Geldanlage für Kind - Sparbuch oder was anderes?
A ist der Patenonkel von B. Da die Entfernung zwischen den Beiden aber mehrere Hundert Kilometer groß ist und A nicht immer für B so da sein kann, hat sich A überlegt, ob er für B nicht eine Art Sparbuch einrichten kann. A würde da aufgrund seines geringen Verdienstes eher eine kleine Summe monatlich auf das Sparbuch von B überweisen.
Ist ein Sparbuch heute noch angemessen, wenn es um eine kleinen finanzielle Unterstützung von Kindern geht? Gibt es eine bessere Geldanlage? Muss bei Einrichtung für A's Patenkind nicht auch ein Nachweis über B vorliegen oder wie kann A am besten ein Konto für sein Patenkind einrichten? Welche Möglichkeiten hat A noch, um für eine kleine Finanzspritze für B zu sorgen?
Ein Sparbuch für ein Kind muss immer von den Erziehungsberechtigten mit unterschrieben werden. Ansonsten kann man für ein Kind kein Sparbuch eröffnen. A kann ein Sparbuch auf seinen Namen einrichten und das Sparbuch dann, wenn das Kind volljährig ist dem Kind überschreiben oder das Sparbuch dem Kind mal vererben. Aber wenn das Sparbuch für das Kind direkt sein soll, dann müssen die Eltern unterschreiben.
Ein einfaches Sparbuch gibt nicht viele Zinsen. Und meist haben ja Kinder auch schon ein Sparbuch, was sie zur Geburt von den Sparkassen oder Banken der Eltern bekommen mit ein paar Euro Guthaben. Vielleicht wäre es eine Lösung, wenn diese Kontonummer von den Eltern erfahren wird und er dann jeden Monat dort einen kleinen Betrag überweist. Oder er fragt ganz einfach die Eltern, was ihnen lieber ist für das Kind.
Ich weiß nicht, ob es noch Sparverträge mit kleineren Einzahlungen gibt, die dann eine festgelegte Laufzeit haben. Ansonsten gibt es das Sparbuch, eventuell mit mehrmonatiger Kündigungsfrist. Das Sparbuch sollte dann zu Gunsten des Kindes bis zu einem bestimmten Termin festgelegt werden, zum Beispiel Volljährigkeit. Der Nachweis über die Existenz des Kindes müsste erbracht werden, spätestens bei Auflösung. A kann aber auch das Sparbuch auf seinen Namen anlegen zu Gunsten des Kindes. Wie das mit der Versteuerung der Zinsen ist, muss die Bank wissen. Wenn A das Geld auf ein bestehendes Sparbuch des Kindes überweist, kann er nicht sicher sein, dass das Kind später auch den Nutzen davon hat. Es gab genügend Fälle, wo das Sparbuch aufgelöst war oder das Geld teilweise abgehoben.
Natürlich kann A ein Sparbuch eröffnen. Er kann es nicht auf den Kindernamen eröffnen, aber auf seinen eigenen. Zum Einzahlen braucht man doch eh dann jeden Monat das Buch. Und wenn das Geld dem Kind dann zukommen kann, kann A das Sparbuch einfach an das Kind geben. Auch wenn das Sparbuch auf A läuft, kann dann das Kind an das Geld, da das Sparbuch ein Legitimationspapier ist und derjenige das Geld bekommen kann, der es in der Hand hält.
Ein Sparbuch bringt allerdings kaum mehr Zinsen und da muss man schon froh sein, wenn das Geld nicht seinen Wert verliert, wenn es darauf liegt. Also angemessen ist das heutzutage nicht mehr und nicht mehr wirklich zeitgemäß. Aber das ist im Prinzip eine gute Idee. Ansonsten kann man vielleicht einfach einen Dauerauftrag auf das Konto der Eltern machen, die das Geld dann für das Kind sparen könnten oder einfach selber ein Jahr lang sparen und dann einen Gutschein kaufen.
In Anbetracht der geringen Zinsen würde ich die Finger von Sparbüchern beziehungsweise Sparkonten lassen, denn die Zinsen sind mit 0,5 Prozent oder weniger nicht besonders reizvoll und bringen nicht viel. Ein solides Tagesgeldkonto wirft mittlerweile schon durchschnittlich 2,5 Prozent an Zinsen ab, die dann quartalsweise oder am Ende des Jahres ausgezahlt werden. Einige Anbieter von Tagesgeldkonten zahlen die Zinsen auch monatlich aus.
Du könntest mit deinem Patenkind einen Sparplan einrichten, sodass du in regelmäßigen Abständen Geld auf dieses Tagesgeldkonto miteinzahlen könntest. Für dich würde es dann wie eine normale Überweisung ablaufen und das Patenkind würde auch Geld dazugeben können. Die einzige Hürde wäre, dass die Erziehungsberechtigten den Vertrag für das Konto unterschreiben müssten und eine Vollmacht darüber hätten.
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