Klassenfahrt für Auszubildende keine Pflichtveranstaltung?

vom 30.09.2011, 09:15 Uhr

Die Auszubildenden einer großen Stadtverwaltung im zweiten Lehrjahr sollten an einer Klassen- oder besser gesagt Kursfahrt teilnehmen. Für diese Kursfahrt bekommt man die entsprechende Anzahl der Tage als Sonderurlaub und muss eben weder in die theoretische noch in die praktische Ausbildung. Erschreckend ist es aber bei B., dass gerade einmal mit B. zusammen sechs Auszubildende mit auf diese Kursfahrt gehen.

Nun ist es ja im Grunde so, dass solche Fahrten durchaus Pflichtveranstaltungen sind. Zumindest ist dies im Vertrag von B. vermerkt und ich gehe davon aus, dass B. nun keinen Sondervertrag, sondern einen Vertrag wie jeder andere Auszubildende erhalten hat, wo dies auch vermerkt ist. Von Konsequenzen ist allerdings keinerlei die Rede. Würde es Konsequenzen bei einer Nichtteilnahme geben, wären wohl auch noch weitere Auszubildende mitgekommen. Die Auszubildenden, welche nun nicht mit zur Fahrt gekommen sind, haben natürlich ganz regulär ihre Arbeitstage wahrnehmen müssen.

Wie könnten Konsequenzen denn aussehen, wenn ein Auszubildender die Teilnahme verweigert? Würde es überhaupt Sinn machen, Konsequenzen bei einer Nichtteilnahme einzuführen? Immerhin ist ja auch die Rede von einer Pflichtveranstaltung und von einer freiwilligen Teilnahme ist nicht die Rede. Erinnert Ihr Euch noch, wie es in Eurer Ausbildung war? Hat man eine Kursfahrt nicht als eine willkommene Abwechslung zum Ausbildungsalltag genommen? Welche Gründe könnten angeführt werden, um eben nicht an solch einer Fahrt teilzunehmen?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich persönlich habe keine klassische Ausbildung in diesem Sinne genossen, sondern eine universitäre, ich kenne den Sachverhalt aber von meiner Freundin, die macht eine Ausbildung und die hatten auch mal eine Klassenfahrt. Es war in ihrem Vertrag nicht wirklich vermerkt, dass es sich dabei um eine Pflichtveranstaltung handelt, es hat sich aber um eine Tagesfahrt gehandelt und nicht über mehrere Tage.

Einige aus ihrer Ausbildungsklasse haben auch nicht an der Klassenfahrt teilnehmen wollen, das blieb auch ohne weitere Konsequenzen, sie mussten nur den regulären Unterricht besuchen. Sanktionen diesbezüglich kann ich mir nicht vorstellen, zumindest wüsste ich nicht, ob das sinnvoll wäre oder nicht. Es ist natürlich ein Nachteil für die Leute, die nicht mitkommen, weil die die Erfahrungen, die auf der Klassenfahrt gesammelt werden, nicht machen können und weil sich der Zusammenhalt einer Klasse auf so einer Klassenfahrt stärkt und sie eben dann kein Teil davon sind.

Was die Gründe angeht, warum man nicht mitkommen möchte, fällt mir Geld ein. Bei meiner Freundin war es so, dass sie die Klassenfahrten selber bezahlen mussten und ich kann durchaus nachvollziehen, dass das von einigen nicht gewollt ist. Wenn man solche Klassenfahrten dann auch selber bezahlen muss, kann ich mir kaum vorstellen, dass es sich dabei um Pflichtveranstaltungen handeln kann, aber wie gesagt, habe ich mich selber noch nicht in so einer Situation befunden.

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» Tassadar » Beiträge: 1245 » Talkpoints: -1,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Da ich keine Ausbildung gemacht habe, sondern studiert habe, kann ich nur beurteilen, wie es bei schulischen Klassenfahrten aussieht: diese sind keine Pflichtveranstaltungen, sondern freiwillig. Wenn man nicht mitgehen möchte, muss man nicht, allerdings muss man dann in der Zeit den Unterricht in einer anderen Klasse besuchen. Bei uns gab es immer eine oder zwei Personen, die nicht mit wollten, ich kann mich noch an das Schullandheim in der 10. Klasse erinnern: eine Mitschülerin fand das doof, was ich absolut nicht verstehen konnte, die andere hatte in dieser Zeit Deutsche Meisterschaften in ihrem Sport und zog das vor. Die Mehrheit war aber durchaus der Meinung, dass eine Klassenfahrt auf alle Fälle besser ist als Schulalltag.

Auch in der Ausbildung ist eine Klassenfahrt doch eigentlich eine Veranstaltung der Schule, oder irre ich mich da? Von daher hätte ich gedacht, dass man da auch niemanden dazu zwingen kann, aber wenn du sagst, dass eine Teilnahmepflicht im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist, dann muss man wohl doch mit. Ich kann zwar nicht verstehen, warum jemand lieber arbeiten geht, als mit seinen Mitschülern ein paar nette Tage zu verbringen, andererseits kommt es vielleicht auch auf die Mitschüler an. Dass so wenige mitgehen wollen erstaunt mich allerdings. Ich bin der Meinung, wenn es eine Pflichtveranstaltung ist, sollte eine Verweigerung (wenn nicht ein wirklich gravierender Grund vorliegt) tatsächlich Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn es keine Rolle spielt, ob man mit geht oder nicht glaube ich gerne, dass da einige sich ausklinken. Der Sinn der Sache ist damit verloren.

Geldmangel ist natürlich ein Grund, warum sich jemand gegen eine solche Fahrt entscheidet. Da sollten Möglichkeiten gefunden werden, wie diese Leute doch mitmachen könnten. Ein anderer Grund wäre für mich zum Beispiel, wenn ein Familienmitglied (zum Beispiel ein Elternteil) schwer krank ist. Da hat man dann sicher keinen Nerv für einen lustigen Gruppenausflug.

» kerry3 » Beiträge: 892 » Talkpoints: 18,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich habe noch nie von so einer Klassenfahrt für Auszubildende gehört. Und ich durchlaufe bereits meine zweite Ausbildung (die erste habe ich abgeschlossen) und bei keiner der beiden kam so eine Klassenfahrt vor. Wir haben nur in der Berufsschule Wandertage gemacht. Die sind aber eher eine ganztägige Veranstaltung und keine Klassenfahrt. Diese Wandertage waren keine Pflicht, nur es musste im Vorne herein ab geklärt werden, wer mit kommt und wer nicht. Klassenfahrten kenne ich sonst nur von der normalen Schule. Dort war es auch keine Pflicht, dass man mit kommt. Ich hatte damals zum Beispiel bei einer nicht mit zu fahren, da die Klassengemeinschaft einfach schlecht war. Ein anderer Grund, weshalb man nicht mit fährt, ist, dass man solche Fahrten selber bezahlen muss. Das ist aber heutzutage auch kein Grund mehr, denn sogar das Sozialamt bezahlt solche Fahrten für die Kinder.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Soweit ich weiß sind Klassenfahrten keine Pflicht. Diejenigen die nicht mitfahren müssen eben evtl. in dieser Zeit in einer anderen Klasse in die Schule gehen oder irgendetwas anderes erledigen, allerdings muss auch das nicht unbedingt sein. Klassenfahrten sind eigentlich immer freiwillige Fahrten, schließlich muss man sie auch selbst bezahlen. Beim Wandertag oder Ausflügen kann es natürlich sein, dass der Lehrer mit Fehltagen droht wenn jemand einfach nicht mitkommt. Allerdings muss ich sagen, dass in meiner Ausbildung noch nie die Rede von Wandertagen oder Klassenfahrten war, sondern lediglich in meiner richtigen Schulzeit.

Gründe nicht an der Fahrt teilzunehmen waren bei uns in der Schule meistens zu Hohe Kosten oder eben manche Leute, die nicht mit den anderen klar kamen und deshalb lieber Zuhause geblieben sind. Natürlich wurde den Schülern ins Gewissen geredet, doch vielleicht mitzufahren und dass sie unterstützung bekommen können, gezwungen wurde allerdings keiner.

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» Mietzis » Beiträge: 802 » Talkpoints: -0,75 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Jenna87w hat geschrieben:Das ist aber heutzutage auch kein Grund mehr, denn sogar das Sozialamt bezahlt solche Fahrten für die Kinder.

Stimmt so auch nicht, das Sozialamt bezahlt die Fahrten für die Kinder nur bis zu einem Gewissen Punkt und alles was darüber liegt, müssen die Eltern selbst aufwenden. Und ebenfalls bezahlt das Sozialamt keine Klassenfahrten, wenn die Eltern nicht selbst Sozialhilfeempfänger und und knapp über der Mindesteinkommensgrenze liegen. Ebenfalls auch nicht, wenn man eine Kinderreiche Familie hat und pro Jahr vier solche Fahrten bezahlen soll was ebenfalls nicht immer möglich ist.

Ich kenne die Klassenfahrten auch nur von der regulären Schule und höre das erste mal davon, dass es so etwas auch für Auszubildende gibt. Sofern es im Vertrag schriftlich festgehalten ist, dass es sich dabei um eine Pflichtveranstaltung handelt kann man sich davor wohl auch schlecht drücken. Kenne aber auch keinen Arbeitgeber den das sonderlich interessieren dürfte, denn die Zeit die der Azubi im Urlaub verbringt, bringt dem Arbeitgeber ja nichts und ist eher ein Verlustgeschäft. Deswegen denke ich eher, dass es sich dabei um eine rein schulische Ausbildung handelt und selbst dort kann es meines Wissens nach niemanden zur Pflicht gemacht werden mit zu fahren oder nicht. Hingegen was Pflicht ist, wenn man nicht zu einer solchen Klassenfahrt mit möchte, besteht trotzdem die Schulpflicht und man kommt in eine andere Klasse in den Unterricht für die Zeit und kann nicht einfach Zuhause bleiben.

Ich selbst bin in der Schule nicht bei allen Klassenfahrten mitgefahren zum einen wegen des Geldes, da ich noch drei weitere Geschwister habe und es finanziell nicht möglich war jedes Jahr jedem Kind die Fahrten zu ermöglichen und zum anderen hatte ich bei einigen anderen Klassenfahrten keine große Lust mich mit den anderen eine Woche lang zu vergnügen da die Klassengemeinschaft nicht unbedingt gut war. Somit habe ich es lieber vorgezogen in einer Parallel Klasse die Woche zu verbringen oder wenn diese ebenfalls auf dieser Klassenfahrt waren, kam man in eine höhere Jahrgangsstufe was ich viel interessanter fand.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ich befinde mich aktuell in einer Ausbildung und wir dürfen jedes Jahr einen Wandertag einplanen. Jedoch ist dieses bei uns keine Pflichtveranstaltung, sprich wer nicht mitfahren möchte, muss in den Betrieb zur Arbeit. Aber auch damals in der Schule waren Klassenfahrten keine Pflichtveranstaltungen. Wir durften mitfahren, wenn wir nicht wollten, mussten wir halt den regulären Unterricht besuchen.

Ich selbst fahre an den Wandertagen regelmäßig mit, aber mehrtägige Klassenfahrten habe ich immer gemieden. Die Wandertage sind meistens nur ein Tag und auch nicht allzu teuer, während die Klassenfahrten je nachdem ziemlich in das Geld gehen. Außerdem finde ich mehrtägige Ausflüge mit der Schulklasse eher ätzend und ich bin froh, dass ich nicht mitfahren muss.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12588 » Talkpoints: 11,30 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Ich denke es kommt darauf an was du für eine Ausbildung machst. Meine erste Ausbildung damals vor 3 Jahren, direkt nach der Realschule, war komplett schulischer Natur. Das heisst ich hatte 3 Jahre lang Schule mit kleinen Praktikumsphasen, war aber nie aktiv ein bis zweimal in der Woche in einem Unternehmen aktiv. Dies hat dann im dritten Lehrjahr Zeit für eine Klassenfahrt sowie einen Schüleraustausch gelassen.

In meiner jetzigen Ausbildung habe ich nur Berufsschule im Blockunterricht. Ansonsten Weiterbildungen bzw. die Arbeit in meiner Agentur. Hier wäre garkeine Zeit für eine Klassenfahrt da man einfach die eine Woche fehlen würde. Zudem würde man es garnicht mit dem Urlaub in Verbindung bringen können, geschweige denn alle Azubis unter einen Hut. Denn in dem Fall müssten ja alle Agenturen zustimmen. Und dies zu packen wird wirklich schwer.

» Unfug » Beiträge: 305 » Talkpoints: 4,14 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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