KFZ-Versicherung - Prozente ohne Kontakt wie übertragen?
A ist bereits seit längerem volljährig, ist selbständig im Leben, hat eine Arbeitsstelle, aber die KFZ-Versicherung läuft noch über A's Mutter, B. Nun geht es darum, dass A gern das Auto auf sich selbst versichern möchte, natürlich möchte A auch die entsprechenden Prozente übertragen bekommen. Das Problem ist dabei, dass A aufgrund diverser familiärer Schwierigkeiten keinen Kontakt mehr zur Mutter hat und auch nicht gewillt ist, diesen wieder aufzunehmen. So hat der Versicherungsfachmann selbst B befragt und laut diesem möchte B aber die Prozente nicht auf A übertragen lassen.
A wurde zwar geraten, doch selbst einmal B zu kontaktieren, aber das möchte A nun ja bekanntlich nicht. Gibt es aber noch eine andere Möglichkeit, dass A diese Prozente übertragen bekommt oder muss A wirklich in den sauren Apfel beißen und damit rechnen, als Fahranfänger in der Versicherung zu starten?
Um die Schadenfreiheitsrabatte übertragen zu können, benötigt man nun mal denjenigen, der auf die Rabatte verzichtet.Tut derjenige dies nicht, kann man da auch wenig bis gar nichts machen. Je nach Alter bieten aber einige Versicherungen auch niedrigere Einstufungen als die eines Fahranfängers an. Da lohnt ein Vergleich allemal.
Eine andere Möglichkeit wäre es, bei jemand anderem das Fahrzeug als Zweitwagen versichern zu lassen, die werden meistens auch relativ günstig eingestuft. Je nach Versicherungsbedingungen kann man dann irgendwann diese Prozente übernehmen, wenn man einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen möchte.
Ich bin kein Versicherungsfachmann, aber ich befürchte, dass A hier wenig Möglichkeiten hat. Eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes ist definitiv nur mit der Zustimmung der bislang versicherten Person möglich. Wenn diese nicht dazu bereit ist, weil sie sich untereinander nicht grün sind, hat A Pech gehabt. Nun liegt es sicherlich auch am Wohlwollen der Versicherungsgesellschaft, zu welchen Konditionen diese bereit ist, A als Neukunden zu versichern. Wenn A belegt, dass er schon seit einigen Jahren den Führerschein besitzt und glaubhaft versichert, dass er schon ausreichend Fahrpraxis gesammelt hat, wird ihn die Versicherung vielleicht besser einstufen, als einen totalen Fahranfänger. Teurer als die bisherige Einstufung wird es aber sicher werden.
Was ich nur nicht verstehe, ist, wie das in der Vergangenheit mit der Zahlung des Versicherungsbeitrages gelaufen ist. Die Beitragsrechnungen werden doch an A´s Mutter als Versicherungsnehmerin geschickt worden sein. Hat diese aufgrund des Streits dann die Rechnung kommentarlos an A weiter geschickt? Die Rechnung für A beglichen haben wird sie doch sicherlich nicht, oder?
Wie die anderen geschrieben haben, wird ohne die Kooperation von der Mutter (hier B genannt) nichts laufen. Und selbst der Versuch sich selbst eine Versicherung zu suchen oder jemand anderen zu finden, der die Versicherung als Zweitwagen zunächst übernimmt, geht auch nicht ohne weiteres! Schließlich läuft der Versicherungsvertrag über B und A kann hier nicht einfach deren Vertrag kündigen.
Wie auch immer man dies Wenden mag: in letzter Konsequenz werden A und B zueinander finden müssen und sich gemeinsam über dieses Thema einigen. Wenn B tatsächlich nicht bereit ist, die Übertragung auf A zuzulassen, sollte B wenigstens den Vertrag auflösen lassen - sofern A eben selbst die Versicherung übernimmt oder eine andere Person gefunden hat. A kann bei der ein oder anderen Versicherung übrigens (was auch schon am Rande erwähnt wurde) auch günstiger als ein Anfänger einsteigen, wenn eben nachgewiesen (bzw. angegeben wird) bereits über einen längeren Zeitraum Praxiserfahrung gesammelt zu haben. Mag dann immer noch teurer sein als die aktuelle Lösung. Ist dann aber der Preis für die (vertragliche) Trennung von B.
derpunkt hat geschrieben:Wie die anderen geschrieben haben, wird ohne die Kooperation von der Mutter (hier B genannt) nichts laufen. Und selbst der Versuch sich selbst eine Versicherung zu suchen oder jemand anderen zu finden, der die Versicherung als Zweitwagen zunächst übernimmt, geht auch nicht ohne weiteres! Schließlich läuft der Versicherungsvertrag über B und A kann hier nicht einfach deren Vertrag kündigen.
Wenn das Fahrzeug aber auf A zugelassen ist, kann A zwar den Vertrag nicht kündigen, sehr wohl dieses Fahrzeug selbst versichern. Ob B dann den Versicherungsvertrag für dieses Fahrzeug bestehen lässt, ist im Zweifel B selbst überlassen. A hat dann eine Versicherung für sein Fahrzeug, B ebenfalls, dürfte auf den kosten dafür dann aber sitzenbleiben.
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