Mindermengenzuschlag wenn nichts in den AGB steht?

vom 02.10.2011, 21:35 Uhr

Person A hat in einem Onlineshop etwas gekauft und als A die Bestellung abgeschickt hat, bekam er eine mail mit der Bestätigung und wunderte sich über die Kostenaufstellung, die 8,50 Euro höher war, als eigentlich gedacht. Diese 8,50 Euro wurden als Mindermengenzuschlag angegeben und waren dann mit aufgeführt.

A hat nun die AGB´s des Unternehmens durchforstet und nichts dergleichen gefunden. A hat die Bestellung nun storniert, weil er nicht einsieht, dass er für einen Artikel 4 Euro zahlt + 3,50 Euro Versandkosten und dann auch noch 8,50 Euro Mindermengenzuschlag. Was ist überhaupt ein Mindermengenzuschlag? Kommt es da darauf an nicht nur ein Teil zu bestellen oder muss es ein teureres Teil sein?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Bei einem Mindermengenzuschlag muss man eine bestimmte Menge, die der Händler festgelegt hat, bestellen, damit dieser Aufschlag nicht zustande kommt. Wenn man aber unter dieser Menge etwas bestellt, bekommt man je nach Händler diesen sogenannten Mindermengenzuschlag aufgebrummt. Es ist aber manchmal auch, sodass man auch eine Mindestsumme erreichen muss, damit man keine zusätzlichen Aufschläge bekommt. Ich finde es schon sehr komisch das davon nichts in den AGBs des Händlers erwähnt wurde. Deshalb würde ich empfehlen sich die AGB vorher genau durchzulesen, und wenn nichts davon erwähnt wurde, einfach nicht in diesen Shop bestellen. Denn oft wird dann etwas verschwiegen, wo von der Kunde nichts wissen darf.

» GI KA » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 62,28 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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