Personen im Kofferraum mitnehmen - Strafe für den Fahrer

vom 02.10.2011, 12:35 Uhr

Person A nimmt 7 Leute in einem Kombi, also einem 5-Sitzer mit (2 Personen im Kofferraum). Wie es der Zufall will, wird er von der Polizei angehalten. Die Personen B und C, welche im Kofferraum mitfahren, müssen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30€ wegen nicht angelegtem Gurt entrichten. Ist nicht schön, aber auch nicht wirklich so schlimm. Mich würde jetzt interessieren, was dem Fahrer geschieht? Kann er dadurch seinen Führerschein verlieren?

» Goecky » Beiträge: 213 » Talkpoints: 43,62 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn er Fahranfänger in der Probezeit ist: ja. Das ist nämlich ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1 StVO, in dem klar festgelegt, ist, dass der Fahrer dafür verantwortlich ist, dass Ladung und Besetzung des Fahrzeugs vorschriftmäßig sind. Da der Kofferaum nicht zur Personenbeförderung zugelassen ist, weil er weder Sitze noch die vorgeschriebenen Gurte hat, ist die Besetzung des Wagens bei der Beförderung von Personen im Kofferraum nicht worschriftsmäßig, was bedeutet, dass es den Fahrer 50 Euro kostet und er drei Punkte aufgebrummt bekommt. Drei Punkte sind bei einem Fahrer, der den Führerschein bereits länger besitzt und bisher noch keine Punkte hatte zwar kein Drama, ein Fahranfänger in der Probezeit verliert aber eben durch die Punkte den Führerschein.

Mal davon abgesehen wäre mir das auch viel zu gefährlich. Es braucht mir nur jemand hinten auf´s Auto drauf zu fahren, da muss ich gar nicht selber schuld sein. Man kann sich aber vorstellen, wie schlimm das für ungesicherte und ungeschützte Leute im Kofferraum ausgehen kann, selbst wenn es sich nur um einen leichten Auffahrunfall handelt. Mit gutem Gewissen könnte ich so ein Risiko nicht eingehen und ich würde es mir ewig vorwerfen, wenn jemandem etwas Schlimmes passiert, der in meinem Verantwortungsbereich lag.

» kerry3 » Beiträge: 892 » Talkpoints: 18,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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