Als Fahrzeughalter Strafe auf sich nehmen?

vom 03.10.2011, 12:19 Uhr

Nehmen wir mal an, dass Frau A Halterin eines Fahrzeuges ist. Das Fahrzeug ist bei der Versicherung so eingetragen, dass auch der Ehemann Herr B und auch der Sohn, Herr C mit dem Fahrzeug fahren dürfen. Frau A fährt, obwohl sie als Halterin eingetragen ist, das Fahrzeug so gut wie nie.

Neulich ist der Sohn, der Führerschein auf Probe hat, geblitzt worden. Frau A hat es auf sich genommen und hat auch einen Punkt in Flensburg und 80 Euro zahlen müssen. Das Geld hat Sohnemann ihr wohl gegeben. Aber sie hat nun den Punkt. Nun ist wieder etwas passiert. Und zwar ist Herr B in die Verkehrskontrolle gekommen und wurde auch geblitzt. Da er aber nach Abzug der Toleranz 45 km/h zu schnell war, muss er 200,- Euro zahlen, bekommt 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Das hat Frau A und Herr B schon nachgeschaut.

Herr B und Frau A warten nun also auf den Brief der Behörde. Aber Herr B meint, dass er wirklich so viel zu schnell war, als es blitzte. Nun steht die Frage im Raum, ob Frau A das noch einmal auf sich nehmen kann. Bei dem Sohn wurde wohl nicht darauf geachtet, wer auf dem Bild war und es wurde hingenommen, dass einfach gezahlt wurde und der eine Punkt eben auf das Konto von Frau A ging.

Wie ist es, wenn nun ein Bescheid vom Amt kommt, dass nicht nur Punkte oder Geld als Strafe verordnet werden, sondern auch noch 4 Wochen der Führerschein weg ist. Herr B hat gerade erst in einer neuen Firma angefangen zu arbeiten und kann im nächsten halben Jahr unmöglich 4 Wochen Urlaub nehmen. Da Herr B aber schon vor kurzem negativ aufgefallen ist, kann man diese Strafe auch nicht in eine Geldstrafe umwandeln.

Könnte Frau A stillschweigend das Geld bezahlen, die 4 Punkte auf sich nehmen und den Führerschein abgeben oder wird das kontrolliert, ob sie auf dem Bild zu sehen ist? Sie ist ja der Halter und der Brief kommt ja erst mal zu ihr. Oder muss Frau A sich äußern, ehe sie zahlt und den Führerschein für 4 Wochen abgibt. Sie braucht ihren Führerschein nicht so sehr wie ihr Ehemann.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Mein Mann ist im letzten Jahr insgesamt auch zweimal geblitzt worden. Einmal mit 15 km/h zu schnell und einmal mit 20 km/h. Beides war außerhalb geschlossener Ortschaften. Der erste wurde wieder eingestellt, weil einen Tag vorher meine Stiefmutter verstorben war, und mein Mann in den Moment mit den Gedanken wo anders war. Ich weiß nicht richtig, es ist aber nun mal passiert. Und beim zweiten mal, hatte er das Schild übersehen.

Bei beiden kam ein Anhörungsbogen, den ich ausfüllen musste, und bei beiden war auch ein Foto dabei. Ich musste bei beiden den Fahrer angeben. Beim letzten hatten wir den Bogen sogar vergessen weg zu schicken. Und da kam eine Vorladung von der Polizei für meine Mann. Wie die allerdings auf meinen Mann gekommen sind, wissen wir bis heute nicht. Also wurde bei uns schon auf den Fahrer eigentlich geachtet.

» tearsdontlie1979 » Beiträge: 424 » Talkpoints: -0,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Normalerweise bekommt man ja den Anhörungsbogen und da steht gleich drin, dass es sich bei der geblitzen Person nicht um den Fahrzeughalter handeln kann, weil zum Beispiel erkennbar das Geschlecht oder auch das Alter gar nicht stimmen kann. Dann wird darum gebeten, dass man denjenigen angibt, der an dem Tag wirklich das Fahrzeug gelenkt hat, weil es ansonsten eine Untersuchung geben wird. Mir ist es deshalb schon schleierhaft, wie Fahrzeughalterin A das erste Mal Blitzen auf dich nehmen konnte, wenn da ihr wesentlich jüngerer Sohn gefahren ist.

Und wenn er in eine Fahrzeugkontrolle gekommen ist (oder meintest du lediglich Geschwindigkeitskontrolle?), hätte man ja erkennen können, dass er nicht der Halter des Fahrzeuges sein kann. Soweit mir bekannt wäre es aber eine Falschangabe, wenn Frau A angibt, dass sie gefahren ist obwohl das nicht der Fall ist. Da man das ja relativ schnell herausfinden kann anhand des Fotos, sollte man das wirklich unterlassen, weil sowas selbstverständlich auch strafbar ist. Eher würde ich versuchen die Sache mit der Arbeit zu schildern, sodass "nur" die Punkte und das Geld hingenommen werden. In Ausnahmefällen (zum Beispiel das man wegen der Arbeit auf den Führerschein angewiesen ist), kann man den Führerschein dann behalten. Oder man muss ihn eben dann abgeben, wenn man Urlaub hat und ihn nicht benötigt.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



@winny2311: Natürlich war es nur eine Geschwindigkeitskontrolle mit einem mobilen Blitzer. Herr B wurde also nicht an Ort und Stelle rausgewunken, sondern es wird nun auf den Brief gewartet.

Was ist, wenn man den Anhörungsbogen nicht ausfüllt und eben direkt bezahlt und Frau A einfach zur Polizei geht und den Führerschein abgibt? Wird da wirklich so sehr auf das Bild geschaut? Man kann ja innerhalb 5 Monaten den Führerschein abgeben. Aber in der Zeit gibt es keinen Urlaub. Das ist ja das Schlimme und nur das Geld und die Punkte, darauf lassen sich die Behörden ein, wenn schon Punkte vorhanden sind? Ich dachte immer, dass man punktefrei sein muss, wenn man dem Führerscheinentzug durch eine höhere Geldstrafe dann entgehen kann.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich habe selber kein Auto und fahre immer mit dem Auto von meinen Eltern und Großeltern, die sind dann gleichzeitig auch als Halter der jeweiligen Autos eingetragen.

Ich bin selber noch nicht geblitzt worden, dennoch hatte ich auch mal einen "Unfall". Ich habe ein parkendes Auto beim Vorbeifahren berührt und dabei einen Kratzer (nicht lang oder Tief, aber der Kontakt zu dem parkenden Auto war da) in den Radkasten gemacht. Ich bin zu dem Zeitpunkt mit dem Auto meines Großvaters gefahren und der hat dann auch den "Ärger" bekommen. Ich habe mich mit dem Besitzer des parkenden Autos unterhalten und wir haben das dann Quasi über die Versicherung geregelt, ich selber hatte danach keine Probleme, aber der Versicherungsbetrag meines Großvaters ist danach gestiegen.

Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Fall auch auf das genannte Beispiel von Frau A und die Herren B und C anzuwenden ist, aber wenn, dann denke ich, dass es im Normalfall erst dem Halter eines Fahrzeugs an den Kragen geht, weil man zunächst davon ausgeht, dass er auch mit dem Auto fährt. Ich meine mich auch daran erinnern zu können, dass mir mal gesagt wurde, dass eben zunächst immer der Halter eines Fahrzeugs angeschrieben wird und wenn er die Strafe nicht zahlen will oder kann und ein anderer mit de Auto gefahren ist und das dann gemeldet wird, dass der tatsächliche Fahrer dann den Ärger bekommen und die Strafen zu begleichen hat., das ist aber schon etwas länger her und sicher bin ich mir nicht, ob das derzeit auch noch so gehandhabt wird.

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» Tassadar » Beiträge: 1245 » Talkpoints: -1,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


@Tassadar: Hier geht es ja leider nicht mehr nur um die Finanzen. Es geht ja hier um Punkte und auch den Führerscheinentzug. Wenn es nur um Geld gehen würde, wäre den Behörden wahrscheinlich Piep egal, woher das Geld kommt. Aber da man ja nicht den Führerschein einziehen kann von jemanden, der nicht gefahren ist, war meine Frage ja, ob die Behörden das Bild kontrollieren und den Führerschein und wenn sie feststellen, dass A nicht der Mensch ist, der fotografiert wurde, ob sie dann Schwierigkeiten bekommt oder ob die Behörden nur sehen "Fahrzeughalter=Schuldiger" .

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


@Diamante

Wie will man eine Strafe bezahlen, wenn man nur einen Anhörungsbogen bekommt? Da steht nur der Vorwurf drin und wenn es ersichtlich ist, das Fahrer und Halter verschiedene Personen sein müssen, dann wird es eben auch mitgeteilt. Frau A kann da natürlich toten Mann spielen, da es keine Pflicht gibt, diesen Anhörungsbogen auszufüllen.

Allerdings sind Mitarbeiter der zuständigen Behörde auch nicht ganz dumm und machen oftmals schon einen Datenabgleich mit dem Einwohnermeldeamt, während Polizeibeamte direkt zu Frau A geschickt werden um sie persönlich zu sprechen. Im Endeffekt kann man damit nur Zeit schinden, aber der Strafe nicht entgehen.

Ich habe das selbst vor ein paar Jahren mit meinem Nochgatten durch. Wir haben alle legalen Möglichkeiten ausgeschöpft um die 12 Wochen zu überstehen, in denen die Strafe ausgesprochen werden kann. Und zwei Tage vor Fristablauf kam dann direkt das Schreiben an meinen Nochgatten, wo dann auch ersichtlich war, das man mit dem Einwohnermeldeamt zusammengearbeitet hat.

Damit würde eben Herr B auch nochmal einen Anhörungsbogen bekommen und danach wird dann die Strafe festgelegt. Wenn der Herr B dabei quasi Ersttäter ist, kann er auch anfragen, ob man die vier Wochen Führerscheinentzug in eine höhere Geldstrafe umwandeln kann. Aber seiner Strafe wird der Herr B nicht entgehen können.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Die "moralischen" Aspekte sollte man hier mal außen vor lassen. Sonst könnte man sich zu einer Person äußern, welche glaubt auf den Führerschein angewiesen zu sein und dennoch mit 45 Km/h über der zulässigen Geschwindigkeit unterwegs zu sein. Zumal solche Überschreitungen eher selten die Ausnahme darstellen und sogar im konstruierten Fall Herr B tatsächlich schon "auffällig" gewesen sein soll.

Das Frau A hier für ihren Sohn einspringt, kann der Naivität und/oder ihrem Mutterinstinkt angelastet werden. Wenn der Sohn schon in der Probezeit fragwürdig mit seiner Freiheit umgeht, ist nicht damit zu rechnen, dass dieses Verhalten der Mutter ihn dazu bewegt, sein Verhalten zu ändern. Aber sie bekommt das Schreiben und gibt den Verstoß zu und bezahlt die Strafe (es spielt keine Rolle, dass der Sohn das Geld gegeben hat). Sie vergibt eine Chance für den Sohn aus dem Fehlverhalten nachhaltig zu lernen. Zumal die Konsequenz ja nicht sonderlich dramatisch ausgefallen wäre.

Jetzt ist es ebenfalls eine nahestehende Person, welcher Frau A mit dem Lügen helfen will bzw. bereit ist, für eine dritte Person die negativen Konsequenzen zu tragen, für die eben die dritte Person verantwortlich zeichnet. Natürlich kann sie wie im ersten Fall den Verstoß zugeben und die Strafe zahlen sowie den Führerschein abgeben (wirklich aus der Hand geben). Dabei kann sie Glück haben und dem Vorfall wird nicht weiter Beachtung geschenkt. Es kann aber einem fleißigen Sachbearbeiter auffallen, dass hier eine Fahrerin für ein Vergehen von einem Fahrer bezahlt. Dann dürften erst weitere Ermittlungen folgen, welche recht schnell zum Ziel führen dürften (Ehemann ist ja als erste Vermutung nicht weit hergeholt).

Eine Bestrafung muss Frau A nicht fürchten und auch Herr B könnte sich auf einen Irrtum berufen. Aber natürlich nur, wenn kein Bild mit dem Brief geschickt wurde, auf dem Herr B eindeutig zu erkennen ist.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Herr B und Frau A sollten erst einmal abwarten, bis tatsächlich ein Brief kommt. Mit so hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen habe ich zwar keine Erfahrung, keine Ahnung, ob da ein Anhörungsbogen oder gleich ein Bescheid kommt. Aber in meiner beruflichen Praxis ist es schon mehr als einmal vorgekommen, dass die verkehrte Seite im Fahrzeug geschwärzt war oder der Fahrer auch so nicht erkennbar war. Da in Deutschland keine Halterhaftung vorgesehen ist, könnte sich Frau A dann darauf berufen, dass sie nicht weiß, wer gefahren ist. Bei geschäftlich genutzten Fahrzeugen, die von mehreren Personen gefahren werden, muss in der Regel dafür dann aber in der Folge ein Fahrtenbuch geführt werden. Ob das bei Privatfahrzeugen auch der Fall ist, das weiß ich nicht.

Sollte aber ein Leugnen ohnehin zwecklos sein, dann gibt es trotzdem Möglichkeiten, dass ein Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden kann. Zumindest aus meiner beruflichen Praxis kenne ich es so, dass Herr B dann von seinem Arbeitgeber eine Bestätigung vorlegen muss, dass er ohne Führerschein seinen Job los wird und in der möglichen Frist auch nicht freigestellt werden beziehungsweise zu anderen Zeiten arbeiten kann. Hier muss ein Arbeitnehmer im Zweifelsfall auch eine unbezahlte Freistellung annehmen, wenn der Erholungsurlaub nicht ausreicht. Ebenso muss der Arbeitnehmer eine Verschiebung der Arbeitszeiten in Kauf nehmen, wenn er dann mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen kann.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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