Bachelor-Studium ohne Abitur?
Ich bin momentan leider arbeitslos. Ich habe die Fachoberschulreife mit Qualifikation. Dieses Sommer habe ich meine Ausbildung zur Bürokauffrau mit einem Durchschnitt von 1,2 abgeschlossen. Leider heißt das nicht gleich, dass man nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung auch einen Job findet.
Nun bin ich schon am überlegen, ob ich mich in irgendeiner Form weiterbilden soll, bevor ich nur zu Hause sitze. Ich habe auch schon über das Studieren nach gedacht, doch dafür müsste ich ja das Abitur nachholen oder eine 3-jährige Berufserfahrung nachweisen können. Die andere Möglichkeit wäre, dass ich ein Bachelor-Studium mache. Da hat man wohl auch die Möglichkeit, seinen Bachelor auch ohne Abitur machen zu können. Allerdings habe ich keine genaueren Informationen gefunden, unter welchen Ausnahmen man genommen wird, wenn man kein Abitur hat.
Weiß jemand, welche Ausnahmen das sind? Oder muss ich tatsächlich mein Abitur nachmachen, was ich eigentlich nicht möchte, da ich immerhin schon 25 Jahre alt bin. Welche Chancen habe ich vielleicht noch, mit einer abgeschlossenen Ausbildung, aber ohne Abitur?
Das kommt drauf an wo du Studieren möchtest und vor allem was. Du kannst zum einen über eine Zulassungsprüfung an eine normale Universität kommen auch ohne Abitur, jedoch sind diese Prüfungen so schwer, dass es pro Jahr von 500 Leuten die es versuchen gerade einmal 5 schaffen von denen auch nur die Hälfte noch in ein Semester mit rein genommen wird. Diese Chancen sind eher schlecht.
Für ein anderes Studium wird erwartet, dass man eine 3 jährige abgeschlossene Berufsausbildung gemacht haben muss und mindestens ein Jahr Berufserfahrung vorweisen muss und dann auch ohne Abitur studieren gehen kann. Ohne Berufserfahrung wirst du wenig Chancen haben, studieren zu können ohne Abitur. Deswegen könnte es sich bei dir eher rentieren, erst einmal das Abitur per Abendgymnasium nachzuholen was allerdings auch 3-4 Jahre dauert und auch mit einbezogen werden sollte in die Überlegung, da darauf noch einmal das Studium kommt.
Ich selbst habe nur eine 2 jährige abgeschlossene Berufsausbildung und musste um Studieren zu können deswegen eine mindestens 3 jährige Berufserfahrung noch nachweisen können, auf die ich auch gekommen bin. Somit wurde ich zum Studium an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie zugelassen und kann dort über zwei Zwischenstationen auch ein Bachelor Abschluss ablegen. Dabei muss ich nach dem 4. Semester eine Ökonomenarbeit abgeben, nach dem 6. Semester eine Diplomarbeit und dann könnte ich theoretisch mit zwei weiteren Semestern zum Bachelor kommen wenn ich denn möchte. Abschlüsse kann ich jedenfalls nach dem 4. als Ökonom und nach dem 6. als Betriebswirt vorweisen die auch beruflich förderlich sind.
Normalerweise macht es keinen Unterschied, ob man nun auf Bachelor studiert, oder noch nen alten Diplom-Studiengang nehmen möchte, denn die Voraussetzungen für ein Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (so die richtige Bezeichnung) sind zwar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, aber unabhängig vom Abschluss gleich. Genauere Infos findest im Netz, wenn du mal nach "Studieren ohne Abitur" googelst.
Grundlegend solltest du dir erstmal überlegen, was und wo du denn gern studieren würdest. Anschließend beschäftigst du dich mit den notwendigen Voraussetzungen.
Generell bin ich aber skeptisch, dass das mit einer sofortigen Immatrikulation deinerseits klappt, dir fehlt derzeit imo einfach die Berufspraxis (die überall von den Hochschulen gefordert wird). Eine abgeschlossene Berufsausbildung allein reicht leider nicht, wobei es da glaube auch 1,2 Versuchsprojekte gibt.
Chrischiii hat geschrieben:Normalerweise macht es keinen Unterschied, ob man nun auf Bachelor studiert, oder noch nen alten Diplom-Studiengang nehmen möchte, denn die Voraussetzungen für ein Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (so die richtige Bezeichnung) sind zwar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, aber unabhängig vom Abschluss gleich.
Stimmt so auch nicht ganz, wenn man sich über eine private Organisation einschreibt dann ist das ganze Einheitlich geregelt und nicht unterschiedlich je nach Bundesland. Ansonsten könnte jemand der an einer privaten Universität studiert auch nicht einfach so seinen Standort wechseln, wenn es in einem anderen Bundesland andere Zulassungsvoraussetzungen gibt. Für eine öffentliche Hochschule magst du recht haben, aber dort kommt man meistens nur über die Zulassungsprüfungen an ein Studium ohne Abitur ran, und wie die Chancen stehen dort genommen zu werden, habe ich oben schon gepostet.
Nee das stimmt schon. Es gilt bei privaten Hochschulen zu beachten ob diese den staatlichen gleichgestellt sind und was sie für Abschlüsse vergibt, also ob staatlich anerkannt oder nicht. Prinzipiell ist es so, dass gleichgestellte private Hochschulen den gleichen Regelungen wie staatliche unterliegen (also den entsprechenden rechtlichen Grundlagen), wenn sie anerkannt sind und staatliche Abschlüsse vergeben dürfen. Die können also nicht einfach andere, sprich eigene, Regelungen machen wie sie lustig sind (nur dort, wo es von Rechtswegen erlaubt ist) - zumindest nicht, wenn man mit dem Studiengang auch was anfangen möchte. Ansonsten gib doch einfach mal ein konkretes Beispiel
Ein Eignungsfeststellungsverfahren ist für Inhaber beruflicher Aufstiegsfortbildungen nicht notwendig (die dann eine allgemeine HZB bekommen), vgl. KMK Beschluss vom 06.03.2009.
Chrischiii hat geschrieben:Ein Eignungsfeststellungsverfahren ist für Inhaber beruflicher Aufstiegsfortbildungen nicht notwendig (die dann eine allgemeine HZB bekommen), vgl. KMK Beschluss vom 06.03.2009.
Wenn du oben einmal nachließt, dann wirst du feststellen das dem Threadersteller die berufliche Erfahrung fehlt und damit wird es auf eine Zulassungsprüfung hinauslaufen. Gleiches ist ebenfalls der Fall, wenn sich eine Krankenschwester oder ein Rettungsassistent ohne Abitur aber mit 10 Jahren Berufserfahrung darauf aufbauen möchte, und zum Medizinstudium zugelassen werden möchte. Dort kommt es auch zur Feststellungsprüfung und man wird nicht einfach so zugelassen, was nicht nur mit den begrenzten Plätzen zu tun hat.
Ein konkretes Beispiel wäre die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie welche in jedem Bundesland mehrere Standorte zum Studieren hat. Diese vergeben (noch) keine akademischen Grade, sind trotzdem in der Wirtschaft gerne gesehen da diese sich vor allem an der Praxis orientieren und nicht ausschließlich auf der Theorie basieren. Dabei ist der Abschluss dem der IHK gleich gestellt, und man kann damit etwas anfangen auch wenn es von einer privaten Organisation stammt die du mit deinem Post sowieso schon als mindere Qualität hinstellst und man angeblich damit nichts anfangen kann. Zudem wenn man dort seinen Bachelor Abschluss macht, ist dieser von der Qualifikation einem Universitäts- oder Fachhochschulabsolventen gleich gestellt. Die Voraussetzungen zur Zulassung sind dabei in jedem Bundesland gleich, auch für das Bachelorstudium. Informiere dich auch einmal über die anderen Zulassungen für Fernstudiengänge, auch dort wirst du keine Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern feststellen und dort werden teilweise auch akademische Grade verliehen.
Sorae hat geschrieben:Wenn du oben einmal nachließt, dann wirst du feststellen das dem Threadersteller die berufliche Erfahrung fehlt und damit wird es auf eine Zulassungsprüfung hinauslaufen. Gleiches ist ebenfalls der Fall, wenn sich eine Krankenschwester oder ein Rettungsassistent ohne Abitur aber mit 10 Jahren Berufserfahrung darauf aufbauen möchte, und zum Medizinstudium zugelassen werden möchte. Dort kommt es auch zur Feststellungsprüfung und man wird nicht einfach so zugelassen, was nicht nur mit den begrenzten Plätzen zu tun hat.
Ich beziehe mich ausschließlich auf die KMK Rahmenvereinbarung vom 06.3.2009, da natürlich die Regelungen in den einzelnen Bundesländern abweichen können und das auch tun, vgl. synoptische Darstellung der KMK. Laut dieser Vereinbarung gilt der TE derzeit nicht als ausreichend qualifiziert für ein Hochschulstudium, da "nur" eine abgeschlossene Berufsausbildung vorhanden ist (keine Berufserfahrung, keine berufliche Aufstiegsfortbildung oder ähnliches). Inhaber einer beruflichen Aufstiegsfortbildung erhalten demnach eine allgemeine HZB (ohne weiteres Eignungsfeststellungsverfahren, wenn man mal in die synoptische Darstellung schaut, gibt es aber teilweise Beratungsgespräche, != Auswahlgespräche!). Beim fachgebundenen Hochschulzugang als beruflich Qualifizierter (abg. Berufsausbildung + mehrjährige Berufserfahrung) findet ein Eignungsfeststellungsverfahren statt oder ein Probestudium.
Sorae hat geschrieben:Ein konkretes Beispiel wäre die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie welche in jedem Bundesland mehrere Standorte zum Studieren hat. Diese vergeben (noch) keine akademischen Grade, sind trotzdem in der Wirtschaft gerne gesehen da diese sich vor allem an der Praxis orientieren und nicht ausschließlich auf der Theorie basieren.
Ich kann da keine Abweichung zu den von mir getroffenen Aussagen feststellen. Die besagte Akademie vergibt laut eigener Auskunft einen "staatlich und international anerkannten Bachelor-Abschluss" (Bachelor of Arts), Aufnahmevoraussetzung ist eine schulische HZB (Fachhochschulreife, Abitur) oder eine berufliche Aufstiegsfortbildung. Als Besonderheit kommt hinzu, dass die VWA ein Stufenmodell anbietet. Beim Bachelor wird mit der Hessischen BA kooperiert. klick
Ich tue private Hochschulen nicht im geringsten als mindere Qualität ab. Ganz im Gegenteil, sie bieten in vielen Fällen eine deutlich höhere Qualität in der Lehre als staatliche Hochschulen. Es gilt nur auf mögliche Probleme hinzuweisen, wenn man keinen staatlich anerkannten Abschluss bekommt, bspw. den Bachelor, und dann an ner anderen Hochschule nen Master machen möchte (nur als Beispiel). Man sollte sich vorher genau informieren, das möchte ich einfach sagen.
Sorae hat geschrieben:Informiere dich auch einmal über die anderen Zulassungen für Fernstudiengänge, auch dort wirst du keine Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern feststellen und dort werden teilweise auch akademische Grade verliehen.
Glaub mir, das habe ich Schau mal in die jetzt schon einige Male angesprochene synoptische Darstellung. Wie du dort auf Seite 38 bis 39 feststellen wirst, unterliegen die Fernstudienangebote eigentlich überall in Deutschland den gleichen "Zulassungsregelungen wie für Präsenzangebote".
Ok, ich denke das sollte dann eigentlich reichen. Wenn nicht, schreib mir mal bitte eine PN und wir können dann mal telefonisch drüber sprechen.
Chrischiii hat geschrieben:Sorae hat geschrieben:Wenn du oben einmal nachließt, dann wirst du feststellen das dem Threadersteller die berufliche Erfahrung fehlt und damit wird es auf eine Zulassungsprüfung hinauslaufen. Gleiches ist ebenfalls der Fall, wenn sich eine Krankenschwester oder ein Rettungsassistent ohne Abitur aber mit 10 Jahren Berufserfahrung darauf aufbauen möchte, und zum Medizinstudium zugelassen werden möchte. Dort kommt es auch zur Feststellungsprüfung und man wird nicht einfach so zugelassen, was nicht nur mit den begrenzten Plätzen zu tun hat.
Laut dieser Vereinbarung gilt der TE derzeit nicht als ausreichend qualifiziert für ein Hochschulstudium, da "nur" eine abgeschlossene Berufsausbildung vorhanden ist (keine Berufserfahrung, keine berufliche Aufstiegsfortbildung oder ähnliches).
Bitte einmal richtig nachlesen, hier wurde ausdrücklich die Berufserfahrung mit angegeben, trotzdem braucht es eine Zulassungsprüfung. Und man mit diesen 10 Jahren Berufserfahrung zu gering qualifiziert sein soll für ein solches Studium ist einfach lächerlich, da ein Abiturient zwar ein Abitur mitbringt aber eben keine Berufserfahrung und damit eigentlich weniger qualifiziert ist.
Und in dem Thread geht es darum, dass der Ersteller studieren möchte aber weder Berufserfahrung noch ein Abitur hat. Somit hat sie nur die Möglichkeit über die Zulassungsprüfungen in ein Studium zu rutschen oder den indirekten Weg über mehrere Zwischenabschlüsse zu gehen. Ließt du dir meine Beiträge einmal richtig durch, dann wirst du feststellen das ich auch nie etwas anderes behauptet habe. Die Zulassungen sind soweit unterschiedlich, dass es staatliche Schulen in der Methode über eine Zulassungsprüfung heraus finden und die privaten Anbieter ihre eigenen Kurse anbieten die einen schlussendlich zu einem Bachelor Studium führen. Und bei den Privaten ist es nun einmal so, dass diese Bundesweit gleich sind und sich nicht an die Voraussetzungen der einzelnen Bundesländer binden um überhaupt beginnen zu können.
Dabei muss ich nach dem 4. Semester eine Ökonomenarbeit abgeben, nach dem 6. Semester eine Diplomarbeit und dann könnte ich theoretisch mit zwei weiteren Semestern zum Bachelor kommen wenn ich denn möchte. Abschlüsse kann ich jedenfalls nach dem 4. als Ökonom und nach dem 6. als Betriebswirt vorweisen die auch beruflich förderlich sind.
Hättest du bereits im ersten Beitrag von mir richtig gelesen, dann hättest du es auch erkannt das dort von den Zwischenstationen die Rede ist über die man sich qualifiziert zu einem Bachelor Studium. Ohne diese oder ohne ein Abitur kommt man jedenfalls nicht. Und wenn man sich für diese Zwischenstationen entscheidet, dann sind die Zulassungen für die Basics überall gleich geregelt und sagen aus abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung.
Achja und wenn du dich so über die VWA informiert hast dann hättest du auch festgestellt, dass das Bachelor Studium inzwischen über einen Drittanbieter gibt und nicht die VWA selbst die akademischen Grade verteilt.
Hier soll diskutiert werden und sich nicht angefeindet werden. Bitte bleibt freundlich, sonst wird der Thread geschlossen.
Sorae hat geschrieben:Bitte einmal richtig nachlesen, hier wurde ausdrücklich die Berufserfahrung mit angegeben, trotzdem braucht es eine Zulassungsprüfung. Und man mit diesen 10 Jahren Berufserfahrung zu gering qualifiziert sein soll für ein solches Studium ist einfach lächerlich, da ein Abiturient zwar ein Abitur mitbringt aber eben keine Berufserfahrung und damit eigentlich weniger qualifiziert ist.
Von was sprichst du hier? Schau dir doch einfach mal die von mir angesprochenen "Dokumente" an. Zudem habe ich NIE gesagt, dass jemand mit 10 Jahren Berufspraxis nicht ausreichend qualifiziert ist. Der Threadersteller (TE) gilt mit "nur" einer abgeschlossenen Berufsausbildung und KEINER Berufserfahrung in dem Bereich NICHT als ausreichend beruflich Qualifiziert. Hat aber jemand eine abgeschlossene Berufsausbildung UND 10 Jahre in diesem Beruf gearbeitet, gilt er NATÜRLICH als ausreichend beruflich Qualifizierter gemäß der KMK Definition! In diesem Fall ist aber die Teilnahme an einem Eignungsfeststellungsverfahren notwendig.
Sorae hat geschrieben:Und in dem Thread geht es darum, dass der Ersteller studieren möchte aber weder Berufserfahrung noch ein Abitur hat. Somit hat sie nur die Möglichkeit über die Zulassungsprüfungen in ein Studium zu rutschen oder den indirekten Weg über mehrere Zwischenabschlüsse zu gehen.
Ohne Berufspraxis geht da laut KMK Vereinbarung nix, auch keine "Zulassungsprüfung" (Was soll das eigentlich sein, wie ist das definiert?), wenn es ein staatlicher Abschluss werden soll. Oder nenn mir bitte ein Bundesland, wo das gehen soll. Die VWA geht einen anderen Weg...
Sorae hat geschrieben:Und bei den Privaten ist es nun einmal so, dass diese Bundesweit gleich sind und sich nicht an die Voraussetzungen der einzelnen Bundesländer binden um überhaupt beginnen zu können.
Das stimmt halt einfach nicht. Das Thema ist komplexer als du denkst. Das würde aber hier alles zu weit führen...
Sorae hat geschrieben:Dabei muss ich nach dem 4. Semester eine Ökonomenarbeit abgeben, nach dem 6. Semester eine Diplomarbeit und dann könnte ich theoretisch mit zwei weiteren Semestern zum Bachelor kommen wenn ich denn möchte. Abschlüsse kann ich jedenfalls nach dem 4. als Ökonom und nach dem 6. als Betriebswirt vorweisen die auch beruflich förderlich sind.
Jap, richtig.
Sorae hat geschrieben:Und wenn man sich für diese Zwischenstationen entscheidet, dann sind die Zulassungen für die Basics überall gleich geregelt und sagen aus abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung.
Da man sich an der hessischen BA fürs Bachelor-Studium immatrikuliert. Danach richten sich die Voraussetzungen, egal welches Studienzentrum man besucht.
Achja und wenn du dich so über die VWA informiert hast dann hättest du auch festgestellt, dass das Bachelor Studium inzwischen über einen Drittanbieter gibt und nicht die VWA selbst die akademischen Grade verteilt.
Schau mal bitte in meinen letzten Post, Zitat: "Beim Bachelor wird mit der Hessischen BA kooperiert."
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-171676.html
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