Spielplatz Verletzung- an wen kann man sich wenden?
Frau X. war mit ihrem Kind auf einem Spielplatz, der an sich öffentliches Gelände ist. Also kein Spielplatz einer Kindergarteneinrichtung oder ähnliches. Das Kind wird demnächst vier Jahre alt und war bisher ein aufgewecktes und munteres Kind. Den Spielplatz besuchen die Eltern wohl schon öfters mal mit ihrem Kind und es kennt den Spielplatz an sich auch.
Der Kind von Frau X. spielte an sich wie bisher auch und klettere auch auf die dafür vorgesehenen Geräte und sprang dort auch runter. Die Spielgeräte sind wohl nicht sonderlich hoch und für solche Aktivitäten ausgerichtet. Unter dem Gerät befindet sich Kies. Irgendwann schrie das Kind laut auf und die Mutter sah nach. Da saß ihr Kind blutüberströmt. Unter dem Kies war wohl eine leere Bierflasche verborgen. Ob die Flasche bereits vorher kaputt war oder erst durch den Sprung kaputt ging, ist nicht mehr wirklich zu klären. Fakt ist, dass eine Bierflasche an sich nichts auf einem Kinderspielplatz zu suchen hat. Die leere Bierflasche war wohl auch vorher nicht zu sehen, sonst hätte Frau X. die weg geräumt.
Das Kind wurde mit dem Notarztwagen ins Krankenhaus gebracht und die Wunden wurden versorgt. Die kleineren Wunden wurden gereinigt und mit einem Pflaster versorgt. Die Wunde an der Hand musste leider genäht werden. Da die Ärzte weitere Schäden an der Hand nicht ausschließen konnten, wurde das Kind unter Narkose näher untersucht. Dabei wurde fest gestellt das eine Sehne, ein Nerv und ein Muskel wohl stärker als vermutet verletzt waren. Daraufhin wurde das Kind in die nächste Ambulanz gefahren und wurde notoperiert.
Die Ärzte können bisher noch nicht sagen, ob das Kind von Frau X. seine Hand je wieder wie vorher wird benutzen können. Noch dazu ist es die Hand, mit der die meisten Tätigkeiten ausgeführt werden. Momentan kann die Familie nur abwarten und hoffen.
Das Leid bleibt weiter bestehen. Die Sorge um das Kind natürlich auch. Frau X. würde aber gerne irgendwas unternehmen, damit solche Sachen nicht auch noch anderen Kindern passieren. An wen kann sie sich wenden? Was für Chancen hat sie, dass man ihr überhaupt zu hört? Oder muss man mit so was halt einfach rechnen? Man kann ja schlecht vor jedem Spielplatzbesuch den Sand und den Kies durch suchen, ob vielleicht darunter was versteckt sein könnte.
Ich finde es immer wieder unverantwortlich wie manche Leute sich auf dem Spielplatz benehmen. Das werden Flaschen umher geschmissen, Zigarettenkippen hin geschmissen, Hundehalter lassen Hunde ihr Geschäft auf Spielplätzen verrichten und und und. Manchmal könnte man da echt wütend werden. Was Frau X ihrem Kind passiert ist, ist natürlich schrecklich und ich hoffe das die Ärzte dem Kind helfen können.
Öffentliche Spielplätze sind eigentlich Sache der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Diese sind für die Zustände der Spielplätze verantwortlich. Ich an ihrer Stelle würde erst einmal zum Bürgerbüro (falls es so etwas gibt) gehen und denen die Sachen schildern, und fragen an wen sie sich direkt wenden muss. Normalerweise müsste genauer gesagt das Ordnungsamt dafür zuständig sein. Aber Nagel mich darauf bitte nicht fest, deswegen erst einmal nachfragen. Sollte ihr dort kein Gehör geschenkt werden, würde ich mir einen Termin beim Bürgermeister holen. Ich denke den Bürgermeister dürfte eine solche Sachen sehr interessieren. Den für solche Fälle ist normalerweise die Gemeindeunfallversicherung zuständig. Die müssen dann auch für Folgeschäden aufkommen.
Sollte sie da überall nicht weiter kommen, würde ich mich an die örtliche Presse wenden, aber bitte nicht die Bildzeitung. Ich denke mal das dürfte dann kein gutes Licht auf die Stadt/Gemeinde werfen, wenn es öffentlich wird, das sich die Stadt dafür nicht interessiert.
Da ist die Stadt oder die Gemeinde für verantwortlich und an die sollte auch Frau X sich wenden. Allerdings muss sie beweisen, dass es auf diesem Spielplatz passiert ist und Frau X wird die Bierflasche ja wohl kaum fotografiert haben. Hat Frau X Zeugen? Da der Notarztwagen kam, liegt die Sache schon anders, weil man dadurch bezeugen kann, dass es da passiert ist. Haben die Sanitäter gesehen was war? Dann kann Frau X diese als Zeugen nehmen. Wenn Frau X rechtsschutzversichert ist, sollte sie sich einen anwalt nehmen, der alles für sie in die Wege leitet. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist ein Anwalt gut, aber erst mal teuer.
An die Presse sollte Frau X nicht direkt gehen. Denn wenn es ein laufendes Verfahren ist, dann ist es nicht gut, wenn dann von Seiten des Klägers ein Presserummel veranstaltet wird. Je nachdem, wie die Stadt oder Gemeinde reagiert, kann man das immer noch machen. Ein öffentlicher Spielplatz gehört der Stadt oder der Gemeinde. Anders sieht es aus, wenn der Spielplatz auf einem Privatgrundstück ist, dass aber der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurde. Um das herauszufinden, sollte Frau X auf jeden Fall zur Stadt gehen und nachfragen oder halt den Anwalt beauftragen.
Ich denke, dass ich auch, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe und wenn ich auch nicht viel Geld habe, würde ich zu einem Anwalt gehen. Denn ohne Anwalt gegen die Stadt klagen ist sowieso nicht möglich. Der Anwalt kümmert sich dann auch um die Feststellung, wem das Grundstück auf dem der Spielplatz ist, gehört.
Wie die Vorrednerinnen hier auch möchte ich in Anbetracht der Folgen einer solchen Verletzung dazu raten, sich anwaltlich beraten zu lassen. Zwar entstehen Frau X keinerlei Kosten bei der Behandlung, aber wenn bleibende Schäden zu erwarten sind, ist hier mit Beeinträchtigungen zu rechnen! Und für den Spielplatz selbst ist eben tatsächlich die Gemeinde oder die Stadt verantwortlich.
Ob eine Klage oder ein Vorgehen gehen die Gemeinde dann letztlich Aussicht auf Erfolg hat oder nicht, lässt sich hier ja kaum voraussehen. Außerdem steht ja noch nicht einmal fest, ob dies alles nötig sein wird. Aber dennoch sollte man den Gang zum Anwalt gehen um einfach den ersten Schritt gegangen zu sein. Frau X würde dann auch alles hinsichtlich der Möglichkeiten aufgezeigt bekommen. Ebenso auch, ob es finanzielle Unterstützungen für die Kosten des Anwalts gibt.
Zuerst sollte Frau X. den Vorfall an die zuständige Gemeinde- oder eben Stadtverwaltung melden und dort auch fragen, was nun als nächstes passieren wird. Die Gemeinde muss gegen solche Unfälle versichert sein und wird das ganze dorthin melden, damit diese dann sich direkt an Frau X. wenden wird.
Für diese ersten Schritte benötigt man erstmal weder einen Anwalt, noch die regionale Tageszeitung. Denn solange man versucht mit Frau X. Lösungen zu finden, welche für alle Beteiligten gut sind, muss man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Erst wenn man versucht Frau X. abzuweisen, sollte sie sich rechtlich beraten lassen.
Und man kann der Gemeinde auch nicht direkt einen Vorwurf wegen der Bierflasche machen, wenn diese im Kies war. Man kann schließlich nicht erwarten, das dort morgens alles umgegraben wird, auch wenn man offensichtlichen Müll eben beseitigt.
Also mein Sohn hatte im Kindergarten mal einen schweren Unfall gehabt. Man war als Kindergärtner eben mal unachtsam. Man kann nicht jede Sekunde alle Kinder im Blickfeld haben. Bei diesem Unfall mussten einige Zähne gezogen werden. Zum Glück alles Milchzähne. Mein Sohn musste in Vollnarkose gesetzt werden, denn einige Zähne brachen bei dem Unfall ab und Stücke steckten noch im Kiefer drin. Dies war ein großer 2,5 stündiger Eingriff, den jedoch voll und ganz die Versicherung der Gemeinde übernahm. Es gab keinerlei Ärger oder Probleme. Die Versicherung setzte sich sofort mit mir in Verbindung und gab mir auch eine Versicherungsnummer an, zudem sollte ich alles was ich von den Ärzten bekomme an Rechnungen etc. sofort an sie senden zur Begleichung.
Es lief alles reibungslos ab. Durch diesen Unfall musste er auch in Zukunft eine Zahnprothese tragen, die extra angefertigt werden musste. Auch dies übernahm problemlos die Versicherung von damals. Diese bekam er 3x angefertigt bis die neuen Zähne kamen. Ich finde, man sollte erstmal alles versuchen im Guten zu klären, bevor man gleich mit Anwalt und Presse kommt. Diese kann man am Ende nehmen, wenn es gar keinen Weg mehr gibt und eine gütliche Einigung nicht möglich ist. Dieser Unfall ist nun geschehen und jemand einen Vorwurf zu machen, würde absolut nichts bringen. Die Stadt kann auch nicht jede Stunde den Spielplatz durchsuchen bzw. durchwühlen kann Glasflaschen. Selbst die Mutter hat sie nicht gesehen, sonst hätte sie sie sicherlich weggeräumt. Daher war sie sicherlich nicht sichtbar gewesen.
SybeX hat geschrieben:Also mein Sohn hatte im Kindergarten mal einen schweren Unfall gehabt.
In diesem Fall greift aber eine ganz andere Versicherung - nämlich die gesetzliche Unfallversicherung, da der Unfall eben während der Betreuung im Kindergarten passierte. Es ist dann schon etwas anderes, wenn der Unfall in der Freizeit passiert!
Frau X sollte sich zunächst einmal an das Ordnungsamt der Kommune wenden. Auch wenn die Kommune nicht Betreiber des Spielplatzes ist, kann man ihr zumindest durch die Bekanntgabe des Betreibers weiter helfen. Da der Betreiber für einen vernünftigen Zustand verantwortlich ist, sollte der sich auch weiter kümmern. Zusätzlich sollte Frau X auch die Unfallversicherung des Kindes von dem Unfall in Kenntnis setzen. Diese kommt in der Regel für Schäden - auch Spätschäden - auf und wird sich auch mit dem Verursacher in Verbindung setzen. Erst wenn wenn sich hier nichts tut, würde ich mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
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