Silvesterraketen auf dem Flohmarkt/Internet verkaufen?
A hat im Keller noch einige Silvesterraketen und möchte sie irgendwie verkaufen, da er sie selber nicht mehr in die Luft ballern will. Nun geht A regelmäßig auf Flohmärkte und verkauft Sachen. Er meint, dass jetzt, wo in 3 Monaten ungefähr Silvester ist, die Leute ihm das Zeug ja aus der Hand reißen müssten. Aber ich habe Bedenken und habe ihm davon abgeraten. Ich meine, dass es schon in Geschäften Auflagen gibt und er diese auf dem Flohmarkt nicht erfüllen kann.
Erstmal darf man selbst in den Geschäften erst Ende Dezember diese Feuerwerkskörper verkaufen und zweitens müssen die Käufer ja auch 18 sein und wenn da was passiert ist A mit verantwortlich. A will das nicht glauben und meint, dass er diese auch im Internet verkaufen kann. Das halte ich jedoch für mindestens genauso bedenklich, wenn nicht sogar noch bedenklicher, weil er da nicht mal kontrollieren kann, ob die Käufer 18 Jahre oder älter sind.
Was denkt ihr? Kann A die Feuerwerkskörper so einfach verkaufen? Welche Voraussetzungen muss er erfüllen, damit er die Feuerwerkskörper verkaufen kann?
Dein Freund sollte ganz schnell Abstand von der Idee gewinnen. Um Feuerwerkskörper zu verkaufen braucht man eine Genehmigung und diese wird nicht so einfach erteilt. Verkauft dein Freund sein Feuerwerk trotzdem macht er sich strafbar und muss mit drastischen Strafen rechnen.
Ich würde einmal bedenken haben, weil ich der Meinung bin, dass es zu gefährlich ist. Man kann nie garantieren, dass die Feuerwerkskörper komplett in Ordnung sind und wenn du die Feuerwerkskörper nun verkaufst und dann etwas damit passiert, dann bist du dafür verantwortlich und deine Versicherung wird nicht dafür haften, weil nur die großen Konzerne dagegen versichert sind.
Diamante hat geschrieben:Was denkt ihr? Kann A die Feuerwerkskörper so einfach verkaufen? Welche Voraussetzungen muss er erfüllen, damit er die Feuerwerkskörper verkaufen kann?
Ich denke, das A den Gedanken, seine Feuerwerkskörper auf dem Flohmarkt zu verkaufen, ganz schnell wieder löschen sollte, denn für den Verkauf von solchen Sachen benötigt man eine Bewilligung vom Ordnungsamt und diese werden nicht einfach für jeden eine ausstellen. Man muss auch ein Mindestalter von 18 Jahren haben und soweit ich weiß, muss man sogar einen Kurs absolvieren, damit man auch in Notlagen weiß was zu tun ist, also so eine Art Sachkundekurs für Feuerwerkskörper.
Außerdem muss man, selbst wenn man so eine Genehmigung erhalten hat, auch noch weitere Dinge für den Verkaufsstand beachten und da man Feuerwerkskörper nur in den letzten drei Werktagen des Jahres verkaufen darf, wird wohl kein Ordnungsamt der Welt so eine Genehmigung ausstellen. Wenn A sie dennoch verkauft, begeht er eine Straftat und das sollte ihm bewusst sein.
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