Keine Kostenrückerstattung bei Retoure von Ware
Meine Enttäuschung und Wut könnte wirklich nicht größer sein, wie gerade jetzt. Aber ich fange erst einmal von Anfang an. Ich bin eine waschechte Leseratte und brauche daher öfter Nachschub an Büchern. Dafür habe ich bisher immer ein recht zuverlässigen und doch schon bekannten Online-Versandhandel für Bücher gefunden, der eigentlich seriös ist- jetzt wohl eher unseriös.
Vor 2 Monaten habe ich 2 Gutscheine für ein teureres Buch eingelöst, welches ein Geschenk für einen guten Freund werden sollte. Doch es konnte nicht mehr rechtzeitig geliefert werden, da es nicht auf Lager war und ich stornierte den Kauf rechtzeitig. Fast zeitgleich kaufte ich mir auch einen Sprachkurs von Langenscheidt, der jedoch nicht meinen Vorstellungen entsprach und Retour an den Bücherhändler zurückging. Ich schrieb den Händler sicherheitshalber an und sprach mit ihm ab, dass meine Gutscheine ausbezahlt und der Rechnungsbetrag zusammen wieder meinem Konto gutgeschrieben werden sollen. 1,5 Wochen vergehen und ich fragte freundlich per E-Mail nach und erhielt am nächsten Tag auch eine nette Antwort. Man versprach, sich um die Auszahlung zu kümmern. Aber es passierte nichts und ich hakte noch zweimal schriftlich nach. Nun erhielt ich frecherweise zweimal dasselbe Standardschreiben, man werde sich um die Angelegenheit schnellstmöglich trennen und mir das Geld überweisen. Insgesamt sind nun über vier Wochen vergangen. Wie soll es also weitergehen.
Heute habe ich einen Brief aufgesetzt, wo ich dem Bücherversand eine Frist bis Ende diesen Monats gesetzt habe, das Geld auszubezahlen. Ansonsten habe ich in dem Brief hereingeschrieben, dass ich rechtliche Schritte einleiten werde (Anwalt und Anzeige). Ich bin nun gespannt, wie die Firma reagieren wird.
Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gesammelt und kann mir wertvolle Ratschläge geben? Habe ich zu heftig reagiert oder war die Drohung bereits angebracht?
Verstehe ich das richtig? Du hast Bücher bestellt, sie mit einem Gutschein bezahlt und dann zurückgeschickt und möchtest nun das Geld auf dein Konto überwiesen bekommen. Du weißt, dass, wenn du mit Gutschein bezahlst, auch das Geld nur auf das Konto des Onlinehandels gutgeschrieben werden kann und nicht auf dein Bankkonto überwiesen wird? Wenn der Onlineshop das macht und dir den Gutschein quasi ausbezahlt ist das mehr als Kulanz und da würde ich an deiner Stelle doch eher nett und höflich noch mal nachfragen als Fristen zu setzen, weil du gar kein Recht dazu hast.
Ich würde es eher Schadensbegrenzung nennen, denn ich wurde erst Tage später darüber informiert, dass die Ware erst 2 Wochen später geschickt werden kann. Die Rechnung wurde aber schon ausgestellt und ich habe trotz Gutscheinen noch einen Restbetrag zahlen müssen. Man wollte mir daher als "Wiedergutmachung" die Gutscheine ausbezahlen, was von Seiten des Händlers vorgeschlagen wurde. Stehe ich dann in der Schuld?
Von Amazon kenne ich es so, dass genau ausgerechnet wird, was man bezahlt hat und was man mit Gutschein gezahlt hat und dann wird das auch genau wieder auf das Konto überwiesen oder eben per Gutschein wieder gutgeschrieben. Wenn du es schriftlich von dem Onlinehandel bekommen hast, dann kannst du ja mal anrufen und fragen, warum du es noch nicht überwiesen bekommen hast. Wenn Gutscheine ausgezahlt werden finde ich das schon Kulant.
Ich möchte auch nicht unverschämt sein und ich habe mich auch schriftlich, also per E-Mail, bei dem Händler gemeldet. Telefonisch wurde ich bisher wie schriftlich auch nur vertröstet und kam gesagt, dass mein Fall bearbeitet wird und ich bald die Rückerstattung erhalten werde. Aber nach über einem Monat soll ich noch ruhig bleiben? Außerdem steht mir noch Geld zu, dass ich für einen Sprachkurs bezahlt habe, den ich aber wieder zurückgesendet habe - innerhalb der Widerrufsfrist.
nathie1 hat geschrieben:Fast zeitgleich kaufte ich mir auch einen Sprachkurs von Langenscheidt, der jedoch nicht meinen Vorstellungen entsprach und Retour an den Bücherhändler zurückging.
War dieser Sprachkurs denn versiegelt, bevor Du feststellen konntest, dass er Deinen Erwartungen nicht entspricht und hast Du, um dies festzustellen, das Siegel entfernt? Falls ja, so gibt es hier tatsächlich ein Problem mit Deinem Widerrufsrecht, denn dieses gilt nicht für entsiegelte Tonträger, sofern diese eben zuvor versiegelt waren.
Bei diesem Buch, das Du erwähnst, dürfte es eigentlich keine größeren Schwierigkeiten geben, weshalb ich der Meinung bin, dass Du insofern nicht ganz falsch mit dem Druck liegst, den Du machst. Hoffentlich zeigt Dein Brief eine größere Wirkung, sodass Du auf die Einschaltung eines Anwalts verzichten kannst. Möglicherweise hilft es, sollte sich dieses Unternehmen noch einmal bei Dir melden, auch weiter, wenn Du dorthin noch einmal einen Ausdruck Deines Widerrufsrechts schickst und darauf hinweist, dass Du ein solches definitiv hast - wie gesagt: auf jeden Fall geltend für dieses Buch, beim Sprachkurs ist das Widerrufsrecht abhängig davon, ob es sich um eine von Dir entsiegelte CD-Rom handelte, auf die das Widerrufsrecht dann nicht anwendbar wäre.
Ich habe die Widerrufsbelehrung genaustens gelesen und ich habe die Versiegelung nicht gelöst. Somit ist die Ware in einem sehr guten Zustand und mir wurde sogar zugesichert, dass ich mich an alle Bestimmungen gehalten habe und alles von meiner Seite bisher einwandfrei gelaufen ist. Daher verstehe ich nicht, warum es sich so drastisch herauszögert. Wollen sie die Kunden solange auf der Wartebank sitzenlassen, bis diese frustriert aufgeben und sie das Geld ohne Gegenleistung einstreichen können? Ich kann mir da einfach nicht vorstellen, denn vorher liefen die Bestellungen immer glatt und ich davor schon einmal eine Retour, bei der alles glatt lief. Scheinbar läuft die Kommunikation zwischen den Abteilungen nicht gut oder ich habe den falschen Sachbearbeiter erwischt. Anwalt würde sich gerade noch lohnen, aber es würde mich wegen der Kosten schon doch sehr ärgern. Mich nerven ja schon die Kosten für das Einschreiben an den Händler.
Wenn du alles richtig gemacht hast, ist von deiner Seite alles in Ordnung. Was aber gut sein kann wie die anderen hier auch schon geschrieben haben das entweder in der Kommunikation etwas schief gelaufen ist oder es eventuell bei denen im System der Wurm drinnen ist. Was mich dennoch etwas verwundert hat, ist warum hat dir der Berater nicht weiter geholfen? Normalerweise muss der Berater, wenn er nicht für diese Sache verantwortlich ist, dich weiter verbinden oder gegebenenfalls eine andere Nummer geben können, wo du auch anrufen kannst.
Normalerweise werden Gutscheine nicht ausgezahlt. Wenn aber klar auf der Seite des Händlers stand, dass die Gutscheine ausgezahlt werden, werden diese dann auf das Konto überwiesen, wo du dich angemeldet hast und nicht auf dein Gehaltskonto. Ich würde dir für die Zukunft raten diesen Shop zu meiden und am besten bei Amazon oder Weltbild zu bestellen. Denn diese Händler sind sehr seriös und vor allem ist Amazon bei solchen Dingen sehr kulant.
Mir scheint eher, dass du mit deinem Vorgehen, den ganzen Laden hast zusammenbrechen lassen. Die werden in der Buchhaltung im Dreieck tanzen, weil du Vorgänge ausgelöst hast, bei denen 2 verschiedenen Vorgänge vermischt werden und dann noch Sonderabsprachen stattgefunden haben, die außerhalb des Üblichen stehen. Vermutlich weiß da jetzt einer gar nicht mehr, was Sache ist und hat den Fall erst mal zur Seite gelegt. Und zwar nach ganz hinten im obersten Regal.
Blöd gelaufen, deine Drohung mit Anwalt und Anzeige hat die Sache nun nicht besser gemacht. Was machst du denn, wenn der Termin wirklich abläuft? Dann musst du Butter bei die Fische tun. Ich würde lieber noch mal versuchen, mit dem richtigen Menschen zu reden.
Anstatt dich auf Versprechen am Telefon, oder per Mail zu stützen, solltest du den Händler schriftlich eine angemessene Frist zur Regulierung setzen. Hierbei ist es unerheblich wie lange du bereits gewartest hast und eventuell vertröstest wurdest. Deine schriftliche Aufforderung schickst du am besten per Einschreiben ab, damit du einen Nachweis über dessen Zustellung hast. Am Telefon trifft man leider häufig nur auf unmotivierte Mitarbeiter, die dich möglichst schnell wieder los werden wollen.
Sollte die Frist unverrichteter Dinge verstreichen, suchst du dir einen Anwalt deines Vertrauens, schilderst den Fall und beauftragst ihn mit der Eintreibung des offenen Betrags. Seine Kosten darfst du dann auch freundlicherweise auf den Händler abwälzen, bzw. lässt sie direkt von deinem Anwalt mit bei der Forderung ausweisen. Ich hoffe du bist zusätzlich noch im Besitz entsprechender Nachweise zum Zugang deiner Retourenware beim Händler.
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