der Wohnung nicht geraucht werden darf, oder er immer einer gleichen Religion angehören muss. Es gibt nur einige kleine Ausnahmen in denen der Vermieter so etwas Fordern darf, wenn ein Aquarium oder ein Wasserbett in der Wohnung aufgestellt werden soll da davon die potentiellen Gefahrenquellen für die Mietsache um einiges höher liegen als wenn solche Gegenstände in der Wohnung nicht vorhanden wären.
Sinnvoll ist eine solche Versicherung trotzdem, und dient in erster Linie der Absicherung des Mieters wenn doch einmal etwas eintreten sollte für das die Kaution nicht ausreicht oder wenn ein größerer Schaden vor dem Auszug auftritt für den man selbst haftbar gemacht werden kann.
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