Tapeziervorschrift und Sauberkeitszwang
Also, ich sage mal A hat vorhin die Miete zu B rüber gebracht. Da hat B einige Sachen gesagt, die der Frau von A ziemliche Sorgen bereiten. A soll vor Auszug nämlich noch tapezieren und wenn A das nicht tut, beauftragt B eine Firma und schickt die Rechnung an A. Wenn Familie A die Wohnung nicht richtig sauber macht, beauftragt B auch dafür eine Firma und schickt die Rechnung an A. A und seine Frau wissen zwar eigentlich, dass B das nicht so einfach tun kann, aber was würde passieren, wenn man es drauf ankommen lassen würde und nicht tapeziert? Muss B dann die Rechnung der Firma tragen, oder kann B die Rechnung tatsächlich auf A abwälzen? Natürlich wird A die Wohnung besenrein sauber machen, aber A befürchtet, dass B das trotzdem nicht sauber genug sein wird, auch wenn man den Boden mit der Zunge sauber lecken würde.
Wenn Frau A 20 Jahre in der Wohnung gewohnt hat und nie tapeziert oder gestrichen hat, wird A auch was machen müssen. Aber wenn A die Wohnung immer gepflegt hat, muss A auch nichts machen. A sollte sich beim Mieterschutzbund genauer erkundigen und ggf. jemanden als Zeugen bei der Wohnungsübernahme mitnehmen und Fotos vom Zustand der Wohnung machen, wenn A auszieht. Eine Renovierung ist nur nötig, wenn die Wände bunt gestrichen sind oder Beschädigungen aufweisen.
Wie hat denn Familie A die Wohnung übernommen? Wenn diese frisch renoviert war, dann hat Vermieter B mit seiner Aussage recht, das Familie A die Wohnung auch frisch renovieren muss, wenn sie ausziehen. Das sollte aber auch im Mietvertrag stehen, wie die Wohnung übernommen wurde und eben auch übergeben werden muss.
Selbes gilt auch für die Reinigung. Wobei man immer von Besenrein spricht, was allerdings auch bis zu einem gewissen Grad mit persönlicher Auffassung zu tun hat. Daher ist es dann bei der Wohnungsübergabe sinnvoll, wenn Familie A einen Zeugen dabei hat, welcher eben bestätigen kann, das die Wohnung entsprechend dem Mietvertrag und den gültigen Gesetzen übergeben wurde.
Ich würde generell ein Wohnungsübergabeprotokoll machen. Das müsste ja an sich schon bei Einzug gemacht worden sein. Zur Wohnungsübergabe würde ich noch einen Zeugen dabei haben. Der Vermieter soll dann halt klar sagen, was noch zu machen ist und das sollten A. und B. schriftlich fest halten, dann setzt B. eine Frist bis wann die Arbeiten erledigt sein sollten und dann macht sich A. ans Werk und kommt den Aufgaben nach. Wenn A. fertig ist, spätestens wenn die Frist erreicht ist, wird eine weitere Wohnungsübergabe gemacht.
Neue Tapeten müssen an sich nicht sein. Kommt aber darauf an, wie die Wohnung übernommen wurde. Ich würde, um allen Problemen aus dem Weg zu gehen, alles noch mal weiß streichen. Mehr kann der Vermieter nicht verlangen. Sauberkeit ist generell Auslegungssache. Ist die Wohnung denn mit Bodenbelägen angemietet worden? Wenn ja, würde ich die normal sauber machen- sprich Teppich saugen, PVC, Laminat oder Kacheln feucht wischen. Wenn kein Bodenbelag mit gemietet wurde, würde ich die vorhandenen Bodenbeläge entfernen.
Dann hat A. ja an sich wahrscheinlich auch Kaution bezahlt. Sollte B. nun auf die Idee kommen, da großartig Handwerker kommen zu lassen, soll er das erst Mal mit der Kaution verrechnen. Ansonsten würde ich mir für alles die Rechnungen geben lassen. Der Vermieter ist generell verpflichtet alles aufzulisten.
Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist bei Einzug nicht gemacht worden und einen richtigen Mietvertrag gibt es keinen. Nur eine Auflistung, wer an wen welches Geld zu zahlen hat. Einige Teppichläufer sind vorhanden gewesen, ansonsten ist alles gefliest und eine Kaution ist auch nicht gezahlt worden. Das Hauptstreitzimmer hatte zum Einzug zwar Tapeten an den Wänden, aber es war nicht neu renoviert, im Gegensatz zu anderen Zimmern, die erst 3 Monate vor Einzug neu tapeziert und gestrichen wurden. Zudem handelt es sich bei dem besagten Zimmer um das Zimmer mit dem großen Schimmelfleck, was angeblich gar kein Schimmel sein soll. Ein anderes Zimmer, in welchem sich eines der Kinder von A künstlerisch mit Buntstiften ausgelassen hat, ist bereits vor 2 Monaten neu renoviert worden.
Mittlerweile hat man sich auch schriftlich so geeinigt, dass A Tapeten und Kleister zur Verfügung stellt und B das Zimmer selber neu tapeziert.
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